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  • Verunsicherte Sparer und Anleger - Schutz vor unliebsamen Erfahrungen - Antworten auf häufige Fragen zur Sicherheit von Geldanlagen
    Verunsicherte Sparer und Anleger - Schutz vor unliebsamen Erfahrungen - Antworten auf häufige Fragen zur Sicherheit von Geldanlagen
    Wissen & Tipps | Durch die Hiobsbotschaften aus der Finanzbranche sind viele private Anleger zutiefst verunsichert. Bank- und Sparkassenkunden fragen sich, worauf in die...

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ApoRisk® Ratgeber - Finanzen:


Wissen & Tipps | Verunsicherte Sparer und Anleger

Schutz vor unliebsamen Erfahrungen


Antworten auf häufige Fragen zur Sicherheit von Geldanlagen

Durch die Hiobsbotschaften aus der Finanzbranche sind viele private Anleger zutiefst verunsichert. Bank- und Sparkassenkunden fragen sich, worauf in diesen turbulenten Zeiten überhaupt noch Verlass ist. Wir geben Antworten auf häufige Fragen zur Sicherheit von Geldanlageprodukten.

Welche Anlageprodukte sind sicher?

Abgesichert sind Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, sonstigen Sparverträgen, Tages- und Festgeldkonten. Auch so genannte Namensschuldverschreibungen - dazu zählen in erster Linie Sparbriefe - sind sicher, das heißt von der Einlagensicherung gedeckt. Zusätzlich sind bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen aufgrund der Sicherung des gesamten Institutes auch die von diesen herausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen mit abgesichert. Daneben sind alle staatlichen Wertpapiere sicher: Tagesanleihen, Bundesschatzbriefe, Bundesobligationen, Finanzierungsschätze und Bundesanleihen.

Welche Anlagen sind nicht geschützt?

Nicht unter die Einlagensicherung fallen Aktien, Anleihen, Zertifikate, Genuss- und Optionsscheine und bei den Privatbanken die von diesen herausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen.

Wie sicher ist die deutsche Einlagensicherung?

Bislang gab es eine gesetzliche Einlagensicherung, die 90 Prozent der Einlagen, maximal aber nur 20.000 Euro je Kunden bei einem Institut absicherte. Zum 1. Juli 2009 hat die Europäischen Union ihre Sicherungsgrenzen erhöht: Gesetzlich garantiert sind nun bis zu 50.000 Euro ohne Eigenbeteiligung. Diese Einlagen können sich auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten befinden. Nicht hierzu zählt Geld, welches in Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen oder Zertifikaten investiert ist. Durch die Erhöhung der Einlagensicherung ändert sich für die meisten Sparer dennoch nichts. Denn vielfältig sind die Einlagen schon bisher über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken in Millionenhöhe garantiert. Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind über deren Verbundsysteme geschützt. Die Volks- und Raiffeisenbanken beziehungsweise die Sparkassen garantieren sich gegenseitig, den Ausfall einzelner Institute gemeinsam aufzufangen. Damit sind auch alle Einlagen und darüber hinaus sogar die hauseigenen Inhaberschuldverschreibungen gesichert. Nur für Kundengelder von Privatbanken, die dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes nicht angehören, verbessert sich der Schutz.

Diese Sicherungssysteme können einzelne Pleiten auffangen. Für einen Flächenbrand im Finanzsystem sind sie allerdings nicht geschaffen. Daher haben die Bundeskanzlerin und der Finanzminister eine Staatsgarantie für sämtliche privaten Spareinlagen ausgesprochen. Sollte es also eine oder mehrere große Banken treffen, besteht die Gefahr, dass die Einlagensicherungssysteme der jeweiligen Bankengruppe den Schaden der Sparer nicht vollständig ersetzen können. Der Staat garantiert nun einen solchen Fall aufzufangen. Das bedeutet, dass das Geld auf dem Sparbuch genauso sicher ist wie der Bundesschatzbrief. Diese Garantie ist ein wichtiges Signal für alle Sparer.

Ist es sinnvoll, pro Bank nur maximal 50.000 Euro anzulegen?

Prinzipiell ist das Geld bei allen deutschen Banken durch die Sicherungssysteme abgesichert. Einziger Vorteil durch eine Verteilung auf mehrere Banken: Sollte eine Bank insolvent werden, dauert es vermutlich einige Zeit, bis die Kunden über ihr Guthaben verfügen können. Wer dann ein zweites Konto hat, bleibt weiter liquide. Sinnvoll könnte eine Begrenzung auf 50.000 Euro dagegen sein, sofern die private Bank nur der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, nicht aber dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes angehört. Das trifft beispielsweise auf die SWK-Bank und die Umweltbank zu.

Soll ich jetzt so schnell wie möglich mein Geld von den Banken oder Sparkassen abziehen und unters Kopfkissen legen?

Wir gehen davon aus, dass die drei aufeinander aufbauenden Sicherungssysteme - gesetzliche Einlagensicherung, zusätzliche Sicherung durch Banken und Sparkassen und die Staatsgarantie - die Spareinlagen effektiv schützen. Daneben ist zu warnen: Auch unter dem Kopfkissen ist das Geld nicht sicher und überdies dem Wertverlust durch Inflation ausgesetzt.

Was ist mit Geldanlagen bei ausländischen Banken?

Ausländische Banken treten in Deutschland vor allem als Anbieter von Tages- und Festgeldanlagen auf. Deren Sicherheit hängt davon ab, welchem Einlagensicherungssystem das jeweilige Institut angeschlossen ist: entweder der deutschen Einlagensicherung oder der Einlagensicherung des Landes, in dem die Banken zugelassen sind. Eine indische und eine lettische Bank zum Beispiel bieten derzeit über den Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken eine Absicherung von bis zu 1,5 Millionen Euro je Kontoinhaber. Einige holländische Banken haben in Deutschland nur eine Niederlassung und sind dem niederländischen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dort beschränkt sich die aktuelle Absicherung der Guthaben auf bis zu 100.000 Euro je Anleger. Problematisch kann es bei Banken aus sehr kleinen Staaten werden, da hier die Finanzkraft des Staates womöglich nicht ausreicht, die Verlustrisiken der Banken abzufangen. Dies zeigten zum Beispiel die Schwierigkeiten der isländischen Kaupthing-Edge-Bank in Deutschland. Hier bestand lange Zeit die Gefahr, dass deren Verpflichtungen gegenüber Anlegern gemeinsam mit den Problemen weiterer isländischer Banken nicht nur das isländische Einlagensicherungssystem, sondern den gesamten Staatshaushalt zu sprengen drohen. Mittlerweile wurden die über viele Monate "eingefrorenen" Einlagen an Kaupthing-Sparer in Deutschland ausgezahlt.

Wäre es nicht sicherer, das Geld von der Bank zu holen und dafür Gold zu kaufen?

Abgesehen davon, dass aufgrund der Kombination von Einlagensicherung und Staatsgarantie Sparguthaben sicher sind, ist die Flucht ins Gold durchaus mit Risiken verbunden. Da Gold ein börsennotiertes Edelmetall ist, kann der Preis täglich schwanken und bei sinkender Nachfrage auch deutlich abrutschen. Gerade in den letzten Jahren hat es kräftige Kursveränderungen noch oben und unten gegeben. Ob es am Markt eine "Goldblase" gibt und das Edelmetall zu teuer verkauft wird, können Kleinanleger kaum beurteilen. Hinzu kommt, dass Gold in US-Dollar gehandelt wird. Damit wird der Goldpreis noch zusätzlich von den Devisenkursschwankungen zwischen Dollar und Euro beeinflusst. Außerdem bietet eine Goldanlage keine laufenden Erträge. Die Rendite hängt somit allein von der Goldpreisentwicklung ab.

Weitere Nachteile sind: Es gibt keine Zinsen, und die Lagerung im Bank- oder Sparkassensafe kostet Geld. Auch die Investition in Goldanleihen, Goldminenaktien oder -fonds kann Verluste bescheren. Ihr Wert entspricht nicht immer 1:1 der Entwicklung des Goldpreises. Zudem trägt der Anleger im Krisenfall die Risiken der entsprechenden Papiere: Wird der Aussteller der Papiere zahlungsunfähig, geht das zu Lasten der Anleger. Wer trotz dieser Gefahren auf Gold setzen möchte, sollte stets nur einen kleinen Anteil seines Vermögens darauf verwenden.

Wie sicher ist meine private und betriebliche Altersvorsorge?

Bei normalen Renten- und Kapitallebensversicherungen fließen die Sparanteile der Prämien in das so genannte Sicherungsvermögen. Das darf nur zu maximal 35 Prozent aus Aktienanlagen bestehen. Derzeit liegt die durchschnittliche Aktienquote der deutschen Versicherer aber bei lediglich etwa 10 Prozent. Der weitaus größte Anteil der Gelder ist in festverzinsliche Wertpapiere, wie zum Beispiel deutsche Staatsanleihen investiert. Allerdings dürfte ein größerer Teil auch in Bankschuldverschreibungen angelegt sein, die in der Vergangenheit als sehr sicher galten. Eine Bankpleite könnte auch hier zu Verlusten führen. Im Normalfall dürften Kursverluste und der Ausfall einzelner Anleiheschuldner aber zunächst die Überschussbeteiligungen drücken, die von Jahr zu Jahr festgelegt werden. Weil die Zinsen für die vergangenen Jahre bereits garantiert sind, droht bei vielen Anbietern allenfalls ein Renditeknick für das laufende Jahr. Für unruhige Kapitalmarktzeiten haben die meisten Assekuranzen stille Reserven. Bei einem Ausfall zahlreicher Bankanleihen könnten allerdings auch gravierendere Folgen eintreten. Im Pleitefall übernimmt die Auffanggesellschaft der Lebensversicherer namens Protektor die Verträge. Nur für den Fall, dass die Mittel der Auffanggesellschaft nicht ausreichen und auch sonst niemand einspringt, besteht das Risiko eines Kapitalverlustes.

Bei der Riester-Rente besteht eine gesetzlich verordnete Nominalwertzusage der Anbieter. Dies bedeutet, dass zu Beginn der Rentenphase alle selbst eingezahlten Altersvorsorgebeiträge und die gewährten Zulagen in voller Höhe für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen müssen. Eine zusätzliche Sicherungseinrichtung für diese Garantie gibt es aber nicht.

Bei Banksparplänen greift die Einlagensicherung und die Staatsgarantie.

Die aktuelle Finanzkrise hat auch keine Konsequenzen für diejenigen, die jetzt eine Zusatzrente von ihrer ehemaligen Firma erhalten oder kurz vor dem Ruhestand stehen. Die Betriebsrente basiert regelmäßig auf einer Leistungszusage des früheren Arbeitgebers, der für diese Zusicherung einzustehen hat.

Was ist mit meiner fondsgebundenen Rentenversicherung?

Versicherer investieren bei fondsgebundenen Policen meist deutlich mehr in Aktien als bei konventionellen Lebensversicherungen. Börsenschwankungen haben daher direkte Auswirkungen auf die fondsgebundenen Policen. Zudem wird bei diesen Verträgen keine Mindestverzinsung auf den Sparanteil der Prämien gezahlt. Der Verbraucher trägt in der Regel das volle Kapitalmarktrisiko. Fondsgebundene Policen sind daher nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Denn hohe Chancen auf Rendite sind auch mit höheren Risiken verbunden. Bei den Überlegungen, ob Sie den Vertrag kündigen oder fortführen, sollten die aktuellen Entwicklungen keine allzu große Rolle spielen. Voraussetzung für ein Festhalten: Sie sind bereit, die Risiken langfristig zu tragen. Allerdings kann es auch in solchen Fällen oftmals sinnvoller sein, sich andere Alternativen für die Altersvorsorge anzusehen. Denn das Produkt fondsgebundene Rentenversicherung zählt oftmals zu den vergleichsweise recht teueren Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Wer unsicher ist, sollte sich bei einer Verbraucherzentrale persönlich beraten lassen.

Was ist mit meinem Bausparvertrag?

