Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Unterschiedliche Ursachen führen dazu, dass immer mehr Deutsche einen Grad der Behinderung anerkannt erhalten. Welche das sind und wie sich die Gesamtzahl entwickelt.
Knapp sieben Millionen Menschen waren Ende 2007 schwerbehindert, 4,5 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Verantwortlich dafür ist, dass die steigende Zahl der Älteren mit einer Behinderung. Als Ursache gilt in mehr als acht von zehn Fällen eine Krankheit.
Mit gut 6,9 Millionen war Ende 2007 schon etwa jeder zwölfte Bundesbürger als schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, so der Versicherungs-Informationsdienst Map-Report.
1993 lag die Zahl der Schwerbehinderten bei knapp 6,4 Millionen. Eine Aufgliederung nach Alter der Betroffenen zeigt, dass es die Älteren sind, die den Zuwachs verursachen. Bei den unter 65-Jährigen zeigt sich die Anzahl mit rund 3,2 Millionen über die Jahre stabil oder sogar ganz leicht rückläufig.
Dagegen ist die Zahl der über 65-Jährigen von knapp 3,2 Millionen im Jahr 1993 auf fast 3,8 Millionen im Jahr 2007 angestiegen.
Schwerbehinderte sind immer häufiger weiblich. Noch überwiegt zwar die Zahl der männlichen Schwerbehinderten mit knapp 3,6 Millionen diejenige der Frauen um gut 250.000 Personen.
Aber die Zahl der weiblichen Betroffenen hat seit 1993 um knapp zwölf Prozent zugenommen, diejenige der Männer um gut fünf Prozent. Der Abstand der Geschlechter betrug 1993 noch rund 430.000 Personen.
Nicht jeder Schwerbehinderte hat eine volle Anerkennung mit 100 Prozent Grad der Behinderung (GdB) erhalten. Knapp einem Viertel wurden 100 Prozent Schwerbehinderung zugesprochen.
Drei von zehn Betroffenen hingegen haben einen GdB von 50 Prozent. Die restlichen rund 45 Prozent verteilen sich auf GdB von 60 bis hin zu 90 Prozent.
Krankheiten sind die Hauptursache für eine Behinderung. Mehr als acht von zehn Schwerbehinderten wurden aufgrund einer Erkrankung als solche anerkannt.
Wer wegen einer Behinderung erwerbsunfähig geworden ist, kann sich nur bedingt auf eine gesetzliche Absicherung verlassen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift zum einen in der Regel nur für Arbeitnehmer. Zum anderen ist die Rentenhöhe meist deutlich geringer als das bisherige Einkommen.
Sinnvoll ist daher der Abschluss einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung. Sie kann für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, Hausmänner oder -frauen sowie für Studenten, Auszubildende oder Kinder abgeschlossen werden.
Der Versicherungsfachmann hilft gerne bei der Frage, mit welchem gesetzlichen Schutz im Einzelnen gerechnet werden kann und welche private Vorsorge bestehende Absicherungslücken ausgleicht. (verpd)
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