
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Alle Firmen müssen eine Buchhaltung führen. Viele nehmen dazu einen externen Buchhaltungsservice in Anspruch. Fehler können hier jedoch schnell teuer werden.
Viele Firmen lassen ihre Buchhaltung von einem Dienstleister abwickeln. Das kann der Steuerberater oder für laufende Geschäftsvorfälle auch ein selbstständiger Buchhalter sein. Doch was passiert, wenn Ein- oder Ausgaben versehentlich falsch gebucht werden oder Unterlagen verloren gehen - und es dadurch zu einem Vermögensschaden kommt?
Selbstständige Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine müssen laut Gesetz unter anderem für solche Fälle eine ausreichend hohe Berufs- beziehungsweise Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Für selbstständige Buchhalter wie Buchführungshelfer oder Kontierer gibt es keine derartigen Vorschriften. Doch auch diese können sich und ihre Kunden absichern.
Absicherung bei Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben
Nach Paragraf 67 StBerG (Steuerberatungsgesetz) muss ein Steuerberater eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen. