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  • Policen und Pflichten - Was Versicherte beachten sollten, damit die Versicherung auf jeden Fall zahlt
    Policen und Pflichten - Was Versicherte beachten sollten, damit die Versicherung auf jeden Fall zahlt
    Wissen & Tipps| Eine Versicherungspolice zu haben ist die eine Sache. Im Ernstfall wirklich Schutz zu genießen dagegen oft eine ganz andere. Denn Versicherer zahlen nur, wenn...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Wissen & Tipps - Policen und Pflichten

Was Versicherte beachten sollten, damit die Versicherung auf jeden Fall zahlt



Eine Versicherungspolice zu haben ist die eine Sache. Im Ernstfall wirklich Schutz zu genießen dagegen oft eine ganz andere. Denn Versicherer zahlen nur, wenn die Versicherten auch ihre Pflichten erfüllt haben. Und von diesen so genannten Obliegenheiten gibt es eine Menge.

Grundsätzlich haben Versicherte beispielsweise die Pflicht zur Wahrheit. Wer im Antrag oder bei der Schadenmeldung schummelt, riskiert den Versicherungsschutz - immer und ohne Wenn und Aber. Wer zum Beispiel beim Abschluss einer privaten Kranken- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung den eigenen Gesundheitszustand beschönigt, kann im Krankheitsfall nicht damit rechnen, dass er die vereinbarten Leistungen bekommt. Ganz im Gegenteil: Die Versicherung wird die Zahlung verweigern und im Zweifelsfall vor Gericht ziehen, um gleichzeitig auch den Vertrag auflösen zu lassen.

Aber auch bei einer Sachversicherung ist Ehrlichkeit oberste Bürgerpflicht, wenn der Schutz nicht riskiert werden soll. Wer beispielsweise bei der Hausratversicherung den Wert des Hausrates künstlich kleinrechnet, um Prämie zu sparen, bekommt bei einem Schaden auch nur einen Teil des Geldes ersetzt. Damit dürfte er an der falschen Stelle gespart haben.

Ebenso besteht die Pflicht, Vor- und Parallelversicherungen anzugeben. Die Versicherer wollen wissen, ob der potenzielle Kunde bereits vorher eine hohe Schadenquote oder ein Risiko völlig überversichert hatte, was nicht selten ein Indiz für Gaunereien ist.

Auch nach Vertragsabschluss bestehen für den Versicherten Pflichten. So hat die Versicherung naturgemäß ein ausgeprägtes Interesse daran, das versicherte Risiko so gering wie möglich zu halten. Sollte der Versicherte das Risiko durch sein Verhalten jedoch selbst vergrößern, dann bittet die Versicherung zur Kasse und zahlt einen Schaden entweder gar nicht oder nur zu einem geringen Teil. Das anschaulichste Beispiel dafür ist die nicht abgeschlossene Haustür, die Einbrechern den Job leichter macht. Aber auch eine im Winter abgestellte Heizung, so dass die Rohre einfrieren und ein Wasserschaden entsteht, gehört in diese Kategorie.

Erhöht sich die versicherte Gefahr, ohne dass der Kunde etwas dafür kann, bleibt der Versicherungsschutz natürlich bestehen. Einzige Voraussetzung: Die Versicherung will wissen, welches Risiko sich aus welchem Grund erhöht. Eine solche «Gefahrenerhöhung» liegt jedes Jahr in Deutschland tausendfach vor, wenn ein Baugerüst vor dem Haus steht: Die Versicherung muss davon in Kenntnis gesetzt werden.

Auch lange Urlaube von mehr als 60 Tagen müssen gemeldet werden, denn in der Regel sieht die Hausratversicherung vor, dass das versicherte Objekt dauerhaft bewohnt ist. Das aber ist versicherungsrechtlich nicht mehr der Fall, wenn man länger als 60 Tage auf Reisen ist.

Auch im Schadenfall müssen Versicherte Pflichten beachten, damit der Versicherer wirklich zahlt. So muss der Schaden immer sofort gemeldet und so gering wie möglich gehalten werden: Ist eine Wasserleitung geplatzt, muss der Haupthahn geschlossen werden. Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, muss es provisorisch verschlossen werden, damit kein Wasser ins Haus läuft.

Aber Vorsicht: Da Versicherte gleichzeitig die Pflicht haben, bei der Aufklärung des Schadenverlaufes mitzuwirken, dürfen sie nichts unternehmen, was diese Aufklärung erschwert. Vor allem sollten Schäden niemals beseitigt werden, bevor die Versicherung einen Blick darauf geworden oder der Versicherte das Ausmaß zumindest fotografisch dokumentiert hat. Beschädigte Dinge sollten deshalb auch erst entsorgt werden, wenn die Versicherung grünes Licht gegeben hat.



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