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PATENTSTREIT
Berlin - Der britische
Pharmakonzern AstraZeneca konnte vor Gericht einen wichtigen Sieg
verbuchen: Das US-Gericht des Bundesstaates Delaware bestätigte den
Patentschutz des Blutfettsenkers Crestor (Rosuvastatin). Demnach läuft
das Patent für den umsatzstarken Wirkstoff nicht vor 2016 aus.
2007 hatten neun Generikahersteller Anträge für die Zulassung von
Crestor-Generika gestellt. Acht von ihnen hatten die Patentinhaber
AstraZeneca und der japanische Hersteller Shionogi daraufhin wegen
Patentverletzung verklagt.
Ursprünglich hatte Shionogi das Patent für Rosuvastatin angemeldet. Die
Generikahersteller argumentierten vor Gericht, Crestor sei keine
Innovation gewesen und der Patentschutz deshalb ungültig. Das Gericht
folgte dieser Ansicht nicht und bestätigte den Patentschutz von Crestor.
AstraZeneca hatte mit dem Medikament im vergangenen Jahr 4,5 Milliarden
Dollar (etwa 3,6 Milliarden Euro) umgesetzt. Damit gehört Crestor zu den
drei erfolgreichsten Medikamenten des Unternehmens direkt nach dem
Magenmittel Nexium und dem Neuroleptikum Seroquel.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 01. Juli 2010, 18:10 Uhr
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