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Versichern & Vorsorgen
Da die Unfallversicherung die Folgen einer Invalidität finanziell absichern soll, kommt es für die Leistungen entscheidend auf den Grad der Beeinträchtigung an, der zum Beispiel mit dem Verlust eines Körperteils verbunden ist.
Die Versicherungsbranche hat deshalb eine Liste, die sogenannte Gliedertaxe, entwickelt, anhand derer sie den Invaliditätsgrad ihrer Kunden und die Höhe der Leistungen ermittelt.
Die Leistungen nach der Gliedertaxe
Verlust oder Funktionsunfähigkeit* |
Invaliditätsgrad in Prozent |
eines Armes im Schultergelenk |
70 |
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks |
65 |
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenk |
60 |
einer Hand im Handgelenk |
55 |
eines Daumens |
20 |
eines Zeigefingers |
10 |
eines anderen Fingers |
5 |
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels |
70 |
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels |
60 |
eines Beines bis unterhalb des Knies |
50 |
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels |
45 |
eines Fußes im Fußgelenk |
40 |
einer großen Zehe |
5 |
einer anderen Zehe |
2 |
eines Auges |
50 |
beider Augen |
100 |
des Gehörs auf einem Ohr |
30 |
... auf beiden Ohren |
60 |
des Geruchssinns |
10 |
des Geschmackssinns |
5 |
Quelle: GDV/AUB 99 |
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*Werden durch den Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane in ihrer Funktionsfähigkeit dauernd beeinträchtigt, müssen die Invaliditätsgrade, die sich aus der Gliedertaxe für die einzelnen Schädigungen ergeben, zusammengerechnet werden. Ein Invaliditätsgrad von mehr als 100 Prozent ist jedoch unmöglich |
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Unumstritten ist die Gliedertaxe nicht. Vielfach erweisen sich die pauschalen Regeln als zu starr. Mitunter wirkt die Bewertung einzelner Körperteile recht willkürlich. Gerne angeführtes Beispiel hierfür ist die Bewertung des Verlusts der Männlichkeit. Büßt nämlich ein Mann bei einem Unfall seinen Penis oder seine Hoden ein, weist die Gliedertaxe hierfür erst einmal keinen speziellen Invaliditätsgrad aus. Daraus den Schluss zu ziehen, die private Unfallversicherung würde in diesen Fällen keinerlei Leistungen erbringen, wäre allerdings verfrüht.
„Der Invaliditätsgrad lässt sich nicht in jedem Fall nach der Gliedertaxe bemessen", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. „Andere, nicht aufgeführte Beeinträchtigungen, wie etwa Hirnschäden, innere Verletzungen oder eben der Verlust wesentlicher Geschlechtsorgane, werden natürlich ebenfalls berücksichtigt, wenn sie nach einem Unfall bleibende Schäden hinterlassen. In diesen Fällen ist ein ärztliches Gutachten maßgebend für den Prozentsatz der Invalidität."
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Unfallversicherung
Tipp: Während das Reglement der Gliedertaxe früher vollkommen einheitlich war, weichen die Bestimmungen der einzelnen Versicherer heute teils deutlich voneinander ab - teils sogar zugunsten der Kunden. „Es macht schon einen Unterschied, ob nach den Bedingungen beim Verlust des Zeigefingers 10 Prozent oder 20 Prozent Invalidität vorliegen", so Karpf. Ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen des eigenen Anbieters kann daher im Ernstfall bares Geld wert sein.Für einige Professionen sehen die allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen zudem besondere Gliedertaxen mit höheren Prozentsätzen vor. Für einen Arzt oder Musiker beispielsweise kann der Verlust des kleinen Fingers schon die völlige berufliche Invalidität nach sich ziehen. Angehörige dieser Berufsgruppen können daher Mehrleistungen von 100 bis 1000 Prozent der Grundsumme vereinbaren, um entsprechend der Schwere des Invaliditätsgrades hohe finanzielle Leistungen zu erhalten.
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