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    Rechtsschutzversicherung - Schutzschild mit Löchern
    Versichern & Vorsorgen | Ist die Kündigung ausgesprochen oder der Unfall passiert, kann eine Rechtsschutzversicherung zum Glücksfall werden. Auf die Police ist allerdings lÃ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Versichern & Vorsorgen

Rechtsschutzversicherung - Schutzschild mit Löchern



Ist die Kündigung ausgesprochen oder der Unfall passiert, kann eine Rechtsschutzversicherung zum Glücksfall werden. Auf die Police ist allerdings längst nicht immer Verlass.

Was Millionen Arbeitnehmer im Sog der Finanzkrise befürchten, hat die 46-jährige Margot. B. bereits hinter sich: die betriebsbedingte Kündigung. Weil der Chef 30 Jobs strich, musste auch die Sekretärin gehen. Die alleinerziehende Mutter setzte sich zur Wehr, klagte gegen die Sozialauswahl und gewann. Die Kosten von mehr als 1700 Euro für Anwalt und Gericht konnte sie an ihre Rechtsschutzversicherung weiterreichen. Hätte die Sekretärin keine Police gehabt, wäre sie ihren Job los. Die Frau hätte sich die Kündigungsschutzklage nicht leisten können. Anders als bei sonstigen Prozessen zahlt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seine Kosten selbst. Auch der Gewinner.

Gewappnet sein für schlimme Auseinandersetzungen im Leben - das wollen Millionen Bundesbürger, die sich eine Rechtsschutzversicherung zugelegt haben. Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland hat sich ein solches Schutzschild angeschafft, häufig als Paket mit Privat-, Verkehrs-, Miet- und Berufsrechtsschutz. Die Deutschen blättern jährlich etwa drei Milliarden Euro hin, um ohne Kostenrisiko notfalls klagen zu können.


Löchrig wie Schweizer Käse

Doch das funktioniert längst nicht immer so reibungslos wie bei Margot B. Das vermeintliche Schutzschild ist oft genug löchrig wie ein Schweizer Käse. In den Versicherungsverträgen wimmelt es von Wenns und Abers, von Stolpersteinen und Fallstricken. Auch das teuerste, dickste Versicherungspaket nutzt häufig rein gar nichts, kritisieren Verbraucherschützer. Viele Risiken sind von vornherein ausgeklammert. Schäden werden im Ernstfall pure Auslegungssache.

Auf eine Rechtsschutzpolice ist nur Verlass, wenn der Kunde leistungsstarke Vertragsklauseln erwischt. Außerdem muss der Fall Aussicht auf Erfolg haben. Bei Scheidung, Erb- oder Baustreitigkeiten hilft auch eine Versicherung nicht weiter. Geprellte Anleger stehen mit einem neuen Vertrag ebenfalls im Regen. Wer noch einen alten mit günstigen Konditionen hat, ist besser dran.


Außer Spesen nichts gewesen

Top-Verträge, die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für die Familie abdecken, seien schon ab 142 Euro im Jahr zu haben, sagt Martin Zsohar vom unabhängigen Analysehaus Morgen & Morgen. Ist der Arbeitsplatzverlust schon absehbar oder der Ärger mit dem Vermieter bereits am Kochen, ist es gewagt, noch schnell eine Versicherung abzuschließen. „Steht die Rechtsverletzung bereits im Raum, verweigert der Versicherer häufig eine Kostenübernahme", winkt Andreas Krämer ab, Frankfurter Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Außer Spesen nichts gewesen: Nur wer sich rechtzeitig kümmert und vergleicht, kann profitieren.

Prozesse rund um Erbrecht, Scheidungen oder Bauen versichern die Gesellschaften nur zum Teil oder gar nicht. Hier wird oft gestritten, und die Verfahren verlangen zum Teil teure Gutachten und sind schwer kalkulierbar.

 
Einzelverträge oder Kombi-Police?

Eine Rechtsschutzpolice gilt nicht als absolutes Muss wie beispielsweise die private Haftpflicht. Bis vor kurzem empfahlen Verbraucherschützer allenfalls den Verkehrsrechtsschutz wegen der enormen Streitwerte als notwendiges Auffangnetz für Autofahrer. Das hat sich angesichts der unsicheren Zeiten geändert. „Seit geraumer Zeit raten wir auch zum Arbeitsrechtsschutz, vor allem für Berufstätige in Krisenbranchen", sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Oder zum Privatrechtsschutz, wenn es gilt, Ansprüche gegen private Krankenkassen oder bei Berufsunfähigkeit durchzusetzen.

Grundsätzlich gilt: Wie viel Schutz jeder Einzelne braucht, ist von seinen persönlichen Lebensumständen abhängig. Wer kein Auto hat, braucht keinen Verkehrsrechtschutz, Rentner keinen für den Beruf. Die Versicherer bieten durch die Bank unterschiedliche Policen an, meist in mehr oder weniger umfangreichen Paketen gebündelt.


