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Versichern & Vorsorgen
Unfallrentenversicherungen zahlen im Ernstfall ab einer unfallbedingten Invalidität von 50 Prozent und mehr eine monatliche Rente - und das lebenslang. Von einer Unfallversicherung gibt es im Vergleich dazu eine einmalige Abfindung - entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme und der Gliedertaxe.
Somit kann eine Unfall-Police sehr sinnvoll sein, auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer die erste Wahl für die Absicherung der Arbeitskraft sein sollte.
Unfallrenteneversicherung bei Berufsunfähigkeit
Manchmal ist die Unfallrentenversicherung die einzige Möglichkeit, sich gegen Invalidität abzusichern, denn viele Menschen bekommen nicht den Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Entweder stehen Vorerkrankungen dem Vertrag im Weg, oder der Beruf des Antragstellers ist ein Hindernis. Manchen Verbrauchern ist der Schutz auch schlichtweg zu teuer, denn nicht jeder kann sich die Prämien ohne Weiteres leisten - vor allem, wenn eine Rente von mehr als 2.000 Euro versichert werden muss.
Die private Unfallrentenversicherung ist da zumindest teilweise eine Alternative, denn sie muss dem Versicherten die vereinbarte Rente zahlen, wenn er unfallbedingt zu 50 Prozent invalide ist.
Gliedertaxe entscheidet über Rentenhöhe
Wie hoch die mögliche Rente ist, richtet sich bei der Unfallrentenversicherung nach der Gliedertaxe. Diese beschreibt, wie hoch die Invalidität bei bestimmten Unfallfolgen ist - und das bestimmt wiederum die Höhe der Versicherungsleistung.
Der Verlust eines Fingers beispielsweise führt zu einer Invalidität von fünf Prozent, der Verlust eines ganzen Armes ist gleichbedeutend mit 70 Prozent Invalidität. Ein verlorener Finger würde also mit fünf Prozent noch keinen Schutz der Unfallrentenversicherung auslösen, bei einem verlorenen Arm hingegen müsste sie zahlen.
Oft ist jedoch bei schwereren Unfallfolgen vorgesehen, dass die Versicherungssumme steigt, je schwerer die Folgen sind. Sinnvoll ist es, beide Policen zusammen abzuschließen. Der Grund: Die Unfallrentenversicherung bietet ein Leben lang finanziellen Schutz bei Unfällen mit schweren Folgen. Die Unfallversicherung hingegen hilft vor allem einmalig, wenn zum Beispiel nach einem Unfall ein behindertengerechter Umbau der Wohnung ansteht.
Versicherungsbedingungen beachten
Entscheidend beim Abschluss eines Vertrages sind die Versicherungsbedingungen und dort vor allem die Gliedertaxe. Denn nicht jeder Versicherer legt die gleichen Maßstäbe bei der Bewertung von Unfallfolgen an.
Nach den Musterbedingungen für die private Unfallversicherung bedeutet beispielsweise der Verlust des Beins bis zur Mitte des Unterschenkels eine Invalidität von 45 Prozent. Andere Versicherer bewerten diese Verletzung jedoch mit 50 Prozent und damit für die Unfallrentenversicherung mit den fünf Prozent mehr, die über die Zahlung der Unfallrentenversicherung entscheiden.
Ausreichende Versicherungsleistung sicherstellen
Wichtig ist auch die Versicherungsleistung. Mindestens 1.000 Euro monatlich sollten in der Unfallrentenversicherung abgedeckt sein, denn immerhin ist die private Unfallrente ein Einkommensersatz - meistens ein Leben lang. Deswegen sollte die Unfallrentenversicherung während der Laufzeit des Vertrages mit einer Progression ausgestattet sein. So steigen die möglichen Rentenzahlungen Jahr für Jahr an - der Beitrag allerdings auch.
Wer mit einer Unfallversicherung vorsorgen will, schließt einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro ab. Nur so besteht ein ausreichender Schutz. Dieser Betrag deckt einmalig anfallende Kosten und ersetzt auch noch eine Zeit lang das Einkommen.
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