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    Hausratversicherung - Schutz für teures Mobiliar
    Versichern & Vorsorgen | Etwa drei Viertel der Haushalte in Deutschland besitzen eine Hausratversicherung. Ausreichend geschützt sind sie deshalb noch lange nicht. ...

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ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Versichern & Vorsorgen

Hausratversicherung - Schutz für teures Mobiliar


Etwa drei Viertel der Haushalte in Deutschland besitzen eine Hausratversicherung. Ausreichend geschützt sind sie deshalb noch lange nicht.

In jungen Jahren lebt es sich meist noch unbeschwert. Die eigene Habe besteht vorwiegend aus Ivars, Billies oder Tromsös; das gesamte Mobiliar ist nicht mehr wert als das Interrail-Ticket für die Semesterferien. Selbst wer mit seiner kompletten Einrichtung den Standort wechseln möchte, muss nicht mehr tun, als den Kombi eines Kommilitonen vollzupacken und damit das Wagnis einer längeren Autobahnfahrt einzugehen.

Irgendwann hat sich der minimalistische Charme der frühen Jahre allerdings überlebt. Mit dem Alter steigen auch Quadratmeterzahl und innenarchitektonischer Anspruch. Neben dem geerbten Biedermeier-Schätzchen von Oma steht nun das neu erstandene Designer-Sofa, Investitionen in Kunst sind kein Tabu mehr, und ohne ausreichende Versicherung dürfte kein Umzugsunternehmer auch nur einen Fuß in die Wohnung setzen. Da den wertvollen Einrichtungsstücken aber nicht nur Ungemach durch unachtsame Möbelpacker droht, sichert das Gros der Deutschen die lieb gewonnenen Schätze zusätzlich über eine Hausratversicherung ab: Etwa 75 Prozent der Haushalte besitzen eine solche Police, um im Ernstfall alle Schäden ersetzt zu bekommen, die zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Einbrecher oder Unwetter entstanden sind.

Regelmäßige Wartung

Um ihren Zweck effektiv erfüllen zu können, bedarf eine Hausratversicherung allerdings regelmäßiger Pflege. Anders ausgedrückt: Wer seine alte Police jahrelang unberührt im Schrank liegen lässt, erlebt im Ernstfall eine böse Überraschung. Viele Versicherte unterschätzen den Wert ihrer Einrichtung dramatisch und setzen die Versicherungssumme viel zu niedrig an. „Gerade, wenn sich der eher spartanische Spanplattencharme von einst inzwischen zum stilvollen Einrichtungskunstwerk entwickelt hat, ist eine Unterversicherung fast schon die Regel", weiß Jürgen Karpf, Versicherungsberater der Kanzlei Durstin und Kollegen. Doch nicht nur bei der Inventarliste passieren regelmäßig Fehler: Auch bei den genauen Konditionen und dem Preis lohnt es sich, intensiv zu vergleichen.

Wie Interessenten die optimale Hausratpolice für ihre Bedürfnisse finden und was die Produkte kosten dürfen.

 
Was reguläre Hausratpolicen versichern

Zwei Komponenten kennzeichnen den Schutz der Hausratversicherung. Auf der einen Seite stehen die Gegenstände, die von der Police erfasst werden, der Hausrat. Auf der anderen Seiten stehen die schädigenden Ereignisse, gegen die die Habe versichert ist. „Grob gesprochen besteht der Hausrat aus allen beweglichen Gegenständen, die zur Wohnungseinrichtung gehören oder in der Wohnung gelagert werden. Auch Einbauten, die sich normalerweise in anderen Gebäuden wieder aufstellen lassen, fallen unter diesen Begriff", so Versicherungsberater Karpf. Wenn also die teure Einbauküche durch austretendes Leitungswasser komplett aufgequollen und unbrauchbar ist, muss die Assekuranz normalerweise auch dafür geradestehen.

Teufel im Detail

In Einzelfällen kann die Unterscheidung allerdings durchaus schwierig werden, zum Beispiel dann, wenn die Einbauküche nicht den gängigen Schemata entspricht, sondern ein maßgefertigtes Meisterstück des hiesigen Schreiners ist. Dann nämlich kann es vorkommen, dass der Hausratversicherer der Wohngebäudeversicherung den schwarzen Peter zuschiebt und umgekehrt. „Um lästigen Schreibkram und Streitereien mit den Gesellschaften zu vermeiden, ist es daher ratsam, beide Policen beim selben Versicherer abzuschließen", so Experte Karpf.

