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Versichern & Vorsorgen
Jung, männlich, Führerscheinneuling? Dann ist die Kfz-Haftpflicht oft absurd teuer. Kommen Familienbande ins Spiel, fallen plötzlich die Preise. Bei keiner anderen Versicherung lässt sich so feilschen wie am Basar der Auto-Policen.
Der 18-jährige Münchner hatte den Führerschein frisch in der Tasche und sein erstes Auto fest im Visier. Über die Kosten für die Autoversicherung hatte er sich kaum Gedanken gemacht. Kann ja nicht die Welt kosten. Schon nach den ersten Telefonaten war der Fahranfänger schockiert: Mehr als 2000 Euro Jahresprämie wollten Gesellschaften allein für die Kfz-Haftpflicht haben. Das war noch einmal halb so viel, wie der junge Mann für den Gebrauchtwagen ausgeben wollte. Hätte der Gymnasiast auch mal seine Freundin oder einen Kumpel ans Steuer lassen wollen, wäre es noch teurer geworden.
4000 Euro Jahresbeitrag und mehr
Jung, männlich, Führerscheinneuling = geballtes Versicherungsrisiko. Wer der Formel entspricht, wird von deutschen Autoversicherern ungern als Neukunde willkommen geheißen. Zwar müssen die Unternehmen grundsätzlich auch Anfänger am Steuer nehmen, zumindest in der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht. Weil die unerfahrene Klientel aber teuer werden kann, sind die Prämien für Einsteiger zum Teil irrwitzig hoch angesetzt. „Zur Abschreckung", meint Hedwig Telkamp von der Verbraucherzentrale Bayern. 4000 Euro Jahresbeitrag und mehr werden da manchmal von der jungen Kundschaft verlangt, ergab die jüngste Marktanalyse von Finanztest. Jede Gesellschaft hat ihre eigene Preisgestaltung.
„Es ist einfach so, dass junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren am häufigsten in schlimme Unfälle verwickelt sind", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Bei jungen Frauen sieht es nicht viel besser aus. Bei 40 Prozent aller Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit sitzen Anfänger am Steuer, belegt eine Statistik des Autoclubs ADAC. Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind es 34 Prozent, bei riskantem Überholen 25 Prozent.
Von der Eltern- bis zur Zweitwagenregelung
Die jährlich rund 130 000 Führerscheinfrischlinge wie der 18-jährige Münchner müssen dennoch kein Vermögen für ihre Autoversicherung ausgeben. Der Markt bietet überraschend viele Schlupflöcher, um einen bezahlbaren Versicherungsschutz an Land zu ziehen. Gezielt auf Sparmöglichkeiten drängen, kann den Beitragssatz flugs um mindestens die Hälfte drücken, raten Experten. Ganz wichtig ist, Familienbande ins Spiel zu bringen. Mithilfe von Mutter, Vater, manchmal auch Oma und Opa, lässt sich so gut wie immer ein preiswerter Vertrag ergattern. Sei es über die Elternregelung, die Zweitwagenlösung oder wenn ein enger Verwandter ebenfalls Neukunde wird.
„Die jungen Leute sollten feilschen wie auf dem Basar", so der Tipp Telkamps. „Das ist der einzige Versicherungsbereich, in dem Kunden richtig doll verhandeln können, das gibt's nirgendwo sonst." Die Autoversicherungssparte wird von vielen aus der Branche als Einstiegs-Police für weitere Geschäftsbeziehungen gesehen. Aus Problemkunden können ja mal Traumkunden werden.
Doppelpack macht interessant
Hat ein junger Mensch frisch den Führerschein gemacht, wird er vom Versicherer in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Das bedeutet: Er zahlt meist 230 Prozent der Basisprämie. Zeichnet er sich durch Unfallfreiheit und tadelloses Fahrverhalten aus, steigt die Schadenfreiheitsklasse (SF) und sinkt der Prozentsatz für die Haftpflicht. Auf der Suche nach einem günstigen Autoversicherer wären Alleingänge der „jungen Wilden" die teuerste Variante. Deutlich günstiger wird es, wenn sie sich an den Rockzipfel der Verwandtschaft hängen.
