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    Versicherungsstreit - Ombudsleute helfen
    Wissen & Tipps | Ärger mit der Versicherung ist in der Regel eine reine Nervensache: Denn oft geht es um viel Geld, nicht selten um die Existenz, wenn etwa Lebens- oder Beruf...

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ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Wissen & Tipps

Versicherungsstreit - Ombudsleute helfen


Ärger mit der Versicherung ist in der Regel eine reine Nervensache: Denn oft geht es um viel Geld, nicht selten um die Existenz, wenn etwa Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherer im Ernstfall nicht zahlen wollen.

Bevor Versicherte Anwälte einschalten, lohnt sich der Gang zum Ombudsmann der Versicherungen.

Zwei erfahrene Experten und jede Menge Beschwerden

Zuständig ist der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Römer, der sich um Streitfragen für alle privaten Versicherungen außer den Krankenversicherungen kümmert. Für die privaten Krankenversicherungen ist ab 1. November 2007 Helmut Müller zuständig, der bis 2002 Präsident des früheren Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen war.

Über mangelnde Arbeit können sich die Ombudsleute übrigens nicht beklagen. Römer erhielt im vergangenen Jahr beispielsweise über 11.000 Beschwerden - die meisten Verbraucher hatten dabei Stress mit dem Kapitallebensversicherer.

Der Ombudsmann für die privaten Krankenkassen musste sich im vergangenen Jahr mit 2500 Beschwerden beschäftigen, die meisten drehten sich um die Frage, ob Behandlungen medizinisch notwendig und deshalb von der Versicherung zu zahlen waren.


Bei Ablehnung Aktion

Das Procedere für den Verbraucher ist bei beiden Ombudsmännern gleich: Sie werden aktiv, wenn der Versicherer die Regulierung eines Schadens abgelehnt hat. Acht Wochen danach sollte die Beschwerde bei den Ombudsleuten eingegangen sein, die dann beim Versicherer eine Stellungnahme einholen und über den Antrag entscheiden.

Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro sind die Entscheidungen von Römer - anders als bei Müller - bindend für die Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus kann er bis zu einem Beschwerdewert von 50.000 Euro unverbindliche Empfehlungen zur Streitschlichtung abgeben.

Verbraucher selbst müssen keine Versicherungsexperten sein, um eine Beschwerde einzulegen. Es reicht, wenn sie ihren Fall mit eigenen Worten schildern und ihre Unterlagen zur Verfügung stellen. Römer und Müller entscheiden dann nach Aktenlage und binden natürlich den Versicherer in die Entscheidungsfindung ein.


Kostenloser Service

Kosten entstehen dem Verbraucher ebenfalls nicht, so dass es sinnvoll ist, das Verfahren vor einer Klage immer zu durchlaufen. Das gilt umso mehr, als die Ombudsleute keine Kulanzentscheidung anstreben, sondern anhand der geltenden Gesetze entscheiden.

So wissen die Versicherten frühzeitig und ohne Kostenaufwand, wie ihr Fall juristisch einzuschätzen ist. Nur bei Grundsatzentscheidungen nehmen die Ombudsleute den Fall nicht zur Entscheidung an und lassen den ordentlichen Gerichten den Vortritt.


Adressen und Ansprechpartner

Professor Wolfgang Römer, Der Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 01804 / 22 44 24 (24 Cent pro Anruf), Fax: 01804 / 224425, beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Dr. Helmut Müller, Ombudsmann Private- Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Straße 104, 10117 Berlin, Tel.: 01802 / 550444, Fax: 030 / 20458931



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