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  • 15.01.2010 - Im Versicherungsfall weniger erhalten
    15.01.2010 - Im Versicherungsfall weniger erhalten
    Wenn es um Versicherungen geht, sind die Deutschen nicht knausrig. Nach Angaben des Informationsdienstleisters Acxiom gibt jeder Deutsche im Schnitt über 1900 Euro pro Jahr für L...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Im Versicherungsfall weniger erhalten

 

Wenn es um Versicherungen geht, sind die Deutschen nicht knausrig. Nach Angaben des Informationsdienstleisters Acxiom gibt jeder Deutsche im Schnitt über 1900 Euro pro Jahr für Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen inklusive Zusatzversicherungen sowie Schadens- und Unfallversicherungen aus. Das heißt aber noch lange nicht, dass man rundherum gut abgesichert ist und im Schadensfall auch das erhält, was man erwartet.

Mit Schuld daran sind auch die immer individueller gestalteten Versicherungspolicen. Das fängt schon bei der Kfz-Versicherung an. Letztlich wird nicht mehr nur geschaut, welche Typen- und Regionalklassen das Auto hat, sondern für ein Versicherungsangebot muss man fast sein halbes Leben preisgeben. Da wird gefragt nach der Laufleistung, dem Alter der Fahrer, ob diese männlich oder weiblich sind, der nächtliche Abstellort interessiert genauso wie die Tatsache, ob man Wohneigentum besitzt, Punkte ins Flensburg und schon mal an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat.

Je nach den gemachten Angaben fällt die zu zahlenden Versicherungsprämie unterschiedlich hoch aus. Baut dann der 18-jährige Fahranfänger einen Unfall, obwohl laut Angaben bei Vertragsabschluss Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen waren, sieht der Versicherungsnehmer alt aus. Da kann es schon vorkommen, dass der Versicherte auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt.

Barauszahlung im Kfz-Schadensfall

Doch auch diejenigen, die alles ordnungsgemäß angegeben und sich auch danach verhalten haben, bekommen von der Kfz-Versicherung nicht immer das, was sie erwarten. Im Falle eines Unfalls darf der Versicherungsnehmer selbst bestimmen, ob er den Unfallschaden reparieren oder sich auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages oder Gutachtens auszahlen lassen möchte. Das ist höchstrichterlich bereits entschieden worden.

Allerdings heißt das noch lange nicht, dass man die im Gutachten ermittelte Summe tatsächlich erhält. Wurden dort beispielsweise Reparaturkosten in Höhe von 3000 Euro ermittelt, die benötigt würden, um den Schaden in einer Werkstatt beseitigen zu lassen, bekommt man stattdessen nur gut 2500 Euro ausgezahlt. Die bei Reparatur fällige 19-prozentige Mehrwertsteuer wird bei Auszahlung der Schadenssumme nämlich abgezogen - und das, obwohl man ja laut Gutachten 3000 Euro einsetzen müsste, um den Schaden beseitigen zu lassen.

Schönrechnerei bei Rentenversicherungen

Der größte Teil der jährlichen Versicherungsprämien fließt in die Altersvorsorge. Wahrscheinlich rechnen nur wenige damit, dass sie mit ihren Ersparnissen im Alter in Saus und Braus leben, doch zumindest den Lebensstandard des Arbeitslebens möchte man gerne halten.

Bei so manchem Versicherungsverkäufer kann einem ganz schwindelig von der Berechnung der zu erwartenden monatlichen zusätzlichen Leistung aus der privaten klassischen Rentenversicherung werden. Die Hochrechnungen beruhen allerdings auf Renditeerwartungen, die bestenfalls auf den Überschussbeteiligungen der Vergangenheit beruhen. Schlimmstenfalls werden einfach aus der Luft gegriffene Renditen von sechs, acht oder gar zehn Prozent in Beispielfällen präsentiert. Kommt der Tag der Abrechnung, sind allerdings nur 2,25 Prozent Zinsen pro Jahr (bei Altverträgen etwas mehr) garantiert. Da kann die Sache schon ganz anders aussehen.

