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ANTIDIABETIKA
Berlin - Glinide und
Glitazone werden künftig nur noch in Ausnahmefällen von den
Krankenkassen bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) strich nach
dem Anhörungsverfahren orale Antidiabetika der beiden Wirkstoffgruppen
aus dem GKV-Leistungskatalog. Die endgültige Entscheidung liegt beim
Bundesgesundheitsministerium.
Bei der Bewertung der Glinide „führte der nicht belegte Nutzen zum
Verordnungsausschluss", heißt es in der GBA-Mitteilung. Eine
Ausnahmeregelung wurde für Diabetiker mit schweren
Nierenfunktionsstörungen getroffen. Ihnen kann der Wirkstoff Repaglinid
weiterhin verordnet werden.
Bei der Nutzenbewertung der Glitazone durch das Institut für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) „war das deutlich
belegte Schadenspotenzial" Grund für die Entscheidung: Studien zufolge
kann die Behandlung mit Glitazonen sowohl zu Knochenbrüchen als auch zu
gravierender Herzschwäche führen. Um Patienten und Ärzten Gelegenheit
zur medikamentösen Umstellung zu geben, wurde eine Übergangsfrist
vereinbart.
Der GBA-Vorsitzende Professor Dr. Rainer Hess wies darauf hin, dass
andere Präparate zur Verfügung stehen, die keine unerwünschten
Nebenwirkungen und Langzeitrisiken haben. „Wir sind der Auffassung, dass
Patienten sowohl vor nutzlosen als auch besonders vor schädlichen
Therapien geschützt werden müssen." Im Jahr 2008 wurden nach GBA-Angaben
für Glinide 48 Millionen Euro ausgegeben, für Glitazone gut 136
Millionen Euro.
dpa, Donnerstag, 17. Juni 2010, 19:13 Uhr
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