ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • Mehr Transparenz bei der Riester-Rente
    Mehr Transparenz bei der Riester-Rente
    Wissen & Tipps | Mit einem für die Anbieter verpflichtenden Produktinformationsblatt soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukte...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Vorsorge:


Wissen & Tipps

Mehr Transparenz bei der Riester-Rente


Mit einem für die Anbieter verpflichtenden Produktinformationsblatt soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten (Riester-Rente / Basis-Rente) erhöht werden. Zudem sollen die Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel begrenzt werden. Weitere Verbesserungen sind bei der Basisversorgung im Alter und dem so genannten „Wohn-Riester" vorgesehen. Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Riester-Vertrages gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit abzusichern, soll erleichtert werden.

 

Einführung eines Produktinformationsblatts


Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge wird ein standardisiertes anbieter- und produktübergreifendes Produktinformationsblatt eingeführt. Gestaltung und Inhalt werden vorgegeben. Eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite Erwartung und des Anlage-Risikos sollen es dem Verbraucher künftig besser als bisher ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen.

 

Begrenzung der Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel


Dem Anleger steht das Recht zu, den Anbieter seines Altersvorsorgevertrages zu wechseln. In diesem Fall entstehen auch für das bereits geförderte Altersvorsorgevermögen erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Diese Kosten sollen begrenzt werden. Es ist vorgesehen, dass im Fall eines Anbieterwechsels maximal 50% des geförderten übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter berücksichtigt werden dürfen. Damit wird die Bemessungsgrundlage für die Kosten gedeckelt. Zudem sollen auch die Wechselkosten beim abgebenden Anbieter gedeckelt werden.

 

Erhöhung des Abzugsvolumens und Absetzbarkeit von Beiträgen zur Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit


Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter von bisher 20.000 Euro soll auf 24.000 Euro angehoben werden. Zudem können künftig Beiträge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisrente geltend gemacht werden. Voraussetzung für das neue Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsprodukt ist, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird.

 

Mehr Flexibilität bei Wohn-Riester


Die förderunschädliche Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen für die selbstgenutzte Wohnung ist derzeit nur eingeschränkt möglich. So muss die Entnahme entweder im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung beziehungsweise Herstellung der selbstgenutzten Wohnung erfolgen oder zur Entschuldung dieser Wohnung unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase. Diese Einschränkung soll aufgehoben werden. Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann dann jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden.

 

Jederzeitige „Einmal“-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase


Der Steuerpflichtige kann sich nach geltendem Recht nur einmalig – zu Beginn der Auszahlungsphase – entscheiden, ob er die ratierliche Besteuerung des Wohnförderkontos bis zum 85. Lebensjahr oder die Einmalbesteuerung wählt. Bei der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden lediglich 70% des in der Wohnimmobilie gebundenen, geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Zukünftig soll diese Möglichkeit, sich für eine „Einmal“-Besteuerung – hinsichtlich des dann noch vorhandenen Wohnförderkontos – zu entscheiden, während der gesamten Auszahlungsphase bestehen.

 

Verminderung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge


Das geförderte Kapital wird betragsmäßig in einem Wohnförderkonto erfasst. Während der Ansparphase erfolgt die Erfassung der Förderung fortlaufend. Das Wohnförderkonto wird jährlich um 2% erhöht. Dieser Wert soll auf 1% gesenkt werden. Hierdurch wird die Attraktivität des „Wohn-Riesters“ weiter verbessert, da der Stand des Wohnförderkontos langsamer anwächst, und die spätere (nachgelagerte) Besteuerung in der Altersphase entsprechend geringer ausfällt.

 

Einbeziehung eines behindertengerechten bzw. barrierereduzierenden Umbaus


Für bestimmte Umbaumaßnahmen an der selbstgenutzten Wohnung soll zukünftig die „Wohn-Riester“-Förderung in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung dafür soll sein, dass die betreffenden Aufwendungen mindestens 6.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung der selbstgenutzten Wohnung entstanden sind, oder die Aufwendungen mindestens 30.000 Euro betragen. Außerdem muss in beiden Fällen durch einen Sachverständigen bestätigt werden, dass das für den Umbau entnommene Kapital zu mindestens 50% auf Umbaumaßnahmen im Sinne der DIN 18040–2 (barrierefreies Bauen) entfällt, soweit diese Standards aufgrund der Gegebenheiten der Immobilie baustrukturell möglich sind, und der verbleibende Teil der Kosten der Reduzierung von Barrieren dienen. Für die insoweit berücksichtigten Aufwendungen ist dann die Inanspruchnahme des § 35a EStG und die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen.

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für ein Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de - beschlossen. (ac)



Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken