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  • 17.06.2010 - BMG räumt in Apotheken auf
    17.06.2010 - BMG räumt in Apotheken auf
    APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG Berlin - Für die Apotheken könnte es mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht nur bei qualitativen und räumlich...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

BMG räumt in Apotheken auf

 

Berlin  -  Für die Apotheken könnte es mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht nur bei qualitativen und räumlichen Anforderungen Veränderungen geben. Einem Novellenentwurf zufolge soll es Einschränkungen bei den apothekenüblichen Waren geben: Als diese sollen nur noch Produkte gelten, die der Gesundheit von Menschen und Tieren „unmittelbar" dienen. Die Regierung will hierdurch einer ausufernden Auslegung der Apothekenüblichkeit entgegenwirken.

Nicht apothekenüblich: Weihnachtsmänner haben vielleicht bald 
nichts mehr in der Apotheke zu suchen. Foto: Elke Hinkelbein

Nicht apothekenüblich: Weihnachtsmänner haben vielleicht bald nichts mehr in der Apotheke zu suchen. Foto: Elke Hinkelbein

Um Arzneimittelabfälle zu vermeiden, sollen die Apotheken künftig nicht verwendete Fertigarzneimittel zurücknehmen und nach Qualitätskontrolle wieder abgeben dürfen. Allerdings soll diese Regelung auf die Annahme von Medikamenten aus Privathaushalten beschränkt werden. Wie genau die Prüfung der Arzneimittelsicherheit aussehen soll, ist nicht vorgeschrieben.

Auch bei den vorrätig zu haltenden Arzneimitteln und Antidoten soll es Neuregelungen geben. In Zukunft sollen weniger Medikamente zwingend in der Apotheke vorrätig sein. Bislang enthielten die ApBetrO-Anlagen 34 Positionen zu Pflichtarzneimitteln und -gegengiften.

Künftig werden die Vorschriften direkt in die Verordnung integriert und auf 9 Positionen eingedampft. Dem Entwurf zufolge sind künftig noch Analgetika und Betäubungsmittel zur oralen Anwendung, zur Injektion und als Pflaster, daneben Antibiotika und Chemotherapeutika, Antihistaminika sowie hochdosierte Glucocorticosteroide zur Injektion vorrätig zu halten.

Bei den Antidoten muss eine Apotheke weiterhin Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen, Medizinische Kohle, Tetanus-Impfstoff, Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I.E. sowie Hepatitis B-Immunglobulin am Lager haben. Antidote gegen Intoxikationen und Überdosierungen mit Opiaten, Cholinesterase-Hemmer, Cyanid und Methämoglobinbildner gehören künftig nicht mehr zum Pflichtsortiment.

Verbandstoffe sowie Einwegspritzen und -kanülen bleiben Pflichtartikel. Produkte zur Blutzucker- und Blutgerinnungsbestimmung sowie Überleitungsgeräte für Infusionen werden allerdings neu aufgenommen.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 16. Juni 2010, 19:37 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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