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    Krankenkassen – welches ist der beste Tarif?
    Versichern & Vorsorgen | Alternative: Zusatzversicherungen Wie bisher auch können GKV-Mitglieder durch eine zusätzliche Versicherung beispielsweise für den Krankenhausau...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Ratgeber - Gesundheit:


Versichern & Vorsorgen

Krankenkassen - welches ist der beste Tarif?



Alternative: Zusatzversicherungen

Wie bisher auch können GKV-Mitglieder durch eine zusätzliche Versicherung beispielsweise für den Krankenhausaufenthalt wie ein Privatpatient versorgt und behandelt werden. Gerade für diesen Fall sind die angebotenen Zusatzversicherungen auch meist erschwinglich.

Unter Umständen sinnvoll:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung

Außerdem zahlen die GKV für freiwillig Versicherte seit diesem Jahr kein Krankentagegeld mehr; die Betroffenen müssen diese Lücke durch eine gesonderte Versicherung schließen (auch hier ist eine Neuregelung geplant, deren Ausgestaltung aber noch vollkommen offen ist).

Private Pflegezusatzversicherung

Ob die sich lohnt, ist auch eine Frage des Alters. Wer erst spät beginnt, zahlt höhere Beiträge. Zudem ist die Inflation zu berücksichtigen, der abgesicherte Betrag muss deshalb regelmäßig erhöht werden (etwa 10 % alle 3 Jahre). Nur wer weiß, dass er diese Ausgaben bis zum Lebensende tätigen kann und will, sollte eine solche Versicherung abschließen. Und vor allem die Vertragsbedingungen im Detail prüfen, denn dort finden sich viele Fußangeln.
Dagegen sollte man sich den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung oder von ambulanten Zusatztarifen sehr genau überlegen. Denn solche Versicherungen sind vergleichsweise teuer, häufig lohnt es sich, dafür selbst kleine Rücklagen zu bilden und die zusätzlichen Kosten dann auch eigener Tasche bezahlen.

Wechseln - ja oder nein?

Wie bisher schon können GKV-Versicherte ihre Krankenkasse nach einer Versicherungszeit von mindestens 18 Monaten wechseln. Oder kündigen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht oder beispielsweise einen Zusatzbeitrag fordert. Die Kündigungsfrist läuft jeweils bis zum Ende des übernächsten Monats. Wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, ist jedoch drei Jahre an Tarif und Kasse gebunden. Insgesamt aber gleichen sich die Leistungsangebote der unterschiedlichen GKV zu etwa 95 Prozent, Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Kostenübernahme für Alternative Heilmethoden, Akupunktur, Homöopathie, etc. Möglich ist auch, dass die neue, vermeintlich günstigere Kasse schon bald ihre Beiträge erhöht. Deshalb sollten sie sich informieren und genau rechnen, wobei Internetrechner oder Testzeitschriften durch die vielen Änderungen nicht immer auf dem aktuellen Stand sind. Eine individuelle Beratung bei den Verbraucherzentralen kann deshalb hilfreich sein.

Zahn-Zusatzversicherungen im Test

Siegbert K. tut alles, damit seine Zähne gesund bleiben. Und trotzdem wird in den nächsten Jahren vielleicht doch eine Krone, ein Inlay oder gar ein Implantat für den 49-Jährige in den nächsten Jahren nötig sein. Weil Zahnersatz aber immer teurer wird, möchte er die Kosten durch eine Zahn-Zusatzversicherung abdecken. Bei der Verbraucherzentrale Hessen fragt er nach, ob sich das auch wirklich lohnt. Denn im Unterschied zur Zahnbehandlung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2005 nur einen Teilbetrag für den Zahnersatz. Der Kassenanteil beschränkt sich auf einen Festzuschuss, der sich nach dem zahnmedizinischen Problem des Patienten richtet. Für jeden Befund ist eine Regelversorgung festgelegt. Deren durchschnittliche Kosten deckt der Festzuschuss ungefähr zur Hälfte. Die andere Hälfte muss der Patient zahlen.

Versicherung zahlt nur Zahnersatz, nicht die Behandlungskosten

Deshalb werden seit einigen Jahren Privatpolicen für Zahnersatz angeboten. Doch viele halten nicht das, was sie versprechen. Viel zu oft merkt der Kunde erst im Leistungsfall, dass sein Versicherer deutlich weniger zahlt als erwartet. Umfang und Leistungen von Zahn-Zusatzversicherungen sind vielen Kunden nicht klar: Die Anbieter der Policen beteiligen sich nämlich nicht an den Kosten für Zahnbehandlungen, sondern nur an den Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Implantaten. Und was medizinisch notwendig ist, darüber lässt sich trefflich streiten.

Zu oft zahlt der Patient drauf

Deshalb sollte man eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen, die viel leistet. Sie sollte für private Mehrkosten und Laborkosten für Kronen, Brücken, Inlays und Implantate möglichst hohe Erstattungssätze bieten. Stiftung Warentest hat 140 Tarife unter die Lupe genommen und die meisten nur mit "befriedigend" oder "ausreichend" bewertet. Dazu gehören z.B. die Tarife ZEG von der Gothaer und dent 50 vom Deutschen Ring. Zum Preis von 3 bis 8 Euro im Monat für einen 43-jährigen Mann sind sie zwar die günstigsten Zahn-Zusatzversicherungen, übernehmen aber für Inlays und Implantate nur einen sehr geringen Anteil oder überhaupt keine Kosten. Auch bei kleineren Maßnahmen, wie z.B. Erstattungen für eine Krone, sind die Zuzahlungen denkbar gering. Das lohnt sich für den Patienten meist nicht, hier zahlt er drauf.

 

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