Auch das in Bausparverträge gesteckte Geld unterliegt der Einlagensicherung. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder des Sicherungsverbundes der Sparkassen und dadurch als Gesamtinstitut mit allen Kundengeldern abgesichert. Bei den privaten Bausparkassen bestehen unterschiedliche Sicherungssysteme. So gehört die Bausparkasse Schwäbisch Hall dem Sicherungsverbund der Genossenschaftsbanken an. Die anderen privaten Bausparkassen sind Mitglied in speziellen Bausparkassen-Sicherungsfonds, über die die Guthaben auf Bausparverträgen in unbegrenzter Höhe abgesichert sind.

Was ist mit meinen Pfandbriefen?

Pfandbriefe gehören zu den relativ sicheren Geldanlagen. Denn die Anlagegelder der Kunden werden als Baukredite wieder ausgeliehen und durch die Eintragung von Grundpfandrechten an den finanzierten Immobilien besichert. Die in Pfandbriefen angelegten Gelder werden jedoch nicht von der Einlagensicherung der Banken erfasst. Bei den herkömmlichen Pfandbriefen praktizieren die Banken eine sehr konservative Beleihungspolitik. Immobilien dürfen nur bis 60 Prozent des Beleihungswertes belastet werden, und das Kapital des Unternehmens wird vom Pfandbriefvermögen getrennt. Daraus ergibt sich die Sicherheit.

Wie sind die Sparpläne zu meinen vermögenswirksamen Leistungen abgesichert?

Die Absicherung der vermögenswirksamen Leistungen richtet sich nach der gewählten Anlage. Fließt das Geld in einen Bausparvertrag, so ist Ihre Anlage sicher. Haben Sie sich für einen Aktienfondssparplan entschieden, gelten die Vor- und Nachteile einer Anlage in Aktienfonds. Das heißt, Sie tragen das Risiko von Wertschwankungen. Die staatliche Förderung, die mit den vermögenswirksamen Leistungen verbunden ist, bietet keinen besonderen Schutz für die Kapitalanlage.

Was passiert bei einer Bankpleite mit Wertpapierdepots?

Wertpapierdepots sind nicht dem Bankvermögen zuzurechnen, sondern werden von der Bank nur treuhänderisch für den jeweiligen Kunden geführt. Damit haben die Gläubiger der Bank bei einer Pleite keinen Zugriff auf den Inhalt von Kundendepots.

Was geschieht bei einer Bankinsolvenz mit Investmentfonds?

Investmentfonds sind so genannte Sondervermögen, an denen die Fondsanleger Anteile halten. Die Investmentgesellschaft muss das Anlegerkapital im Fonds strikt getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwalten, und im Konkursfall haben die Gläubiger darauf keinen Zugriff. Abgesehen von den bei Fonds üblichen Wertschwankungen gehen Anleger in Bezug auf die Bonität des Fondsverwalters kein zusätzliches Risiko ein.

Wie sicher sind Geldmarktfonds

Bei Geldmarktfonds wird das Vermögen in Schuldverschreibungen mit kurzer Restlaufzeit investiert. Handelt es sich dabei um Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland oder anderer europäischer Staaten, ist das Geld dort auch sicher. Sind hingegen auch Wertpapiere von Banken und anderen Unternehmen dabei, kann es im Einzelfall zu Verlusten kommen, die aber überschaubar sein dürften.

Eine sichere, jederzeit verfügbare und zudem meist noch besser verzinste Alternative zu Geldmarktfonds ist das Tagesgeldkonto und die neue Tagesanleihe des Bundes. Die Tagesanleihe des Bundes verbindet die tägliche Verfügbarkeit eines Tagesgeldkontos oder Geldmarktfonds mit der Rückzahlungssicherheit einer Bundesanleihe. Sie wird von der Bundesrepublik Deutschland als Ausstellerin herausgegeben. Die Anleger genießen damit eine hohe Sicherheit.

Wie sicher sind Anlagezertifikate?

Anlagezertifikate sind rechtlich Schuldverschreibungen, deren Verzinsung und Kurswert oft an bestimmte Aktien oder Aktienwerte gekoppelt ist. Selbst wenn die Bank einen Kapitalschutz garantiert, ist die Anlage nur so sicher wie die Bank, die sie herausgibt. Im Fall einer Bankenpleite müssen Inhaber von Anlagezertifikaten daher mit Verlusten rechnen, wenn die Bank die Zahlungen bei Fälligkeit nicht mehr leisten kann. Lediglich bei Zertifikaten, die direkt von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken herausgegeben werden, besteht über den Institutsschutz eine Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Bank hinaus.

