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  • 21.06.2010 - Oesterle: Keine Klage gegen Pick-up-Verbot
    21.06.2010 - Oesterle: Keine Klage gegen Pick-up-Verbot
    MARKT – CELESIO/MEDCO Berlin - Die Europa Apotheek Venlo (EAV) wird offenbar doch nicht gegen das geplante Pick-up-Verbot klagen. Das verkündete Celesio-Chef Dr. Fritz Oe...

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CELESIO/MEDCO

Oesterle: Keine Klage gegen Pick-up-Verbot

 

Berlin  -  Die Europa Apotheek Venlo (EAV) wird offenbar doch nicht gegen das geplante Pick-up-Verbot klagen. Das verkündete Celesio-Chef Dr. Fritz Oesterle bei der Präsentation eines Joint Ventures zwischen dem Stuttgarter Pharmahändler und dem US-Gesundheitskonzern Medco, der seit April 2008 auch Hauptaktionär bei der niederländischen Versandapotheke EAV ist.

Projekt aufgegeben? Die Europa Apotheek Venlo wird vermutlich nicht
 gegen ein Pick-up-Verbot klagen. Foto: Elke Hinkelbein

Projekt aufgegeben? Die Europa Apotheek Venlo wird vermutlich nicht gegen ein Pick-up-Verbot klagen. Foto: Elke Hinkelbein

Bei dem gemeinsamen Projekt von Medco und Celesio gehe es nicht um eine Positionierung im sonstigen Einzelhandel, sagte Oesterle. Man sei auf der Suche nach einer Gesamtlösung. „Die Konsequenz ist klar und wichtig: Das Joint Venture und seine Unternehmen werden nicht gegen ein mögliches Verbot des Verkaufs von Arzneimitteln über den Einzelhandel klagen und die zu erwartende Entscheidung des Gesetzgebers akzeptieren", so Oesterle. Celesio sei ohnehin nie für Pick-up gewesen.

Die EAV habe bislang zwar eine andere Position vertreten, doch in der Kooperation wolle man jetzt Prioritäten setzen, sagte Oesterle. „Pick-up-Stellen brauchen wir nicht, um eine bessere Versorgungsqualität zu erreichen", so der Konzernchef.

Noch vor einem Monat hatte EAV-Mitbegründer Klaus Gritschneder in einem Interview mit APOTHEKE ADHOC erklärt: „Wir werden auf alle Fälle alles tun, um das Pick-up-Verbot zu verhindern. Alle legalen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, werden wir einsetzen."

Als Kooperationspartner der EAV hatte die Drogeriekette dm ebenfalls Widerstand angekündigt. Das Bundesverwaltungsgericht habe Pick-up-Stellen 2008 erlaubt, einem Gutachten aus dem Bundesjustizministerium aus dem vergangenen Jahr zufolge sei ein Verbot verfassungsrechtlich nicht haltbar, so dm-Geschäftsführerin Petra Schäfer. „Sollte die Koalition dennoch ein Pick-up-Verbot durchsetzen, werden wir juristisch dagegen vorgehen", so Schäfer. Wie die Drogeriekette mit den neuen Verhältnissen beim Kooperationspartner umgehen wird, ist noch offen.

APOTHEKE ADHOC, Montag, 21. Juni 2010, 13:02 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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