Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Wer in der eisigen Jahreszeit ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Doch es gibt noch weitere überzeugende Gründe für einen baldigen Reifenwechsel.
Seit dem Winter vor drei Jahren gilt in Deutschland die neue Winterreifen-Vorschrift. Beim Fahren ohne angemessene Pneus drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wird man mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen erwischt, kostet dies ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Kommt es dadurch zu Verkehrsbehinderungen, wird die doppelte Summe fällig. Zusätzlich gibt es dann einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Grund dafür ist eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), und zwar des Paragrafen 2 Absatz 3a StVO: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Doch das Bußgeld ist bei Weitem nicht der einzige Grund für Winterreifen. Sogar der Volksmund weiß, wann man diese aufziehen sollte: Und zwar von „O" bis „O", was von Oktober bis Ostern heißen soll.
Auch Sicherheitsfachleute raten für die kältere Jahreszeit zur Anschaffung von Winterreifen. Denn viele Autofahrer wissen nicht, dass das Fahren mit Sommerreifen schon ab sieben Grad Celsius nicht mehr sicher ist.
Da auf Schnee oder Eis der Bremsweg nach Expertenmeinung mit Sommerreifen etwa fünfmal länger ist als mit Winterreifen, sorgt der Reifenwechsel nicht nur im Hochgebirge für mehr Sicherheit.
Und Winterreifen sind schon lange nicht mehr teurer in der Anschaffung als solche für den Sommer. Zudem muss mit Winterpneus auch nicht mehr zwingend langsamer gefahren werden, wie Schnellfahrer gerne einwenden.
Die Schäden an anderen Fahrzeugen sind auch im Winter bei Unfällen mit Sommerreifen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, so die vorherrschende Meinung unter Verkehrsrechts-Experten.
Wie es für Schäden am eigenen Auto durch solche Unfälle aussieht, darüber besteht keine klare Rechtslage. So könnte sich der eine oder andere Vollkasko-Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen - und in diesem Fall nicht zahlen müssen. (verpd)
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.