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hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG
Berlin - Für die Apotheken könnte es mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht nur bei qualitativen und räumlichen Anforderungen Veränderungen geben. Einem Novellenentwurf zufolge soll es Einschränkungen bei den apothekenüblichen Waren geben: Als diese sollen nur noch Produkte gelten, die der Gesundheit von Menschen und Tieren „unmittelbar" dienen. Die Regierung will hierdurch einer ausufernden Auslegung der Apothekenüblichkeit entgegenwirken.
Nicht apothekenüblich: Weihnachtsmänner haben vielleicht bald nichts mehr in der Apotheke zu suchen. Foto: Elke Hinkelbein
Um Arzneimittelabfälle zu vermeiden, sollen die Apotheken künftig nicht
verwendete Fertigarzneimittel zurücknehmen und nach Qualitätskontrolle
wieder abgeben dürfen. Allerdings soll diese Regelung auf die Annahme
von Medikamenten aus Privathaushalten beschränkt werden. Wie genau die
Prüfung der Arzneimittelsicherheit aussehen soll, ist nicht
vorgeschrieben.
Auch bei den vorrätig zu haltenden Arzneimitteln und Antidoten soll es
Neuregelungen geben. In Zukunft sollen weniger Medikamente zwingend in
der Apotheke vorrätig sein. Bislang enthielten die ApBetrO-Anlagen 34
Positionen zu Pflichtarzneimitteln und -gegengiften.
Künftig werden die Vorschriften direkt in die Verordnung integriert und
auf 9 Positionen eingedampft. Dem Entwurf zufolge sind künftig noch
Analgetika und Betäubungsmittel zur oralen Anwendung, zur Injektion und
als Pflaster, daneben Antibiotika und Chemotherapeutika, Antihistaminika
sowie hochdosierte Glucocorticosteroide zur Injektion vorrätig zu
halten.
Bei den Antidoten muss eine Apotheke weiterhin Antischaum-Mittel zur
Behandlung von Tensid-Intoxikationen, Medizinische Kohle,
Tetanus-Impfstoff, Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I.E. sowie Hepatitis
B-Immunglobulin am Lager haben. Antidote gegen Intoxikationen und
Überdosierungen mit Opiaten, Cholinesterase-Hemmer, Cyanid und
Methämoglobinbildner gehören künftig nicht mehr zum Pflichtsortiment.
Verbandstoffe sowie Einwegspritzen und -kanülen bleiben Pflichtartikel.
Produkte zur Blutzucker- und Blutgerinnungsbestimmung sowie
Überleitungsgeräte für Infusionen werden allerdings neu aufgenommen.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 16. Juni 2010, 19:37 Uhr
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