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    Vorsicht bei Schufa-freien Krediten
    Wissen & Tipps | Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist das Schreckgespenst bei manchen Kreditschuldnern. Insbesondere bei denen, die schon m...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Ratgeber - Finanzen:


Wissen & Tipps

Vorsicht bei Schufa-freien Krediten


Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist das Schreckgespenst bei manchen Kreditschuldnern. Insbesondere bei denen, die schon mal einen Kredit nicht rechtzeitig zurückzahlen konnten.

Oder bei denen, die in der Privatinsolvenz stehen. Die Schufa als private Einrichtung der Kreditinstitute sammelt alle Vorgänge von Problemen bei der Kreditrückzahlung oder Rechnungsbegleichung und stellt diese Informationen bei Rückfrage den beteiligten Banken, Versicherungen, Sparkassen und weiteren Mitgliedern zur Verfügung. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, der hat große Probleme einen Kredit zu bekommen, denn die meisten Kreditinstitute halten solche Kunden nicht für kreditwürdig.

Deshalb sind in Bezug auf diese Kunden sogenannte Kreditvermittler sehr erfolgreich, die Schufa-freie Kredite anbieten. Angeblich bekommt man Sofort-Kredite in beachtlicher Höhe; als Basislegitimation genügt oft ein Personalausweis. Das Problem ist nur, dass solche Kredite mehr oder weniger versteckt mit hohen Kosten belastet sind. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn der weitgehende Verzicht auf die Bonitätsprüfung von Kunden ist für die betreffenden Kreditgesellschaften mit hohen Risiken verbunden. Kreditvermittler und Kreditinstitute gehen davon aus, dass Kreditausfälle in hohen zweistelligen Prozentbereich hier unvermeidbar sind. Entsprechend müssen die zahlenden Kunden stärker zu Kasse gebeten werden. Besonders teuer können Kreditausfallversicherungen sich auswirken, die angesichts fehlender Bonitätsprüfung auch sehr hoch kalkuliert werden müssen.

Faktisch werden Schufa-freie Kredite oft an Kreditausfallversicherungen gekoppelt. Würden diese (wie es die Preisangabenverordnung es eigentlich erfordert) in die Berechnung des effektiven Jahreszinses eingebaut, dann kämen schnell Zinsbelastungen von 30 % und höher zusammen, Zahlen die eigentlich in der Wucherbereich von Straf- und Zivilrecht hineinreichen. "Wucher" ist hier ein juristischer Fachbegriff, der deutlich machen soll, dass eine überhöhte Gegenleistung durch Ausnutzung einer Schwächesituation beim Vertragspartner zustande kommt.

Eine überhöhte Gegenleistung kann auch dadurch hervorgerufen werden, wenn Barleistungen des zukünftigen Gläubigers vor Kreditgewährung verlangt werden. Angeblich zur Prüfung von Sicherheiten. Problematisch kann auch für das weitere Verfahren werden, wenn die Schuldner daran mitwirken, dass fehlerhafte Angaben in den Unterlagen der Kreditvermittler entstehen, weil damit auch der Schuldner fehlerhafte Einschätzungen über Rückzahlungsmöglichkeiten machen könnte. Denn bei einem Insolvenzverfahren kann dies als Täuschung des Gläubigers ausgelegt werden.

Wer Schwierigkeiten bei der Kreditbeantragung über seine Hausbank bekommt, der sollte gezielt den Bankberater nach den Gründen fragen und auch bei der Schufa eine Anfrage umsetzen. Diese muss über alle Daten Auskunft erteilen. Man kann die Richtigkeit der Daten prüfen und insbesondere feststellen, ob denn die Löschfristen (meist drei Jahre nach einem negativen Eintrag) eingehalten wurden.

Möglicherweise kann man auch den Bankberater umstimmen, wenn man weitere Sicherheitsleistungen (Kraftfahrzeugbrief, Bürgschaften) erbringen kann.


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