Zu beachten ist folgende Verwechslungsgefahr: Sparkassen vertreiben Produkte mit der Bezeichnung Zertifikate, die aber im juristischen Sinne Einlagen sind. Für sie gilt daher die Einlagensicherung, ein Emittentenrisiko besteht nicht. Diese speziellen, nicht an der Börse gehandelten Einlagen lassen sich daran erkennen, dass sie nicht in einem Depot verwahrt werden und der Kunde in der Regel eine Urkunde sowie eine Kontonummer erhält. Oft sind auch Kündigungsfristen einzuhalten. Auf Nummer sicher geht, wer sich bei seiner Sparkasse erkundigt, welches Produkt genau er erworben hat und wie es abgesichert ist.

Geschädigten Anlegern von Lehman Brothers bieten wir zusätzliche FAQ.

Sind Immobilienfonds von der Krise betroffen?

Immobilienfonds investieren in der Regel in gewerbliche Immobilien, etwa Büroräume. Was sie dem Anleger bringen, hängt von ausreichender Vermietung, der Höhe der Mieten und der Wertentwicklung der Objekte ab. Diese Risiken bestehen aber immer; sie haben keinen unmittelbaren Bezug zur aktuellen Finanzmarktkrise. Direkte negative Auswirkungen sind daher zurzeit nicht zu erwarten. Gepflegte Immobilien können zudem kaum völlig wertlos werden, auch wenn eine schlechte konjunkturelle Entwicklung die Nachfrage nach Immobilien negativ beeinflussen würde. Probleme können sich ergeben, wenn der Fonds Wertberichtigungen vornehmen muss oder die Liquidität im Fonds infolge massiver Mittelabflüsse nicht mehr stimmt. In diesen Situationen können Immobilienfonds zeitweise - meistens begrenzt auf drei Monate - geschlossen werden. Allerdings kann die Schließung auch deutlich länger dauern, bis zu zwei Jahren. Anleger können in dieser Zeit ihre Anteile grundsätzlich nicht zurückgeben und kommen damit nicht an ihr investiertes Kapital heran. Als Ausweg in dieser Situation bietet sich der Verkauf der Anteile über die Börse an. Allerdings müssen Anleger hierbei deutliche Verluste in Kauf nehmen.

Was kann ich tun, wenn ich mich falsch beraten fühle?

Um Banken oder Anlageberater wegen Fehlberatung in Regress zu nehmen, müssen Sie konkrete Beweise vorlegen. Dies können zum Beispiel schriftliche Notizen des Bankberaters sein, in denen er unrealistische Renditen oder eine nicht vorhandene Sicherheit verspricht. Oder - im Idealfall - die Aussage eines Zeugen, der an der Beratung teilgenommen hat.

Zur Geldanlage-Beratung sollten Sie deshalb am besten immer einen Zeugen mitnehmen. Können Sie keine Beweise für eine Falschberatung vorlegen, wird es schwer, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn der Berater wird als Zeuge der Bank in der Regel die Richtigkeit seiner Beratung bestätigen. Bevor Sie den Gerichtsweg beschreiten, sollte deshalb ein in solchen Dingen erfahrener Anwalt die Beweislage prüfen. Außerdem stellt sich auch die Frage der Verjährung, denn Ansprüche aus Falschberatungen können Sie bei Wertpapiergeschäften grundsätzlich nur bis zu drei Jahre nach dem Termin geltend machen. Erst ab dem 1. Januar 2010 gilt die längere Frist von drei Jahren ab Kenntnis der Falschberatung - und zwar innerhalb eines Zeitraums von maximal zehn Jahren nach dem Vertragsabschluss. Auch müssen Banken ab dem 1. Januar 2010 den Inhalt jeder Anlageberatung mit Privatkunden schriftlich festhalten und das von ihnen unterschriebene Protokoll dem Anleger noch vor dem Vertragsabschluss aushändigen. vz/ApoRisk



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