Günstige Kombis von der Stange

Vorteil: Kombi-Policen sind in der Regel günstiger als mehrere separat abgeschlossene Verträge. Nachteil: Viele Versicherungen sind überflüssig. Kunden zahlen doppelt, weil sie vielleicht bereits durch die Mitgliedschaft im Autoclub, in Gewerkschaften oder Berufsverbänden, beim Mieter- oder Vermieterverein abgesichert sind. Dafür können sie sich den Anwalt, den der Versicherer bezahlt, im Ernstfall selbst aussuchen.

Experten halten sehr umfangreich geschnürte Paketlösungen mit Privat-, Berufs-, Verkehr-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für meist verzichtbar. „Wir empfehlen lieber das Bausteinprinzip oder - wenn's passt - die kleine 3-er Kombi aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrecht", erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Er meint: Keine Police blind von der Stange kaufen.

 
Was wichtig ist - und was verzichtbar

Weniger ängstliche Naturen, die viel Auto fahren, kommen auch mit einer einzigen Police, dem Verkehrsrechtsschutz, durchs Leben, so die Erfahrungen von Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für andere Risiken reiche es in der Regel aus, sich ein Finanzpolster für den Ernstfall anzusparen.
Was wichtig, was verzichtbar ist, muss jeder selbst für sich entscheiden. Prinzipiell ist nur der Ausschnitt an Lebensbereichen abgedeckt, für den man sich versichert hat.

Verkehrsrechtsschutz: Die Police ist ratsam für Autofahrer. Nach der Analyse von Morgen & Morgen ist eine leistungsstarke Einzelpolice bereits ab gut 60 Euro im Jahr zu haben, das entspricht fünf Euro monatlich (bei 150 Euro Selbstbehalt). Dafür übernimmt der Versicherer im Schadensfall bis zur Deckungssumme von einer Million Euro die Anwaltsgebühren, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und gegnerische Kosten, die der Kunde zu tragen hätte. Abgesichert ist etwa der Prozess nach dem Unfall oder Streit nach dem Autokauf. Grundsätzlich hilft die Police auch, eigene Schadenersatzforderungen durchzusetzen - aber nicht, Forderungen abzuwehren. Nur wenige Versicherer bieten Unterstützung an, wenn sich der Kunde gegen Knöllchen nach Parkverstößen zur Wehr setzen will. Wird der Rechtsschutz auf ein Fahrzeug in der Familie beschränkt, wird es billiger.

Privatrechtsschutz: Die Police umfasst den privaten Bereich von Singles oder Familien. Sie deckt etwa Straf- und Bußgeldverfahren ab, Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, Streitigkeiten um Kauf- und Reparaturverträge, um Steuer- und Sozialrechtsangelegenheiten oder teilweise auch das Einklagen von Studienplätzen. Die Details sind wichtig: So ist Ärger nach dem Waschmaschinenkauf abgesichert, Mängelstreit nach dem Autokauf aber nicht. Mitversichert sind auch unverheiratete Kinder, häufig bis zum 25. Lebensjahr, manchmal sogar ohne Altersbegrenzung. Experten halten die Police für erwägenswert.

Berufsrechtsschutz: Die Police ist sehr interessant für Arbeitnehmer. Denn im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss. Auch der Gewinner. Die Police ist nicht als Einzelleistung zu haben, sondern nur in Kombination mit dem Privatrechtschutz. Eine rein vorsorgliche Beratung ist in der Regel ausgeschlossen.

Mieter- oder Vermieterrechtsschutz: Diese Policen gibt es jeweils einzeln, aber auch als Teil eines großen Kombi-Pakets. Weil die Prozesskosten in dem Bereich schnell ausufern können, sind die Einzelverträge meist recht teuer. Wer die Absicherung gern haben, aber sparen will, sollte ihn als günstigen Zusatz zum Privatrechtsschutz dazunehmen, oder sich über Mieter- respektive Vermietervereinigungen absichern.

 
Nicht ohne diese Klauseln

Wichtig für die Qualität einer Rechtsschutzpolice sind die Vertragsbedingungen. Auf folgende Punkte sollten Interessenten Wert legen:

Schadenszeitpunkt: Dreh- und Angelpunkt ist, wie der Versicherer im Kleingedruckten den Zeitpunkt definiert, zu dem der Schaden eintritt. „Verbraucher sollten nur Policen wählen, die von der Ereignistheorie ausgehen", betont BdV-Experte Rudnik. In den Klauseln muss dann stehen, dass der Zeitpunkt des Schadensereignisses maßgeblich ist. Sonst kann sich der Versicherer darauf beziehen, dass die Ursache schon vor Vertragsbeginn lag - und müsste nicht leisten, der Kunde ginge leer aus.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt sich im Herbst letzten Jahres eine Arbeitsrechtsschutzversicherung zu. In der Zeitung war damals schon von Diskussionen über Personalabbau innerhalb der Firma zu lesen. Jetzt ist die halbjährige Wartezeit seit Vertragsabschluss um, der Kunde wird wirklich entlassen, er will Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber einreichen. Ohne Ereignistheorie-Klausel im Vertrag könnte der Versicherer argumentieren, dass die Firma schon seit längerem in Schieflage war und Kündigungen somit vorhersehbar. „Damit könnte die Gesellschaft raus sein aus der Leistungspflicht", betont Anwalt Krämer.

