
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
"Ja, ich will." In den Sommermonaten wird man diesen Satz wieder öfter hören. Doch bevor die Hochzeitsglocken läuten, sollten die Liebenden ihre Versicherungen prüfen.
Zum einen bietet sich frisch Vermählten ein großes Sparpotenzial, zum anderen sollte der Schutz des Lebenspartners sichergestellt sein.
Wer als Single bereits eine Lebensversicherung hatte, sollte nachschauen, wer im Todesfall als bezugsberechtigte Person eingetragen ist. Nur wenn der richtige Name erscheint, ist sichergestellt, dass der Ehepartner das Geld bekommt. Die gesetzlichen Hinterbliebenenrenten bewegen sich mittlerweile auf Hartz IV-Niveau. Wer vermeiden will, dass der Partner und die Kinder nach dem eigenen Ableben der Armut ausgesetzt sind, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen.
Kaum sind die Hochzeitsglocken verstummt, geht es auch schon in die Flitterwochen. Ganz oben auf der Wunschliste stehen oft exotische Orte. Wer in ferne Länder reist, sollte darauf achten, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen: Sie übernimmt die Kosten, sollte eine medizinische Versorgung nötig sein, und finanziert vor allem einen teuren Krankenrücktransport.
Sind beide Eheleute berufstätig und einer wird krank, kann es zu herben finanziellen Einbußen kommen. Angestellte haben sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach gibt es nur noch eine deutlich geringere Summe von der Krankenkasse. Mit einer Krankentagegeldversicherung ist man hier auf der sicheren Seite.
Den Wagen des Ehepartners als Zweitwagen zu versichern kann eine Ersparnis mit sich bringen. Hat ein Partner noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren, kann das Auto auf den Partner mit der höheren Schadenfreiheitsklasse umgeschrieben werden.
Wer erst nach der Hochzeit eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus bezieht, kann sparen: Bestanden zu Single-Zeiten zwei einzelne Hausratversicherungen, kann eine davon nach Bezug der gemeinsamen vier Wände gekündigt werden. Achtung: Eine Heirat ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund, Sie müssen sich an die Kündigungsfristen halten.
Auch hier ist eine statt zwei Policen völlig ausreichend für das Brautpaar, sollten beide zuvor zwei separate Haftpflichtversicherungen besessen haben. In diesem Fall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die zweite, überflüssige Versicherung. Die verbleibende Haftpflichtversicherung sollte auf einen Familientarif umgestellt werden.
Wer im Falle eines juristischen Streits finanziell abgesichert sein will, braucht eine Rechtsschutzversicherung. Auch hier gilt: Eine Vertrag ist völlig ausreichend für das Brautpaar. Der eine Vertrag leistet auch für den Ehepartner. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die zweite, überflüssige Police.
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