Hausrat ist nicht gleich Hausrat

Die Hausratversicherung ist eine der beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Dass die meist mit Pauschalwerten pro Quadratmeter berechneten Versicherungen manchmal weit übers Ziel hinausschießen, sei hier nur am Rande erwähnt. Bei der Hausratversicherung ist es inzwischen schon fast wie bei der Kfz-Versicherung: Erst die individuelle Ausgestaltung offenbart den wahren Preis.

In vielen Schmalspurtarifen sind bestimmte Schadensfälle ausgenommen. Vorsicht ist angesagt bei Blitz- und Überspannungsschäden, gestohlenen Fahrrädern und Gartenmöbeln. Diese sind nicht zwangsläufig in der Versicherung enthalten. Während Wertsachen in der Regel recht gut versichert sind, sieht das bei Bargeldhortung in den eigenen vier Wänden schon ganz anders aus. Vorsicht ist auch bei einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer angesagt. Dies ist grundsätzlich nicht kostenfrei mitversichert.

Haftpflicht verweigert Zahlung

Die lieben Kleinen liegen uns am Herzen - aber manchmal stellen sie auch Blödsinn an. Wollte der sechsjährige Junior mal testen, wie große Steinchen sein können, die Nachbars Auto aushält, bevor es eine Beule gibt, sollte man sich besser nicht auf die Haftpflichtversicherung verlassen. Diese zahlt zwar eigentlich in solchen Fällen, da ein sechsjähriges Kind nicht permanent unter der Aufsicht der Eltern stehen muss, doch in diesen Fall kann sich die Versicherung unter Umständen auf die Deliktunfähigkeit des Kindes berufen, da das Kind noch unter sieben Jahren alt ist. Wenn man den Nachbarn eh nicht leiden kann, ist es egal. Dieser bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Ansonsten müssen die Eltern selbst einspringen oder eine Haftpflichtversicherung abschließen, die deliktunfähige Kinder mitversichert.

Darüber hinaus kann man Mietsachschäden mitversichern lassen, falls im Urlaubsquartier mal was in die Brüche geht. Im Standardschutz nicht enthalten ist der Schlüssel zur Betriebsstätte des Arbeitgebers. Im Verlustfall kann dies bei einer großen Schließanlage sehr teuer werden.

Zahnzusatzversicherung bei Ruinen

Viele Dinge im Leben weiß man leider erst zu schätzen, wenn man sie nicht mehr hat. Ein gesundes Gebiss ist in jungen Jahren fast eine Selbstverständlichkeit. Wer allerdings glaubt, später mit einem schnellen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kurzfristig die eigenen Ruinen sanieren lassen zu können, irrt gewaltig. Fehlen bereits Zähne, sind diese in der Regel vom Ersatz ausgeschlossen.

Außerdem ist es gängige Praxis, dass die Versicherer sich eine Karenzzeit einräumen, bevor überhaupt die erste Leistung möglich ist. Oft sind die Leistungen in den ersten Jahren auch gedeckelt. Selbst wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte sich vor der Behandlung mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Unter Umständen wollen diese nämlich vor Behandlungsstart einen Heil- und Kostenplan sehen. Von einer 100-prozentigen Kostenübernahme der Versicherung sollte man grundsätzlich nicht ausgehen. Ein gewisser Eigenanteil ist in den meisten Fällen zu zahlen.

Krankheit ist kein Unfall

Unfallversicherungen sind besonders für Kinder wichtig. Doch sollte man hier genau zwischen durch Unfall und Krankheit herbeigeführten Schäden unterscheiden. Bei einer schweren Krankheit oder einem Schaden durch dauerhafte Überlastung zahlt die Unfallversicherung nicht. Deshalb wird bei Kindern statt der Unfall- häufig die Invaliditätsversicherung empfohlen, die auch den Krankheitsfall mit abdeckt. Damit können sich Eltern vor dem finanziellen Loch schützen, falls das eigene Kind krankheitsbedingt zum Pflegefall wird. Eine Invaliditätsversicherung ist allerdings in der Regel um ein Vielfaches teurer als eine Unfallversicherung.

Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das Interesse einer Versicherung nicht darin liegt, Geld zu zahlen, sondern, Geld zu kassieren. Neben sinnvollen Versicherungen wie Haftplicht und Berufsunfähigkeit gibt es leider am Markt auch eine ganze Reihe von Versicherungen, die für die meisten mehr als entbehrlich sind. (ntv)

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