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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
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Apotheken-News: Kommentar von heute
Wenn Krankenkassen aus einem Fertigarzneimittel eine Rezeptur machen, aus Preisunterschieden Haftungsverschiebung wird und aus einem Rezept die Bruchstelle eines ganzen Systems spricht, dann ist es nicht mehr die Apotheke, die erklärt werden muss – sondern der Zustand der Versorgungspolitik. Der Fall, in dem die DAK nach eigenen Angaben einer Ärztin nahegelegt haben soll, ein rekonstruktionspflichtiges Fertigarzneimittel nicht als solches, sondern als patientenindividuelle Herstellung zu verschreiben, ist kein Skandal im klassischen Sinne. Er ist ein Funktionsbeweis: dass man mit kleinen Codierungen große Strukturen unterwandern kann. Und dass man Verantwortung verschieben kann, ohne je eine Verantwortungserklärung abzugeben.
Denn das, was Apotheken an der Theke trifft, ist kein Zufall. Es ist steuerbar. Und es wurde gesteuert. Nicht in böser Absicht – aber mit klarer Absicht. Die Differenz von 8,35 Euro zu 54 Euro war kein Zufall. Die Umwidmung eines Fertigarzneimittels zur Rezeptur war kein Versehen. Der Gedanke, Apotheken könnten „kostengünstiger“ agieren, wenn man ihnen einfach die Herstellungsverantwortung überträgt, war keine Notlösung. Es war eine Strategie. Und das ist der Punkt, an dem der Kommentar beginnen muss. Denn was so tut, als sei es Ersparnis, ist in Wahrheit eine Entsicherung. Und was sich betriebswirtschaftlich effizient gibt, ist juristisch destruktiv – für Apotheken, für Patienten, für das gesamte Haftungssystem.
Apotheken haften bei Rezepturen in vollem Umfang. Doch sie sind dabei nicht nur Träger von Qualität, sondern von Risiko. Wer ihnen über den Rezeptweg eine Verantwortung überträgt, die eigentlich beim pharmazeutischen Unternehmer liegt, unterläuft nicht nur die rechtliche Schutzarchitektur, sondern setzt sie im Schadensfall dem Einwand des deckungsschädlichen Verhaltens aus. Die Berufshaftpflicht – das Sicherheitsnetz für alle, die mit pharmazeutischer Sorgfalt arbeiten – kann in genau solchen Fällen die Deckung verweigern. Und das bedeutet nicht weniger als dies: Eine Apotheke, die einem Rezept folgt, kann am Ende ungeschützt haften, obwohl sie keine Entscheidung getroffen hat. Sie hat nur getan, was das System ihr vorgeschrieben hat. Genau das macht den Fall DAK so gefährlich.
Denn wenn Systemlogik auf Versicherungslücke trifft, steht nicht nur ein Betrieb allein da – es steht die Frage im Raum, ob dieses System sich selbst noch schützt. Wer haftet, wenn der Haftungsgrund künstlich erzeugt wurde? Wer greift, wenn der Versicherungsfall durch Regelumgehung konstruiert wird? Und wer trägt am Ende die Last, wenn der Patient geschädigt ist, das Arzneimittel als Rezeptur galt, die Apotheke es rekonstituiert hat – und die Haftung von allen Beteiligten weitergereicht wird wie ein zu heiß gewordenes Paket?
Hier wird nicht gespart, hier wird verschoben. Und zwar nicht Geld, sondern Verantwortung. Es ist das stille Paradoxon der Versorgungspolitik: dass das System, das Apotheken in die Pflicht nimmt, ihnen gleichzeitig den Schutz entzieht. Dass Patienten, die sich auf den ordnungsgemäßen Schutz durch § 84 AMG verlassen, durch eine Rezeptzeile aus der Haftungsordnung fallen. Und dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht nur diesen Prozess anstößt, sondern dabei bleibt – ohne Rechtsrahmen, ohne Verantwortung, ohne Rückhalt.
Die Folge ist ein Klima, das nicht nur überhitzt ist, sondern strukturell gefährlich. Apotheken tragen Risiken, die sie nicht verursachen. Versicherer verweigern Deckung für Konstruktionen, die sie nicht anerkennen. Patienten stehen zwischen Produkt und Herstellung – und wissen nicht, wer im Ernstfall schützt. Das ist keine Versorgungslücke. Das ist ein Systembruch. Und wer das erkennt, muss jetzt die eine Frage stellen, die nicht länger warten darf: Braucht das Apothekenwesen einen eigenen, spezifischen, haftungsfesten, digital robusten, politisch bewussten Versicherungsschutz? Die Antwort lautet: ja. Denn wenn aus wirtschaftlichem Kalkül rechtliche Grauzonen werden, darf der Schutz nicht mehr freiwillig sein. Er muss strukturell verankert werden.
Nicht später. Nicht irgendwann. Sondern jetzt – bevor aus dem Bruch ein Dauerzustand wird. Und bevor sich Verantwortung vollends entzieht.
Denn was rechtlich nicht klar ist, wird versicherungstechnisch gefährlich. Und was versicherungstechnisch nicht greift, wird politisch folgenlos. Das aber darf es nicht bleiben. Wer Apotheken Verantwortung auferlegt, muss ihnen auch Schutz gewähren. Alles andere ist staatlich organisierte Fahrlässigkeit.
SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@aporisk.de
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Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.
Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.
Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.
Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.
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