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    Riester-Rente - Wohn-Riester lohnt sich
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ApoRisk® Ratgeber - Vorsorge:


Anlegen & Sparen | Riester-Rente

Wohn-Riester lohnt sich


Die ersten Angebote für das sogenannte "Wohn-Riester" sind auf dem Markt. Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum lohnt sich nach Ansicht der Verbraucherschützer.

Bis zum 1. Januar 2009 wurden lediglich "Geld-Riester-Verträge" für die private Altersvorsorge steuerlich gefördert. Experten der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen halten "Wohn-Riester" grundsätzlich für eine gute Sache. Bauherren, die sich ohnehin eine Immobilie zulegen wollen, fahren damit meist besser als mit einer normalen Baufinanzierung. Allerdings sollten sie darauf achten, dass die Zinsen nicht viel höher liegen als bei klassischen Immobilienkrediten.

Vor allem junge Familien, die sich bisher entscheiden mussten, ob sie Geld fürs Alter zurücklegen oder ein Eigenheim finanzieren, können nun zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie bauen mit staatlicher Förderung und profitieren von ihrer selbst genutzten Immobilie schon Jahrzehnte vor dem Renteneintritt. Außerdem ist das Wohneigentum ohne Einschränkung vererbbar.

Im Grunde sind Riester-Darlehen normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Die Konditionen sind fast die gleichen wie für eine herkömmliche Finanzierung, so die Stiftung Warentest. Doch der große Vorteil besteht darin, dass Hauseigentümer für die Tilgung eines Riester-Darlehens Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag bekommen. Voraussetzung ist, dass sie ihr Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen. Außerdem müssen sie das Darlehen spätestens bis zum 68. Geburtstag zurückzahlen.

Um die volle staatliche Förderung zu bekommen, muss der Hausbesitzer mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen. Dann erhält er jährlich 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind. Für alle von 2008 an geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro.

Ersparnis gegenüber herkömmlichen Immobilienkrediten

Wie alle Riester-Produkte fällt auch Wohn-Riester unter die nachgelagerte Besteuerung. Dazu werden die geförderten Einzahlungen auf einem Wohnförderkonto erfasst. Das wird vom Anbieter des Riester-Vertrages geführt. Der Beginn der Besteuerung kann zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr vereinbart werden und endet immer mit dem 85. Lebensjahr. Möglich ist auch eine Einmalbesteuerung mit einem Abschlag von 30 Prozent.

Trotz der nachgelagerten Besteuerung rechnet sich "Wohn-Riester" für die meisten Verbraucher. Berechnungen der Stiftung Warentest ergaben, dass die staatliche Förderung zwar je nach Einkommen, Alter, Kinderzahl und Finanzierung unterschiedlich ausfiel, aber sich in jedem Falle lohnte. Die Ersparnis gegenüber herkömmlichen Immobilienkrediten belief sich zwischen 12.000 und 50.000 Euro.

Obwohl die Vorteile auf der Hand liegen, raten Verbraucherschützer Interessenten an Wohn-Riester-Verträgen zunächst zum Abwarten. Denn bisher bieten nur wenige Geldinstitute und Finanzdienstleister schon Produkte an. Finanztest hat 86 Anbieter befragt, aber nur sechs hatten passende Angebote. Die meisten Banken und Sparkassen wollen vorerst überhaupt keine eigenen Riester-Darlehen anbieten oder sie planen die Einführung erst im Laufe dieses Jahres. So ist kein aussagefähiger Vergleich der Konditionen möglich.

Bei den geförderten Baukrediten wird es vor allem darauf ankommen, ob diese bei den Zinsen mit den günstigen klassischen Hypothekendarlehen mithalten können, meint Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wenn ein Riester Bankkredit deutlich teurer ist als ein normales Darlehen, kann es für den Bauherren sinnvoll sein, das zinsgünstigere Darlehen zu wählen und mit einem herkömmlichen Riester-Sparvertrag vorzusorgen. "Sonst wird unter Umständen die Riester-Förderung vom Zinsnachteil aufgefressen", gibt Bieler zu bedenken. Nur wenn die Riester-Darlehen auch ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse attraktive Konditionen bieten, lohnt sich der Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages.

Ausdrücklich warnt der Experte vor den von den Bausparkassen für dieses Jahr angekündigten Kombi-Krediten. Die seien regelmäßig deutlich teurer als vergleichbare Hypothekendarlehen. "Preisklarheit bringt hier nur der Blick auf den Gesamteffektivzins der Kombi-Angebote. Zu dessen Angabe hat der Gesetzgeber die Bausparkassen glücklicherweise verdonnert", so Verbraucherschützer Bieler.



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