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  • 16.01.2010 - Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe
    16.01.2010 - Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe
    Der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz für Heilberufe gesetzlicherseits entfällt seit der Rentenreform, welche zum 01.01.2001 umgesetzt worden ist, auch für Mediziner, welch...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Vorsorge:

Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe

 

Der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz für Heilberufe gesetzlicherseits entfällt seit der Rentenreform, welche zum 01.01.2001 umgesetzt worden ist, auch für Mediziner, welche nach dem 01.01.1961 geboren worden sind. Es gilt also auch konkret bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe, dass die Versicherungslücke seitens der Betroffenen eigeninitiativ gefüllt werden sollte. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe ist also notwendig.

Dem Problem einer möglichen Berufsunfähigkeit müssen grundsätzlich alle Heilberufe begegnen, seien es Ärzte oder Zahnärzte, auf einer Station tätige Ärzte oder Ärzte in einer eigenen Praxis. Auch Pharmazeuten in Forschungslaboratorien sind einem nicht geringen Berufsunfähigkeitsrisiko ausgesetzt.

Die spezif. Belastungssituationen in Heilberufen unterscheiden sich von den Belastungssituationen anderer Berufe. Laut Statistik ist in Heilberufen das Risiko aufgrund von zu hohen physiologischen oder psychischen Belastungen an einer Berufsunfähigkeit zu erkranken bei Ärzten und Apotheker besonders hoch.

Ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Heilberufe ist sinnvoll, da sich diese oft in wesentlichen Tarifbedingungen unterscheiden. Die Entscheidung für eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe ist immer eine Kombination des richtigen Preises, eines passenden Tarifes sowie den passenden Vertragklauseln. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass der Vertrag keine Verweisklausel enthält. Das bedeutet nämlich, dass wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig werden sollte, er in einem anderen Beruf arbeiten muss, insofern er diesen Beruf noch ausüben kann, auch wenn er als Arzt oder Apotheker berufsunfähig ist.

Es empfiehlt sich außerdem, ganz konkret eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen, welche sich auf Heilberufe spezialisiert hat, da die Wahrscheinlichkeit dort höher ist, dass diese auch die gewünschten Konditionen Zusatzleistungen bietet.

In aktuellen Diskussionen bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe kommt verstärkt die Frage auf, ob sich nicht schon Studenten während des Studiums gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko versichern sollten. Ein Vorteil liegt hier sicherlich in niedrigeren Einstiegstarifen.

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