ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 29.12.2009 - Teures Wendemanöver
    29.12.2009 - Teures Wendemanöver
    Kann einem Verkehrsteilnehmer, der kurz vor einem Unfall ganz offensichtlich einen Verkehrsverstoß begangen hat, ein Mitverschulden angelastet werden?

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:


Teures Wendemanöver

 

Kann einem Verkehrsteilnehmer, der kurz vor einem Unfall ganz offensichtlich einen Verkehrsverstoß begangen hat, ein Mitverschulden angelastet werden?

Einem Verkehrsteilnehmer, der sich unmittelbar vor einem Unfall verkehrswidrig verhalten hat, kann nur dann ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er den Unfall ohne den Verkehrsverstoß hätte vermeiden können. Das hat das Oberlandesgericht Celle kürzlich entschieden (Az.: 14 U 2/09).

Ein Autofahrer wollte mit seinem Pkw vom rechten Fahrbahnrand einer innerstädtischen Straße anfahren und sogleich wenden. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Motorradfahrer, der sich von hinten näherte.

Obwohl der Pkw-Fahrer einräumte, den Unfall überwiegend verschuldet zu haben, machte er gegen den Versicherer des Motorradfahrers Schadenersatzansprüche geltend. Er warf dem Biker nämlich vor, kurz vor dem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit einen Lkw überholt zu haben. Einzig aus diesem Grund habe er das Motorrad zu spät bemerkt.

In dem sich anschließenden Rechtsstreit wollte ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger zwar nicht ausschließen, dass der Motorradfahrer bei dem Überholmanöver tatsächlich ein wenig zu schnell unterwegs war. Bei dem Wendemanöver des Autofahrers fuhr er jedoch nachweislich nicht schneller als 50 bis 55 km/h. Er war somit allenfalls unwesentlich schneller als auf der innerstädtischen Straße erlaubt.

Eine Frage des Zeitpunkts

Das reichte dem Gericht aus, die Klage des Pkw-Fahrers als unbegründet zurückzuweisen. Nach Ansicht des Gerichts kann nämlich ein späterer Unfall nicht allein deswegen einer vorausgegangenen Geschwindigkeits-Überschreitung zugerechnet werden, weil der Unfallbeteiligte bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre.

Entscheidend ist vielmehr, wann die unfallursächliche kritische Verkehrssituation eintrat. Die aber begann in diesem Fall erst, als sich der Kläger zu dem Wendemanöver entschloss. Denn wäre er lediglich vom Straßenrand aus angefahren, wäre es zu der Kollision nicht gekommen, so das Gericht.

Von einem solchen Fahrmanöver durfte der zu diesem Zeitpunkt mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit fahrende Motorradfahrer jedoch ausgehen. Er musste nicht damit rechnen, dass der Kläger auf der Fahrbahn wenden werde. Der Unfall war daher für ihn unvermeidbar.

Kein Mitverschulden

Der Kläger hat nach Überzeugung der Richter hingegen eindeutig gegen seine ihm gemäß Paragraf 9 Absatz 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) obliegende, erhöhte Sorgfaltspflicht verstoßen. Er hätte sich bei seinem Wendemanöver nämlich so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.

Angesichts der Gesamtumstände tritt die Betriebsgefahr des Motorrades hinter dem klaren Verkehrsverstoß des Klägers zurück. Für die Folgen des Unfalls ist er daher allein verantwortlich.

Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu. (verpd)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken