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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BERUFSGERICHT
Berlin - Ein
Apothekeninhaber aus Wetzlar muss 600 Euro Geldbuße zahlen, weil in
seiner Apotheke eine pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin im
Handverkauf aktiv war und Schmerzmittel abgeben wollte. Dies geht aus
einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil des für Hessen zuständigen
Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht in Gießen hervor.
Die hessische Apothekerkammer hatte Ende 2006 Beratungschecks
durchgeführt („Pseudo-Customer"). Der angebliche Käufer hatte ein Mittel
gegen Kopfschmerzen verlangt und war von der PKA bedient worden. Die
Kammer zeigte den Apotheker wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung
sowie Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung an.
Im Mai bestätigten die Richter, dass der Apothekenleiter sich
berufsrechtlich schuldig gemacht habe und sich nicht auf eine Art
„Sittenwidrigkeit" des Vorgangs wegen Einschaltung eines „agent
provocateur" berufen könne.
Die von der Kammer durchgeführten Kontrollbesuche dienten - neben der
Aufdeckung etwaiger Pflichtverletzungen - der Anhebung und Sicherung des
Beratungsstandarts in Apotheken und damit der Sicherung der
hergebrachten Funktionen von Apotheken im Rahmen des öffentlichen
Gesundheitswesens und damit auch der Arzneimittelsicherheit, heißt es im
Urteil. Die Testbesuche lägen damit innerhalb des Aufgabenbereichs der
Kammern.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 09. Juli 2010, 12:15 Uhr
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