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  • Haftpflichtversicherungen - Zehn wichtige Regeln - Was Verbraucher bei einer privaten Haftpflichtversicherung beachten sollten
    Haftpflichtversicherungen - Zehn wichtige Regeln - Was Verbraucher bei einer privaten Haftpflichtversicherung beachten sollten
    Wissen & Tipps | Sie darf grundsätzlich in keinem Haushalt fehlen: die private Haftpflichtversicherung. Denn jeder Mensch haftet unbegrenzt, wenn er einen Schaden anr...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Wissen & Tipps | Zehn wichtige Regeln

Was Verbraucher bei einer privaten Haftpflichtversicherung beachten sollten


Sie darf grundsätzlich in keinem Haushalt fehlen: die private Haftpflichtversicherung. Denn jeder Mensch haftet unbegrenzt, wenn er einen Schaden anrichtet - mit seinem gesamten Vermögen. Worauf es bei der Haftpflichtversicherung ankommt, lässt sich in zehn Regeln zusammenfassen.

Tipp 1

Ausreichenden Schutz vereinbaren: Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro bei Sach- und Personenschäden betragen. So ist man für alle Eventualitäten abgesichert.

Tipp 2

Die Familie mitschützen: Wichtig ist, dass jeder in der Familie geschützt ist - auch ohne eigene Police. Bei Verheirateten mit Kindern ist das ohnehin der Fall, aber auch Unverheiratete brauchen nur eine Police, wenn der Partner im Vertrag steht. Kinder unter 18 Jahre sind immer mitversichert. Auch nach der Volljährigkeit besteht Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Tipp 3

Selbstschutz ist wichtig: Wer selbst von jemandem ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird, kann sich durch eine Forderungsausfallversicherung im eigenen Haftpflichtvertrag gegen die finanziellen Folgen schützen. Man bekommt dann einen eigenen Schaden von der eigenen Versicherung ersetzt, wenn der Verursacher nicht zahlen kann.

Tipp 4

Geld sparen: Wenn zwei zusammenleben, die vorher jeweils einen eigenen Vertrag hatten, ist nur noch eine Police nötig - die andere kann gekündigt werden. Möglich ist das immer beim zuletzt abgeschlossenen Vertrag.

Tipp 5

Den günstigsten Anbieter wählen: Der Umfang der privaten Haftpflicht ist (außer bei der Versicherungssumme) nahezu identisch. Die Wahl kann also nach dem Preis erfolgen.

Tipp 6

Alle Risiken versichern: Die private Haftpflichtversicherung schützt nicht gegen jedes Risiko. So ist für Hausbesitzer eine Police sinnvoll, die zusätzlich Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro versichert. Damit sind spätere Umbauten abgedeckt. Außerdem brauchen Besitzer von Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern, sonstigen Reittieren und landwirtschaftlich genutzten Tieren eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Zu den wichtigen Versicherung zählt auch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, wenn in der eigenen Immobilie ein Öltank eingebaut ist.

Tipp 7

Schaden sofort melden: Grundsätzlich sollten alle Schäden sofort gemeldet werden, damit die Versicherung von Anfang über den Sachverhalt Bescheid weiß. Das ist vor allem aus einem Grund wichtig: Die Haftpflichtpolice zahlt nicht nur bei berechtigten Ansprüchen, sondern sie verteidigt den Versicherten auch gegen unberechtigte Forderungen - notfalls vor Gericht. Je besser die Versicherung informiert ist, desto besser kann sie helfen.

Tipp 8

Niemals die Schuld anerkennen: Wer bei einem Haftpflichtschaden seine eigene Schuld anerkennt oder sogar schon eine Zahlung leistet, verliert in aller Regel den Versicherungsschutz. Deshalb niemals zur Schuldfrage äußern und immer auf die Versicherung verweisen.

Tipp 9

Nicht zu lange binden: Bei einer Haftpflichtversicherung ist es völlig ausreichend, Einjahresverträge abzuschließen. Die Verträge verlängern sich ohnehin von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Eine längere Bindung schränkt den Kunden in seiner Flexibilität ein, im Jahrestakt zu einem möglicherweise günstigeren Versicherer zu wechseln.

Tipp 10

Beschränkungen beachten: Haftpflichtversicherer zahlen nicht immer, wenn der Kunde einen Schaden anrichtet. Vor allem bei Gefälligkeiten wie der Hilfe beim Umzug gehen die Versicherer davon aus, dass eine Haftung nicht anzunehmen ist: Wer freiwillig hilft, will nicht auch noch zahlen, wenn er etwas kaputt macht. In solchen Fällen besteht also kein Versicherungsschutz.



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