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hier ist der vollständige Text für Sie:
NUTZENBEWERTUNG
Berlin - Von einer Behandlung mit dem Wirkstoff Methionin profitieren Patienten mit neurogenen Blasenstörungen nicht. Zu diesem Ergebnis ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach einer Bewertung des Urologikums gekommen. Die einzige derzeit verfügbare Studie liefere weder Belege für einen Nutzen noch für einen Schaden, teilte das Institut mit.
Kein Nutzen, kein Schaden: Das IQWiG konnte keine Belege für eine eindeutge Bewertung finden. Foto: Elke Hinkelbein
Bei einer neurogenen Blasenstörung ist die Verbindung zwischen der
Blase und dem Nervensystem ganz oder teilweise unterbrochen. Die Folgen
sind Inkontinenz und wiederkehrende Harnwegsinfekte. Die Aminosäure
Methionin säuert den Urin an und soll dadurch das Bakterienwachstum
verhindern. Zum anderen soll der Wirkstoff die Neubildung von
Harnsteinen bremsen und die Wirkung von Antibiotika verbessern, die ihr
Optimum in saurem Urin entfalten.
Nur eine Studie entsprach den strengen Einschlusskriterien des IQWIG.
Insgesamt 89 Patienten mit Querschnittslähmung hatten entweder
L-Methionin oder Placebo erhalten. In beiden Gruppen war die Rate von
unerwünschten Ereignissen laut IQWIG ähnlich hoch. Die Wissenschaftler
schlussfolgern daraus, dass Methionin zumindest nicht schadet.
Hinsichtlich der Wirksamkeit bei Harnwegsinfektionen seien die
Ergebnisse der Studie nicht aussagekräftig, teilte das IQWIG mit. Zudem
liefere die Studie keine Daten zu Sterblichkeit,
Krankenhausaufenthalten, Lebensqualität oder sonstigen Komplikationen
aufgrund der neurogenen Blasenstörung. Ob Methionin nützt, konnten die
Wissenschaftler daher nicht feststellen. Die komplette Bewertung liegt
nun dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 13. Juli 2010, 10:24 Uhr
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