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    Tierkrankenversicherung - das Tier ist krank...
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Medienspiegel & Presse

Tierkrankenversicherung - das Tier ist krank...


Für jeden Tierhalter ist es selbstverständlich, sich bestmöglich um sein Tier kümmern und es zu versorgen. Ist das Tier gesund, sind die Kosten hierfür in der Regel auch überschaubar: Futter, Unterhalt, regelmässige Tierarztbesuche - das alles ist im Budget bereits eingeplant. Was aber passiert, wenn das Tier erkrankt?

Auch wenn Herrchen oder Frauchen es sich nur schwer vorstellen können - ein Unfall ist schnell passiert. Ist dann eine längere Heilbehandlung oder Operation nötig, können ein paar Hundert oder Tausend Euro an Tierarztkosten zusammenkommen, was den Tierhalter unvermittelt vor große finanzielle Probleme stellen kann.

Für die Besitzer von Hunden, Katzen und Pferden ist eine Tierkrankenversicherung oder OP-Krankenversicherung ein Weg, sich gegen dieses Risiko abzusichern. Tierkrankenversicherungen werden von verschiedenen Versicherern angeboten, die Tarife und Leistungen variieren jedoch, so dass ein gründlicher Vergleich ratsam ist!

In der Regel übernimmt die Tierkrankenversicherung die Kosten für die ambulante Versorgung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze im Jahr, für eine Operation unbegrenzt und die Kosten für Impfungen, Wurmkuren etc.

Bei Hunden richtet sich der Beitrag meist nach Alter des Hundes bei Abschluss der Versicherung. Bei Katzen kann auch noch die Art der Haltung- Wohnungskatze vs. Freigänger - sowie die Rasse in die Beitragsrechnung einfliessen.

Wer auf den Rundum-Schutz verzichten will und nur die Kosten einer Operation abdecken möchte, für den bietet sich eine Tier- OP-Versicherung an. Diese Variante einer Tierkrankenversicherung schützt den Halter vor den Kosten einer Operation und übernimmt meist bei Bedarf auch die Kosten einer stationären Behandlung des Tieres.

Bei manchen Anbietern besteht übrigens die Möglichkeit, eine Krankenhaustagegeldversicherung für den Tierhalter mit abzuschließen. Im Fall einer Erkrankung des Tierbesitzers ist dann eine Unterbringung des Haustieres in einer Tierpension gesichert. Das gilt allerdings nur, wenn der Halter tatsächlich erkrankt ist; wenn er sich auf Kreuzfahrt oder einem Billigflug von Berlin nach London o.ä. befindet, zählt dies natürlich nicht.

Auch Pferdebesitzer wissen, dass die Tierarztrechnung schnell steigt, wenn das Pferd einmal krank ist oder sich ernsthaft verletzt. Eine Pferde-Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung (siehe Pferdeversicherung) sorgt dafür, dass der Pferdehalter das beruhigende Gefühl hat, im Fall einer Erkrankung des Pferdes alle medizinischen Möglichkeiten zur Behandlung ausschöpfen zu können. Für die Pferde-Tierkrankenversicherung gibt es ebenfalls verschiedene Anbieter und Tarife, so dass jeder Pferdehalter den für sich passenden Tarif finden kann! (vz)



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