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  • 14.01.2010 - Altersvorsorge in sicherem Fahrwasser
    14.01.2010 - Altersvorsorge in sicherem Fahrwasser
    Die aktuelle Finanzmarktkrise verunsichert auch Altersvorsorgerinnen und -vorsorger. Doch für später Gespartes ist den Turbulenzen nicht schutzlos ausgeliefert.

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ApoRisk® News Vorsorge:

Altersvorsorge in sicherem Fahrwasser

 

Die aktuelle Finanzmarktkrise verunsichert auch Altersvorsorgerinnen und -vorsorger. Doch für später Gespartes ist den Turbulenzen nicht schutzlos ausgeliefert. Im Gegenteil: Lesen Sie hier, wie Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge auch in Krisenzeiten abgesichert sind.

Riester-Rente

Egal, welche Anlageform Sie hier wählen - beim Riestern gelten besondere Sicherheiten: Zum  Auszahlungsbeginn stehen mindestens alle eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen zur Verfügung. Zu dieser Zusage sind Anbieter von Riester-Produkten - Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen - gesetzlich verpflichtet. Nur Verträge, die diese Zusicherung enthalten, bekommen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch das "Riester-Siegel", also die Zertifizierung.

Sicher auch bei Anbieter-Pleiten: Zusätzlichen Schutz hat der Riester-Sparer durch die Sicherung seiner Einlagen, wenn der Anbieter Konkurs anmeldet:

  • Für Banken gelten das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie ein bewährtes System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen.
  • Anlagen in Investmentfonds sind konkurssicher, da das Vermögen der Anleger in einem eigenständigen Sondervermögen verwahrt wird.
  • Bei Versicherungen gibt ein gesetzlicher Sicherungsfonds, die Protektor Lebensversicherungs-AG, zusätzlichen Schutz. Protektor führt die Verträge der Kunden im Insolvenzfall fort.

Betriebliche Altersvorsorge

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern und den USA steht in Deutschland immer der Arbeitgeber dafür ein, sein Betriebesrentenversprechen zu erfüllen.

  • Werden Betriebsrenten unmittelbar vom Arbeitgeber zugesagt (Direktzusage) oder durch eine Unterstützungskasse durchgeführt, schützt sie der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gegen Insolvenz. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zahlt also der PSV die Rente weiter. Finanziert wird der PSV im Umlageverfahren von den Arbeitgebern.
  • Betriebsrentenzusagen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen sind dadurch geschützt, dass sich das Angesparte nicht beim Arbeitgeber befindet, sondern bei externen Trägern, die wiederum der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Hinzu kommt: Pensionskassen und Direktversicherungen dürfen die Gelder am Kapitalmarkt nur nach konservativen Kriterien anlegen. Pensionsfonds sind hier zwar freier, unterliegen deshalb aber dem zusätzlichen Schutz durch den PSV. Direktversicherungen schützt zudem noch die Auffanggesellschaft Protektor.

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