Elternregelung: Haben Vater oder Mutter schon ein Auto versichert, manchmal auch Opa oder Oma, können Fahranfänger bei derselben Gesellschaft auf einen preiswerten Einstieg pochen. Klappt fast immer, meinen Verbraucherschützer. Die Konkurrenz schläft nicht. Viele Assekuranzen bieten auf Anfrage an, den Anfänger für 140, manchmal sogar für 115 Prozent des Basisbeitrags aufzunehmen - anstatt für saftige 230 Prozent. Das kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Großer Vorteil der Elternregelung: Der Führerscheinneuling ist selbst Versicherungsnehmer und kann von Anfang an eigene schadenfreie Jahre aufbauen, die er beim späteren Anbieterwechsel mitnehmen kann.
Zweitwagenregelung: Eltern können das Auto des Nachwuchses auf ihren Namen als Zweitwagen versichern. Der Schachzug hat Schnäppchen-Potenzial. Statt 230 Prozent Beitragssatz will der Versicherer dann häufig nur 120 Prozent. „Bei langjährigen Kunden sind günstigstenfalls sogar 75 Prozent drin", erläutert Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings kann der Anfänger damit keine eigenen schadenfreien Jahre sammeln. Hat einer der Wagen einen Unfall, könnte der zweite zudem ebenfalls hochgestuft werden.
Anbieterwechsel: Klopfen Vater oder Mutter zusammen mit dem Nachwuchs als Neukunden an, sind Versicherer zu Sonderkonditionen bereit. Zum Beispiel der ADAC. Ist ein Elternteil beim Autoclub versichert, darf der Führerscheinanfänger dort mit eigenen 100 Prozent einsteigen plus einem Jahr Gratismitgliedschaft im Club. Bedingung: Der Wagen hat nicht mehr als 90 PS und ist nicht älter als neun Jahre. Absolviert der Frischling dann noch ein Fahrsicherheitstraining, kann er zudem fünf Prozent des Beitrags sparen. Wer sich im Doppelpack anbietet, versetzt Versicherer in Zugzwang. Findige Familienmitglieder verkaufen sich inzwischen gegenseitig Autos, um mitten im Jahr aus ihrer Versicherung aussteigen und mit dem Sprössling wechseln zu können. Telkamp rät, in jedem Fall zu prüfen, wie lange man sich zusammen mit einem nahen Verwandten an einen neuen Versicherer binden muss, um günstig zu fahren: „Das führt immer wieder zu Ärger".
Schlupflöcher aufspüren
Typklasse: Erliegt ein 18-Jähriger nicht dem Zauber eines flotten Flitzers, bekommt er das auch in seinem Geldbeutel zu spüren. Wer sich als erstes Auto ein zulassungsschwaches Modell mit mäßiger Motorisierung zulegt, kann bei der Autoversicherung richtig viel Geld sparen. Der Fahrzeugtyp spielt für die Höhe des Beitrags nämlich eine große Rolle. Ist noch kein fahrbarer Untersatz vorhanden, sollten sich Führerscheinneulinge die verschiedenen Einstufungen im Typklassenverzeichnis (www.typklasse.de) ansehen, ehe sie auf Einkaufstour gehen. Je höher die Klasse, desto teurer die Police. Alleinfahrer-Regelung: So gut wie alle Versicherer gewähren kräftig Rabatt, wenn nur der Anfänger den Wagen fährt. Sollen auch andere hinters Steuer, also die Mama, die Schwester, der Freund oder Nachbar, sind Aufschläge fällig. An Alleinfahrer-Regelungen sollte der Kunde sich strikt halten, empfiehlt Weidenbach. Bei Verstößen kann es teuer werden.
Fahrpraxis: Richtig sparen kann auch, wer schon eine Zeitlang mit dem Moped, einem Mofa oder Fahrrad mit Hilfsmotor durch die Gegend gekurvt ist und eine bestehende Versicherung vorweisen kann. Die dadurch erworbene Fahrpraxis ist bares Geld wert und lässt die Einstufung bei einigen Gesellschaften von 230 auf 140 Prozent heruntersausen. Gewusst wie: Der Führerscheinfrischling muss mit diesem Pfund nur zu wuchern wissen. Die Sparvariante wird nur selten vom Versicherer selbst aktiv angeboten.
Sonderrabatte: Einige Anbieter räumen zudem Beitragsvergünstigungen ein, wenn der Interessent seinen Führerschein bereits mit 17 gemacht und am Projekt „Begleitetes Fahren" teilgenommen hat. Andere vergeben 5 bis 15 Prozent Nachlass für den Besitz einer Bahncard oder eine Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Selbst Eltern, die im öffentlichen Dienst arbeiten, können zum Preisdrücker werden. Bei so manchem Anbieter hilft es, diese familiäre Konstellation noch in die Waagschale zu werfen.
Tipp: Auf den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns achten. Wie schnell der Schadenfreiheitsrabatt steigt, hängt nämlich auch davon ab. Wer sich noch im ersten Halbjahr 2008 versichert hat und in der Haftpflicht mit 230 Prozent eingestiegen ist, kann 2009 schon auf 140 Prozent fallen. Wird die Police erst im zweiten Halbjahr abgeschlossen, ist der Beitragssatz für das ganze Jahr 2009 noch auf 230 Prozent festgenagelt. Auch hier kann hartnäckiges Feilschen lohnen, weiß Telkamp aus Erfahrung. Wer um Vordatierung des Vertrags bittet, bekommt häufig keinen Korb, sondern tatsächlich eine Ersparnis.
Sackgassen umfahren
Rabattübertragung: Früher war die Rabattübertragung die schlauste Lösung für Führerscheinanfänger. Dadurch kam der Enkel elegant an den billigen 30-Prozent-Vertrag seines Opas oder der Oma. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Heute kann ein Fahrer mit günstiger Schadenfreiheitsklasse seinen Rabatt zwar nach wie vor an einen jüngeren in der Familie abtreten. Das lassen immer noch sehr viele Gesellschaften zwischen Verwandten ersten Grades zu. Oft auch unter Geschwistern oder Mitgliedern einer häuslichen Gemeinschaft. Aber es bringt dem Neuling am Steuer so gut wie gar nichts: Ihm werden nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet, wie seit seiner Führerscheinprüfung vergangenen sind. Ist die Fahrprüfung beispielsweise erst ein Jahr her, gehen von 20 unfallfreien Jahren 19 verloren. „Das Pulver wäre verschossen", meint Weidenbach. Leasing: Diese Variante ist ebenfalls nur auf den ersten Blick interessant. Wer sein erstes Fahrzeug mitsamt Versicherung leasen will, kann durchaus ein attraktives Angebot ergattern. Allerdings lassen sich Rabatte oder Schadenfreiheitsklassen nicht mitnehmen, wenn der Versicherer gewechselt wird.
Teilkasko: Überflüssig ist in der Regel auch der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Die zahlt vor allem bei Diebstahl. Aber Fahranfänger haben meistens ältere Autos. Und die werden eher selten gestohlen. Der Zusatzbaustein verteuert nur die Kosten. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht genügt in der Regel vollkommen.
Dubiose Anbieter: Zurückhaltung sei bei Maklerangeboten ratsam, die übers Internet und Auktionsplattformen vermeintlich billige 70-Prozent-Verträge für Fahranfänger an den Mann bringen wollen, sagt Verbraucherschützerin Telkamp. Wer sich darauf einlasse, werde in der Regel mit Honorarforderungen für die „Dienstleistung" konfrontiert. Ob eine solche Transaktion im legalen Rahmen ablaufe, sei zudem fraglich.
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