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    Tierhalterhaftpflicht - Basiswissen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Wissen & Tipps | Per Gesetz ist jeder Halter eines Tieres dazu verpflichtet, für einen Schaden, den sein Tier angerichtet hat, aufzukommen. Ebenso, wie es für Mensch...

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ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Wissen & Tipps | Tierhalterhaftpflicht

Basiswissen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung


Per Gesetz ist jeder Halter eines Tieres dazu verpflichtet, für einen Schaden, den sein Tier angerichtet hat, aufzukommen. Ebenso, wie es für Menschen die Haftpflichtversicherung gibt, die in solchen Fällen greift, gibt es für Tiere die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Da der Tierhalter in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufkommen muss, kann es ohne Versicherung leicht sein, dass er ein Leben lang für den Schaden zahlen muss. Er haftet dann mit seinem gesamten Vermögen. Das Besondere ist, dass der Halter eines Tieres auch dann für den Schaden aufkommen muss, wenn dieser nicht schuldhaft verursacht wurde. Es lohnt sich also, eine solche Versicherung abzuschließen. Dies ist aber nur für größere Tiere, wie Pferde, Esel oder Kühe, und für Hunde notwendig. Andere Tiere, die als zahm gelten (Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche) sind bereits in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
Die meisten Versicherungsanbieter für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung überprüfen vor der Begleichung des Schadens, ob überhaupt eine Zahlung in Frage kommt. Nicht selten werden nämlich unberechtigte Ansprüche gestellt, die von der Versicherung dann aber abgewehrt werden. Kein Halter eines Tieres, der über diese Versicherung verfügt, läuft dann Gefahr, unberechtigt zur Kasse gebeten zu werden. Kommt dabei heraus, dass die Ansprüche berechtigt sind, so übernimmt die Versicherung in der Regel den Schaden problemlos. Probleme gibt es aber, wenn ein bestimmter Schaden zu oft vorkommt. Beißt ein Hund also mehrmals jemanden, so wird sich die Versicherung weigern, für den Schaden aufzukommen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt sowohl Personen- als auch Vermögensschäden. Richtet das Tier also einen Schaden an einem Gegenstand an, so wird dieser zum Zeitwert ersetzt. Einige Versicherungen kommen sogar für den Neuwert des Gegenstandes auf. Personenschäden treten ein, wenn beispielsweise der Hund jemanden gebissen hat oder das Pferd einmal zugetreten hat. Krankenhauskosten und eventueller Verdienstausfall des Geschädigten werden nun von der Tierhalterhaftpflichtversicherung getragen.
Eine solche Versicherung ist schon ab ungefähr dreißig Euro im Jahr zu bekommen. (vz)



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