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  • Zahn-Ergänzungsversicherung - Zusatzschutz rund um Zähne und Zahnbehandlungen
    Zahn-Ergänzungsversicherung - Zusatzschutz rund um Zähne und Zahnbehandlungen
    Versichern & Vorsorgen | Zahn-Ergänzungsversicherungen sind vor allem für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen von Interesse. Im Laufe der letzten Jahre sind...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Gesundheit:


Versichern & Vorsorgen | Zahn-Ergänzungsversicherung

Zusatzschutz rund um Zähne und Zahnbehandlungen


Zahn-Ergänzungsversicherungen
sind vor allem für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen von Interesse. Im Laufe der letzten Jahre sind die Leistungen der Kassen immer geringer geworden. Zahnarztrechnungen können aber sehr schnell weit über 1000 Euro, manchmal sogar mehrere tausend Euro betragen. Wenn die gesetzliche Kasse hierfür nur einen prozentualen Anteil übernimmt, kann der Rest immer noch erheblich sein. Durch solche Zahn-Ergänzungsversicherung wird der Eigenanteil erheblich vermindert. Dies ist vor allem bei Zahnersatz von großer Bedeutung.

Bei Abschluss einer solchen Versicherung ist auch darauf zu achten, dass Zahnbehandlungen etwa wie eine Inlay-Versorgung oder Kunststofffüllung mitversichert sind. Auch Parodontose- und Wurzelbehandlungen sollten hundertprozentig abgesichert sein, zumal hier manchmal keine Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen besteht.

Bei zahnmedizinischen Prophylaxemaßnahmen halten sich die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel vornehm zurück. Dabei ist gerade Prophylaxe zur Erhaltung guter Zähne sehr wichtig. Deshalb sollte man darauf achten, auch die Kosten einer professionellen Zahnreinigung, der Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung oder auch einer so genannte Fissurenversiegelung erstattet zu bekommen. Zumindest teilweise werden diese Leistungen bei Zahn-Ergänzungsversicherungen übernommen. Manchmal gibt es sogar einen speziellen „Zahnerhalttarif".

Seit 2005 sind Zahn-Ergänzungsversicherungen besonders sinnvoll geworden, da seit diesem Jahr die gesetzlichen Kassen nur noch Festzuschüsse auf Regelversorgung leisten. Wichtig ist bei einem Vergleich verschiedener Angebote, dass es keine Summenbegrenzung gibt. Leistungen für die Verblendung aller Zähne sollten eingeschlossen sein, das heißt inklusive der Backenzähne.

Wer ohnehin eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat, sollte sich seine Verträge einmal in Ruhe in Bezug auf die Erstattung zahnärztlicher Leistungen durchsehen. Manchmal entdeckt er dann Lücken, die durch zusätzliche Ergänzungen geschlossen werden können. Nicht jeder hat bereits bei Vertragsabschluss eine hundertprozentige Kostenerstattung bei Zahnarzt und Zahnersatz vereinbart, da die Beiträge hierfür nicht unerheblich sind. Manchmal lohnt es sich deshalb auch bei privat Versicherten, unruhigen Nächten aufgrund hoher Zahnarztrechnungen vorzubeugen.



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