
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Die staatliche Förderung kann nicht jeder in Anspruch nehmen. Denn nur wer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann die Förderung nutzen.
Zu den Zulageberechtigten gehören folgende Personengruppen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Behinderte in Werkstätten, Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit, Personen die einen zu Pflegenden nicht erwerbsmäßig aber mindestens 14 Stunden in der Woche versorgen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben), Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslose), per Gesetz oder auf Antrag versicherungspflichtige Selbständige (z.B. Künstler, Publizisten, Hebammen), auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelfer), Bezieher von Vorruhestandsgeld (falls sie unmittelbar zuvor versicherungspflichtig waren), Pflichtversicherte in der Altersversicherung der Landwirte, Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (z.B. Beamte, Richter, Soldaten) und Beschäftigte die rechtlich wie Beamte behandelt werden. Bestand die Zugehörigkeit zu einem dieser Personengruppen nur einen Teil des Kalenderjahres, kann die Förderung trotzdem in Anspruch genommen werden.
Kann nur ein Ehepartner die Förderung nutzen, kann der nicht zulagenberechtigte andere Partner ebenfalls die Förderung erhalten. Vorausgesetzt er schliesst ebenfalls einen förderungsfähigen Altersvorsorgevertrag ab. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der andere Partner indirekt (z.B. durch die verminderte Wittwenrente) auch von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen ist.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.