Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wenn Rentner ihren Wohnsitz verlegen, müssen sie bestimmte Formalitäten einhalten, um nicht ihre Rentenzahlung zu riskieren.
Wer als Rentner umzieht und die neue Postanschrift nicht der Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt, riskiert seine Altersbezüge. Denn können Briefe nicht zugestellt und die neue Adresse nicht ermittelt werden, stellt der Rentenversicherungs-Träger die Rentenzahlung ein.
Ein Wohnsitzwechsel ist meist mit viel Arbeit verbunden. Doch auch zahlreiche Formalitäten sind zu erledigen - angefangen von der Bank über das Einwohnermeldeamt bis hin zum Rentenversicherungs-Träger.
Rentnerinnen und Rentner müssen nämlich auch die Deutsche Rentenversicherung Bund über einen Wohnsitzwechsel informieren und die neue Adresse anzeigen, wollen sie ihre Rentenzahlungen nicht gefährden.
Denn wenn Briefe nicht zugestellt werden können und nach einem Umzug die neue Anschrift nicht ermittelt werden kann, muss die Zahlung der Rente eingestellt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt.
Nur auf diese Weise könnten Überzahlungen der Rente zu Lasten der Versicherten-Gemeinschaft vermieden werden, so die Begründung. Die Rentenzahlung kann erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Betroffenen sich mit ihrer neuen Postanschrift melden.
Die Adressänderung kann in jeder Postfiliale der Deutschen Post beim Renten Service angezeigt werden, der als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung auszahlt. Dies geht auch im Internet unter www.rentenservice.de (verpd)
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