
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Minijobber unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie die Beschäftigung nach dem 31. Dezember 2012 aufgenommen haben. Hierdurch erwerben sie einen Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Leistungspaket beinhaltet zum Beispiel Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Minijobber, die die Vorteile der Rentenversicherungspflicht nicht nutzen möchten, können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Ausführliche Informationen zur Rentenversicherungspflicht finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
In jedem Fall ist es ratsam, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung über die persönlichen Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht zu informieren.
Ihre zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Minijobs
Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Er beträgt 15,0 Prozent des Arbeitsentgelts beziehungsweise 5,0 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.
Neben dem Arbeitgeber wird der Minijobber an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung beteiligt, wenn
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
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