Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Jüngere Rentner mit Nebenerwerb müssen dagegen Einschränkungen beachten.
Möchte ein erwerbstätiger Rentner vor seinem 65. Lebensjahr Vollrente beziehen, darf er monatlich nicht mehr als 400 Euro hinzuverdienen. Zweimal im Jahr darf der Betrag allerdings auch doppelt so hoch sein, also bis zu 800 Euro.
Wird diese so genannte Hinzuverdienstgrenze überschritten, erhält der Rentner nur noch eine Teilrente. Diese beträgt je nach Höhe des Hinzuverdienstes ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente. Die für die möglichen Teilrenten einzuhaltenden Hinzuverdienstgrenzen sind grundsätzlich individuell aus dem Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn zu ermitteln. So kann beispielsweise ein Durchschnittsverdiener (ca. 30.000 EUR Jahresbrutto) in den alten Bundesländern neben einer halben Teilrente zurzeit monatlich 1436,40 EUR hinzuverdienen. (AmS)
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