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    Besondere Sorgfalt bei Auslandsfahrten
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ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Wissen & Tipps

Besondere Sorgfalt bei Auslandsfahrten


Nicht nur der Bundesministerin Ulla Schmidt wird im Ausland der Pkw gestohlen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was Privatpersonen und auch Nutzer von Dienstfahrzeugen bei Fahrten ins Ausland beachten sollten.

Allein im Jahr 2008 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes 1.250 Autos deutscher Besitzer im Ausland gestohlen. Doch es gibt Möglichkeiten, um das Diebstahlrisiko und den Schaden, für den Fall dass es doch zur Entwendung kommt, klein zu halten.

Gerade höherwertige Fahrzeuge sollten üblicherweise über eine Kasko-Deckung verfügen, die unter anderem für den Fall der Entwendung aufkommt. Aber auch wenn der Diebstahl eines Fahrzeuges einen schmerzlichen finanziellen Verlust bedeuten würde, beispielsweise weil das Fahrzeug noch finanziert wird, sollte zumindest dieses Risiko abgedeckt sein.

Voll- oder Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die unter anderem durch folgende Ursachen entstanden sind: Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden und Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für weitere Risiken wie Marderbiss.

Die Vollkasko-Versicherung deckt alle Teilkasko-Risiken ab. Darüber hinaus zahlt sie auch die eigenen Kfz-Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall verursacht wurden. Zudem übernimmt sie die Kosten, die durch mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde oder durch einen Unfall entstanden sind, bei dem kein anderer haftbar gemacht werden kann (beispielsweise durch einen geplatzten Reifen).

Berechtigung erforderlich bei Dienstfahrzeugen

Bei versicherten Dienstfahrzeugen ist für die vollumfängliche Versicherungsleistung die Berechtigung zur privaten Nutzung, eventuell auch im Ausland, von Bedeutung. Daneben gilt es einige Obliegenheiten einzuhalten, um nicht auf einem Teil des Schadens „sitzen zu bleiben". Bei Privatfahrzeugen stellt sich die Frage der privaten Nutzung in der Freizeit und im Urlaub nicht.

Juristisch ist die private Nutzung eines Dienst- oder Geschäftsfahrzeuges auch in Freizeit und Urlaub gestattet, wenn ein Überlassungsvertrag dies vorsieht. Entscheidend kann dabei sein, ob eine Begrenzung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für Privatfahrten vorgesehen ist.

Vorgaben sind einzuhalten

Allgemein spielt bei versicherten Fahrzeugen das Reiseziel eine wichtige Rolle, ob der bedingungsgemäße Versicherungsschutz gegeben ist. Nicht bei allen Kfz-Policen sind beispielsweise Fahrten in die Türkei „jenseits des Bosporus" oder in Oststaaten (Polen, Russland oder Ukraine) abgedeckt.

Im Schadenfall kann auch die Verursacherhaftung des Fahrers auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel und dem sicheren Abstellen und Parken des Fahrzeugs geprüft werden. Ein zu sorgloser Umgang mit dem Fahrzeugschlüssel, wie das Steckenlassen während eines Kurzeinkaufs am Kiosk, könnte beispielsweise den Versicherungsschutz kosten.

Richtig Parken

In einem touristisch stark frequentierten Gebiet, wie in Spanien die Regionen Denia oder Alicante, sind Fahrzeugdiebstähle nicht gerade selten. Hier gilt es, besonders auf die Fahrzeugschlüssel zu achten und Wertsachen aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Beim Abstellen und Parken ist eine besondere Sorgfalt in punkto Sicherheit erforderlich. Konkret sind das die Nutzung vorhandener Tiefgaragen und andere abgeschlossene Parkmöglichkeiten, wie es in Versicherungs-Bedingungen

teilweise verlangt wird.

Neben der in den Fahrzeugen integrierten anerkannten Wegfahrsperre müssen vor allem vorhandene Sicherheitssysteme gegen Abschleppen und unberechtigtes Anheben des Fahrzeugs aktiviert sein. Dies gilt auch für die Innenraumüberwachung bei Einbrüchen.

Schutz für Luxusfahrzeuge

Eine Kasko-Versicherung für Fahrzeuge der Oberklasse ist mittlerweile kein Problem mehr, wenn entsprechende Sicherheitssysteme gegen Diebstahl vorhanden sind. Im Fahrzeug versteckt verbaute Sender erleichtern Fahndern und Ermittlern zudem, das gestohlene Fahrzeug schnell zu orten. Nicht nur Besitzer von Luxus-Autos können auf ergänzende Schutzbriefe achten, die im Falle des Diebstahls ein Ersatzfahrzeug vorsehen.

Außerdem sollte eventuelles Sonderzubehör wie hochwertige Audiosysteme im Kfz-Versicherungsvertrag erfasst und die entsprechenden Wertentschädigungs-Grenzen angepasst werden. Auch Assistenz-Systeme für Fahrer wie automatische elektronische Bremssysteme und radargestützte Abstandskontrollen sind nicht immer automatisch versichert und sollten daher bei der Beantragung mit angegeben werden.

Mietwagen am Urlaubsort versichern

Wer nicht mit dem eigenen Auto in Urlaub fährt, sondern am Reiseziel ein Fahrzeug anmietet, sollte sich auch über die Kasko-Deckung seines Leihwagens Gedanken machen. Es ist zu prüfen, ob eine Teilkasko-Deckung ausreichend ist oder eine Vollkasko-Deckung nicht die bessere Wahl wäre.

Zudem sollte man die Obliegenheiten der Mietwagen-Versicherung kennen. Beispielsweise ist bei einem Urlaub in den Vereinigten Staaten oft der Grenzübertritt nach Kanada nicht versichert. Die Regeln zur Sorgsamkeit beim Abstellen und Parken sowie das Achten auf die Fahrzeugschlüssel gelten auch bei versicherten Mietfahrzeugen. verpd/ApoRisk



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