Die genauen Unbillen, gegen die der Hausrat normalerweise versichert ist, bestimmen sich durch die allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung. Erfasst sind danach im Wesentlichen Schäden durch:

  • Brände
  • Blitzschläge und Explosionen
  • Einbrecher, Raub und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Rohrschäden
  • Frostschäden, Sturm und Hagel

Tipp: Hat der Kunde den Schaden nicht mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern versucht, geben sich Gesellschaften bei der Regulierung oft recht halsstarrig. So zum Beispiel, wenn der Einbrecher durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung gelangt und diese leer geräumt hat, oder wenn der Kunde seine uralte Waschmaschine unbeaufsichtigt hat laufen lassen und so den Wasserschaden wenigstens mit zu verantworten hat. Bis vor Kurzem musste der Versicherer nicht zahlen, wenn er dem Kunden „grobe Fahrlässigkeit" vorwerfen konnte. Dank der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bekommt der Versicherte mittlerweile zwar auch in diesen Fällen zumindest einen Teil des Schadens ersetzt. Die sicherste Variante ist aber weiterhin, mit der Gesellschaft einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" zu vereinbaren und sich damit auch bei etwas gravierenderen Schnitzern die volle Versicherungssumme zu sichern.

Welche Extras sinnvoll sind

Auch wenn die grundlegenden Risiken für den Durchschnittshausrat eines Durchschnittsdeutschen in einer Durchschnittsgegend durch die meisten Policen erst einmal abgedeckt sind - wer in einem besonders malerischen Ambiente lebt, etwa der Uferpromenade der Donau, ein Faible für Antiquitäten hat oder regelmäßig ausgedehnte Mountainbike-Touren mit seinem Luxusrad unternimmt, sollte darüber nachdenken, den Schutzumfang seiner Hausratpolice ein wenig aufzuhübschen. Eine gesonderte Fahrradversicherung zum Beispiel kann durchaus Sinn machen. Zwar ist der Drahtesel bei einigen Tarifen bereits mit eingeschlossen. Voraussetzung für die Schadensregulierung ist dann aber meist, dass das Rad aus einem geschlossenen Raum gestohlen wurde. Wer auch dann Geld von der Gesellschaft will, wenn das Rad vorm Biergarten oder Büro geklaut wird, muss seine Police entsprechend erweitern. „Oft ist das Rad zwar auch dann nur bei einem Diebstahl zwischen 22 Uhr und sechs Uhr abgesichert", so Versicherungsberater Karpf. „Später besteht nur noch Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad auch nach 22 Uhr noch in Gebrauch ist, also der Besitzer damit z. B. ins Kino gefahren ist." Allerdings gibt es auch schon diverse Gesellschaften, die in den hochwertigeren Tarifen auf die Nachtklausel verzichten und einen weitergehenden Schutz gewähren.

Glas und Gloria

Jede Wohnung hat - in der Regel zumindest - wenigstens ein Fenster, das sich öffnen und damit eigentlich durchaus als bewegliche Sache qualifizieren lässt. Dennoch: Zerstörte Scheiben fallen nicht in den Schutzbereich üblicher Hausratversicherungen. Wer Ersatz für Scherben möchte, muss daher eine Zusatzpolice abschließen. „Außer für Menschen, die einen aufwendigen Wintergarten gebaut haben, ist dieses Extra aber meist entbehrlich", so Versicherungsberater Karpf.

Wer hingegen antike Gläser, alte Münzen oder andere Wertgegenstände sammelt, sollte durchaus darüber nachdenken, sein Schutzniveau an diese Vorliebe anzupassen. Normalerweise zahlen die Gesellschaften für Wertgegenstände höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme als Entschädigung. Die Quote lässt sich jedoch bei etlichen Anbietern auf bis zu 50 Prozent erhöhen. „Kunden, die extrem viele Wertsachen oder Antiquitäten besitzen, tun gut daran, die Entschädigungszahlungen nach oben zu korrigieren", so Experte Karpf. Wenn die Preziosen allzu preisintensiv sind, verlangen allerdings viele Gesellschaften zusätzliche Sicherungsmechanismen, wie etwa die Anschaffung eines Safes oder Panzerschranks.

Schlag und Wasser

Unwetterschäden gehören normalerweise zum Schutzumfang jeder guten Hausratpolice. Entsprechend sind der heimische PC, der gute Plasmafernseher und auch die übrigen edlen Elektrogeräte gegen Blitzschläge im eigenen Wohnhaus abgesichert. Wenn es allerdings in einer Hochspannungsleitung oder beim Nachbarn einschlägt, sind die Folgen für die Heimelektronik nicht minder schwer - nur dass die Versicherung dann meist nicht für Ersatz aufkommt. „Um auch in solchen Fällen geschützt zu sein, empfiehlt es sich, gegen geringen Aufpreis auch Überspannungsschäden mit zu versichern", so Versicherungsberater Karpf.

