ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 17.06.2010 - Fremdbesitzverbot gilt trotz Fremdbesitz
    17.06.2010 - Fremdbesitzverbot gilt trotz Fremdbesitz
    INTERNATIONALES – EU-GENERALANWALT Berlin - Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint man sich nicht länger mit Fremdbesitzverboten im Gesundheitswesen beschäftigen ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Internationales:


EU-GENERALANWALT

Fremdbesitzverbot gilt trotz Fremdbesitz

Berlin  -  Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint man sich nicht länger mit Fremdbesitzverboten im Gesundheitswesen beschäftigen zu wollen. In seinen Schlussanträgen zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Frankreich befand Generalanwalt Paolo Mengozzi, dass Besitzbeschränkungen für biomedizinische Labore nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen - auch dann nicht, wenn sie durch grenzüberschreitende Firmenkonstruktionen ausgehebelt werden können.

Firmenrecht statt Fremdbesitz: Der EuGH beschäftigt sich mit 
Besitzbeschränkungen für klinische Labore. Foto: Elke Hinkelbein

Firmenrecht statt Fremdbesitz: Der EuGH beschäftigt sich mit Besitzbeschränkungen für klinische Labore. Foto: Elke Hinkelbein

In Frankreich dürfen medizinische Untersuchungslabore nur durch „klinische Biologen" betrieben werden - das sind entweder Pharmazeuten oder Mediziner. Alleine rund 8000 Apotheker tragen diese Berufsbezeichung. Kein „Biologe" darf Anteile an mehr als zwei Laboren halten; Kapitalgesellschaften dürfen maximal 25 Prozent an den Gesellschaften besitzen.

Allerdings können Biologen auch juristische Personen sein, also Firmen, die von Berufsangehörigen gegründet und dann als solche behandelt werden. Bemerkenswerterweise sehen die Bestimmungen vor, dass auch ausländische Biologen in Form einer juristischen Person in Frankreich Labore betreiben können. Gibt es in einem Land kein Fremdbesitzverbot, können also berufsfremde Kapitalgesellschaften in Frankreich als Biologen und damit als Mehrheitsbesitzer anerkannt werden.

Auf diese vermeintliche Inkohärenz hatte die EU-Kommission hingewiesen und entsprechende Beispiele präsentiert: Biomnis-Labore befinden sich demnach zur Hälfte in Besitz eines „Biologen in Form einer irischen juristischen Person", die wiederum mehrheitlich einem Investmentfonds gehört. Unilabs sei eine schweizerische Gesellschaft im Besitz von Nichtbiologen, die einige Gesellschaften mit Laboren in Spanien verwalte, die wiederum Labore in Frankreich verwalteten.

Die französische Regierung hatte zugegeben, dass auf diese Weise das Gesetz umgangen werden könne. Da man jedoch aufgrund von Gemeinschaftsrecht ausländischen Firmen den Zugang zum Markt nicht verwehren könne, sei die „umgekehrte Diskriminierung" unvermeidbar und Frankreich nicht vorzuwerfen.

Dieser Argumentation folgte der Generalanwalt: Es handele sich um „Situationen, bei denen ein anderes Verhalten des beklagten Mitgliedstaats zu einer Diskriminierung und auf jeden Fall zu einer Verletzung der Grundfreiheiten des Vertrags, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs, hätte führen können", so Mengozzi. Es könne daher nicht als Inkohärenz betrachtet werden, wenn die französischen Behörden Gesellschaften, die die erforderliche Qualifikation als Biologe aufweisen, unabhängig von den Besitzverhältnissen den Betrieb von Laboren für biomedizinische Analysen gestatte.

Abgesehen von derartigen unternehmensrechtlichen Finessen erklärte der Generalanwalt das französische Fremdbesitzverbot für vereinbar mit Gemeinschaftsrecht, da es dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung diene. Mengozzi sah mehr Parallelen zum Fremdbesitzverbot für Apotheken als zu dem von der Kommission herangezogenen Optikerurteil. Dagegen könnte das Mehrbesitzverbot aufgrund von offensichtlichen Versäumnissen der französischen Regierung innerhalb des Verfahrens fallen.

Patrick Hollstein, Donnerstag, 17. Juni 2010, 19:32 Uhr


Lesen Sie auch

Fremdbesitzverbot: EU-Kommission verklagt Frankreich

Frankreich: Kommission durchsucht Apothekerkammer

EuGH Spezial: Bestätigung auf ganzer Linie

EuGH-Spezial: EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot

(APOTHEKE ADHOC)

 

Weitere Meldungen


WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de


» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken

» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker

» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt

» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit

» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber


www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.info | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken