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    Zahnzusatzversicherung - Gesund zubeißen
    Versichern & Vorsorgen | Bedingt durch die neue Gesundheitsreform wird bei den gesamten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stark reduziert. Im Bereich der Zahnb...

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ApoRisk® Ratgeber - Gesundheit:


Versichern & Vorsorgen | Zahnzusatzversicherung

Gesund zubeißen


Bedingt durch die neue Gesundheitsreform wird bei den gesamten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stark reduziert. Im Bereich der Zahnbehandlungen werden häufig nur die Kosten der Basisbehandlungen und allgemeinen Gesunderhaltung der Zähne getragen. Viele Versicherungsunternehmen bieten daher zu günstigen Tarifen Zahnzusatzversicherungen an. Diese richten sich in der Regel nach dem Alter des Patienten. Je jünger der Antragsteller desto geringer ist der Beitragssatz.

Häufig wird vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine eingehende zahnärztliche Untersuchung angefordert. Vor der Entscheidung über eine zusätzliche Versicherung ist es deshalb ratsam, sich umfassend von seinem Zahnarzt beraten und untersuchen zu lassen. Dieser gibt Auskunft über den Zahnzustand und kann zudem raten, ob in der nächsten Zeit ein Zahnersatz, Zahnerhaltende Maßnahmen oder ähnliches in Anspruch genommen werden müssen.

Die angebotenen Zahnzusatzversicherungen staffeln sich in ihrer Leistungshöhe jährlich. So wird im ersten Versicherungsjahr ein Beitrag von ca 500-750 Euro zugestanden. In den folgenden Jahren erhöht sich dieser Satz, sodass in der Regel im fünften Versicherungsjahr der volle Satz getragen wird.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen sind je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich, variieren aber mitunter nur minimal. Zu dem individuell passenden Tarif geben Versicherungsfachkräfte und Versicherungsmakler Auskunft. Hierbei ist aber eben auch der Zustand der Zähne ausschlaggebend. Grundsätzlich werden Inlays, Brücken, Brückenteile, Kronen und Laborkosten bezuschusst. Das Einreichen des Kostenvoranschlags ist meist nicht nötig. Nach der zahnärztlichen Behandlung wird die Rechnung bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen eingereicht.

Die Zahnzusatzversicherung gilt als Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte in eine private Krankenversicherung gewechselt werden, so greift die Zahnzusatzversicherung nicht mehr und kann ohne Wartezeiten umgehend gekündigt werden. Die eingezahlten Beiträge werden jedoch nicht rückerstattet.



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