Nicht ganz so einfach lassen sich die Folgen anderer Naturereignisse versichern. Zwar bieten die meisten Gesellschaften auch Policen an, die Elementarschäden wie Überschwemmung, Lawinen oder Ähnliches versichern. „Wer allerdings an der Innpromenade in Passau oder in einem Reihenhaus am Oderbruch wohnt und den Zusatzschutz am dringendsten benötigt, tut sich recht schwer, eine solche Police zu ergattern", weiß Experte Karpf.

 
Wie Kunden die richtige Versicherungssumme ermitteln

Dass eine Hausratpolice idealerweise genau den Wert der fraglichen Einrichtungsgegenstände versichern sollte, ist an und für sich nur logisch. Die Praxis sieht allerdings anders aus. „Von zehn Kunden, die sich bei uns vorstellen, hat im Schnitt vielleicht einer einen passenden Vertrag geschlossen", erzählt Versicherungsberater Karpf. In den meisten Fällen sind die Leute entweder über- oder unterversichert. Während allerdings im Fall einer Überversicherung zumindest im Ernstfall keine gravierenden Nachteile drohen, der Kunde also lediglich zu hohe Beiträge zahlt, kann eine Unterversicherung ein erhebliches Loch ins Familienbudget reißen. Wenn die Versicherungssumme auf 50 000 Euro lautet, der Hausrat aber tatsächlich das Doppelte wert ist, büßt der Kunde genau diese Summe ein, wenn seine Einrichtung, etwa durch einen Brand, komplett zerstört wird. Und selbst bei kleineren Katastrophen hat die Unterversicherung meist ziemlich unangenehme Folgen. „Auch wenn nur einzelne Gegenstände zerstört werden, und insgesamt bei Weitem nicht die Gesamtsumme erreicht wird, ersetzen die Gesellschaften vielfach nur jenen Anteil des Schadens, der der versicherten Gesamtsumme entspricht. Explodiert also im obigen Beispiel der 10 000 Euro teure Fernseher, wird die Versicherung nur 5000 Euro erstatten - schließlich hatte der Kunde seinen Hausrat zu 50 Prozent unterversichert.

 
Wiederbeschaffungswert beachten

„Die zuverlässigste Methode, solche Horrorszenarien zu vermeiden, ist, alle zwei bis drei Jahre den eigenen Hausstand einmal zu durchforsten und eine Inventarliste zu erstellen", rät Versicherungsberater Karpf. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Hausratversicherung im Ernstfall nicht den Zeitwert, sondern den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände ersetzt. „Das wirkt sich vor allem bei getragenen Designerklamotten, Damen-Schuhen und Elektrogeräten aus, deren Wert die Verbraucher regelmäßig viel zu niedrig ansetzen", so Karpf. Bei besonders wertvollen, exklusiven Einzelstücken empfiehlt der Experte sogar, eine dezidierte Fotoliste zu erstellen und als Beweis bei der Versicherung zu hinterlegen.

Tipp: Wem die regelmäßige Aktualisierung der Inventarliste zu mühsam ist, kann Abzüge wegen Unterversicherung auch unkomplizierter vermeiden. „Wer pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 650 vereinbart, kann in der Regel davon ausgehen, dass sich der Versicherer im Ernstfall nicht auf Unterversicherung beruft und den Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme vollständig ersetzt."

 
Was Top-Tarife kosten

Wie viel ein Kunde für seine Hausratversicherung bezahlen muss, bestimmt sich zunächst nach dem Umfang der Leistungen. Die Höhe der Beiträge steigt dabei meist proportional zur Höhe der Versicherungssumme. Je nachdem, wo ein Kunde seinen Wohnsitz hat, können sich die Prämien aber massiv unterscheiden. Grund: Die Assekuranzen kalkulieren die Kosten ausgehend von der jeweiligen Schadenshäufigkeit. Entsprechend kommen die Bewohner ländlicher Gegenden, wo selten eingebrochen wird, deutlich billiger weg als Stadtmenschen, die in einem eher schwierigen Viertel beheimatet sind. Jedoch legt jede Gesellschaft ihre eigenen Tarifzonen fest, sodass es selbst innerhalb eines Stadtteils zu erheblichen Preisunterschieden kommen kann. Das Analysehaus Morgen & Morgen filterte für einen Beispielfall die günstigsten Tarife mit einem sinnvollen Leistungsumfang heraus.

Modellfall: Der potenzielle Kunde ist 35 Jahre alt und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Für seine 100-Quadratmeter-Wohnung in Kassel sucht er eine Hausratversicherung. Die Wohnung ist ständig bewohnt und normal ausgestattet (Bauartklasse I, massive Außenwände, harte Dachung). Er möchte bei Schäden keine Selbstbeteiligung zahlen. Sein Fahrrad ist gegen Diebstahl mit bis zu 2000 Euro mitversichert. Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von mindestens 20 000 Euro besteht auch für Überspannungsschäden. Ein Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart.



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