Sein Tipp: Wer versucht, sich als Kurzarbeiter im letzten Moment noch gegen eine drohende Kündigung mit einer Rechtsschutzpolice abzusichern, sollte darauf achten, wie seine Gesellschaft den Schadenszeitpunkt formuliert.

Wartezeit: Abgesehen vom Verkehrs- und Strafrechtschutz springen Versicherer frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ein, viele erst nach einem halben Jahr. Ausweichmöglichkeit: Absicherung über den Gewerkschaftsbeitritt. Die Wartezeit kann auch entfallen, wenn der neue Vertrag nahtlos an einen bestehenden anschließt.

Deckungssumme: Kann bei Prozessen mit hohem Streitwert sehr wichtig werden. Im Schnitt sollten mindestens 250 000 Euro abgesichert sein, meint Rudnik. Der Versicherer erstattet maximal die Deckungssumme. Die Beträge werden aber nur selten erreicht

Stichentscheid: Übernommen werden grundsätzlich nur Fälle mit Aussicht auf Erfolg. Für aussichtslose Klagen wird nicht gezahlt. Ein Vertrag mit Stichentscheid ist in der Regel vorteilhaft für den Kunden. Winkt ein Versicherer ab, entscheidet im Zweifel der Anwalt, wie positiv die Erfolgsaussichten sind, und kein Schiedsgericht, das meist vom Versicherten gezahlt werden muss.

Beschwerdemöglichkeit: Ist der Anbieter Mitglied im Versicherungsombudsmann-Verein, umso besser für den Kunden. Sollte er eine Beschwerde haben, geht Ombudsmann Günter Hirsch dem Anliegen kostenfrei nach (www.versicherungsombudsmann.de). Während der Großteil der Sachversicherer dort Mitglied ist, haben sich viele Rechtsschutzversicherer ausgeklinkt. „Offenkundig wegen der schlechten Schadenentwicklung", sagt Rudnik.

 
Und raus bist du

Immer wieder versuchen Versicherer, sich auf unzutreffende Ausschlussklauseln zu berufen, bemängeln Verbraucherschützer und Anwälte. Vor allem wenn es um viel Geld geht wie bei Fällen aus dem Bank- und Anlegerrecht. Da werden Fonds- und Unternehmensbeteiligungen geprellter Kunden schon mal als „Spiel- und Wettverträge" oder „selbstständige Tätigkeit" eingeordnet. Die Folge: Es gibt keine Deckungszusage.

Wer noch einen alten Rechtschutzvertrag mit den ehemals günstigen, weil umfassenderen Vertragsbedingungen hat, sollte sich nicht abwimmeln lassen und seine Ansprüche hartnäckig einfordern, rät Rudnik. Und auf keinen Fall seine Police verändern. In den meisten neuen Verträgen sind Anleger- und Aktionärsklagen gar nicht mehr mitversichert. Auch Gewinnmitteilungen sind mittlerweile nicht mehr einklagbar.


Vorsicht, Rauswurf

Wer seine Rechtschutzversicherung einmal in Anspruch genommen hat, muss mit Kündigung rechnen. Einige Anbieter können bereits beim ersten Schaden außerordentlich kündigen. „Da werden tatsächlich aus heiterem Himmel Verträge gekündigt", weiß der Frankfurter Anwalt Krämer. Dahinter stecke nicht zuletzt der Wunsch, Kunden mit vorteilhaften Klauseln loszuwerden. Wer zu häufig klagt und zu teuer wird, fliegt ohnehin raus. „Das wird drastisch durchgezogen", sagt Rudnik.

In der Regel findet ein gekündigter Kunde keinen neuen Versicherer mehr. „Das ist wie ein Makel auf der Stirn", sagt Krämer. Die Folge: Wer rechtsschutzversichert sein möchte, muss zum alten Anbieter zurück, um dort zu überteuerten Preisen bei geschrumpften Leistungen unterzukommen.


Kundenfreundlichkeit checken

Ein guter Rechtsschutzanbieter ist daran zu erkennen, ob alles glatt läuft. Ist eine Gesellschaft „Anwalts Liebling"? Wird zügig gezahlt, häufig abgeblockt, gemauert, gekündigt? Wer wissen will, welcher Versicherer regelmäßig kundenunfreundlich agiert und welcher nicht, kann das unter www.rsv-blog.de nachlesen. Auf der Internetseite von zwei Rechtsanwälten tauschen sich die Kollegen bundesweit über gute und schlechte Erfahrungen mit Versicherern aus.



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