
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Anlegen & Sparen
Der Aufbaue einer privaten Altersvorsorge wird durch den Staat in Form einer Zulage oder in Form eines Sonderausgabenabzugs gefördert. Erweist sich im Rahmen der Günstigerprüfung die Zulage als vorteilhaft, zahlt der Staat die Zulage, indem er den Geldbetrag auf das Altersvorsorgevermögen des Zulageberechtigten überweist.
Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Beide Zulagen erhöhen sich ab dem Veranlagungszeitraum 2002 schrittweise.
Veranlagungszeitraum |
Grundzulage |
Kinderzulage |
2002 und 2003 |
38 Euro |
46 Euro |
2004 und 2005 |
76 Euro |
92 Euro |
2006 und 2007 |
114 Euro |
138 Euro |
ab 2008 |
154 Euro |
185 Euro |
Die Grundzulage steht jedem Ehepartner zu. Die Kinderzulage steht grundsätzlich der Mutter zu und wird für jedes Kind gezahlt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auf Antrag kann die Kinderzulage aber auch dem Vater zugesprochen werden.
Die Zulage zahlt der Staat nur dann im vollen Umfang, wenn ein Mindestbetrag in die private Altersvorsorge eingezahlt wird. Dieser Mindestbetrag besteht aus dem eigenen Sparanteil und aus der staatlichen Förderung. Die Höhe des Mindesbetrages umfasst im Jahr 2002 und im Jahr 2003 1% des Bruttoeinkommens und erhöht sich aller 2 Jahre um 1%. Ab dem Jahr 2008 beträgt er 4% und wird nicht weiter erhöht. Bei der Berechnung des Mindestbetrages wird vom Bruttolohn des Vorjahres ausgegangen.
Zu beachten ist auch, dass die eigene Sparleistung einen bestimmten Sockelbetrag nicht unterschreiten darf, sonst wird die Zulage gekürzt. Der Sockelbetrag ist zu berücksichtigen, wenn die gewährte Zulage die Höhe des Mindesteigenbetrags erreicht oder übersteigt. Die nachfolgende Tabelle gibt die Höhe des Sockelbetrags an.
Anzahl der Kinder |
Null |
Eins |
Zwei und mehr |
Veranlagungszeitraum 2002 bis 2004 |
45 € |
38 € |
30 € |
ab Veranlagungszeitraum2005 |
90 € |
75 € |
60 € |
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