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Wissen & Tipps
Wenn auf der Urlaubsfahrt der Wagen liegenbleibt oder in einen Unfall verwickelt wird, ist es mit der Erholung schnell vorbei. Wie man zumindest den eigenen Aufwand und die finanziellen Folgen abmildern kann.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfiehlt für den Auslandsurlaub mit dem Auto eine Schutzbrief-Versicherung, die nach Pannen oder Unfällen wertvolle Hilfe leisten kann. Und wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte dies nicht ohne Mallorca-Police tun.
Pannen oder Unfälle kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern oft auch eine ordentliche Summe Geld. Das ist doppelt ärgerlich, wenn man sich im Urlaub befindet. Denn die schönsten Tage des Jahres will man eigentlich zur Erholung und Entspannung nutzen.
Hilfe nach Pannen und Unfällen
Deshalb empfiehlt der GDV bei Auslandsferien mit dem eigenen Auto, Motorrad oder Wohnmobil einen Schutzbrief. Dieser kann oft für einen geringen Aufpreis mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Ein Schutzbrief koordiniert und finanziert die Pannenhilfe und sorgt bei Unfällen auch für die Bergung und Sicherstellung des Autos, erklärt der GDV. Als weitere Leistungen werden unter anderem der Ersatzteilversand, der Fahrzeugrücktransport und die eventuelle Autoverzollung oder -verschrottung herausgestellt.
Zudem werden Fahrtkosten für die Weiter- und Rückfahrt und die Rückholung von Kindern bezahlt. Bis zu einer bestimmten Höhe werden nach GDV-Angaben auch Übernachtungen nach einer Panne oder einem Unfall, ein Krankenrücktransport oder auch Mietwagenkosten übernommen. Wer im Urlaub mit einem Mietwagen unterwegs ist, dem rät der GDV zu einer sogenannten Mallorca-Police.
Mallorca-Police
Verursacht man mit einem Mietwagen einen Unfall, so tritt die Autohaftpflicht-Versicherung des Vermieters ein. Im Ausland liegen die gesetzlichen Versicherungssummen oft deutlich niedriger, als man es von Deutschland her kennt.
Die sogenannte Mallorca-Police sorgt (nicht nur auf der Ferieninsel, sondern in ganz Europa) dafür, dass man bei großen Schäden die Differenz zwischen Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des Landes nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.
Vor dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sollte man daher kontrollieren, ob in der Versicherungspolice für das eigene Fahrzeug die Mallorca-Deckung nicht bereits automatisch eingeschlossen ist oder gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden kann.
So kann man ohne großen Zeitaufwand verhindern, für den gleichen Schutz doppelt zu bezahlen. verpd/ApoRisk
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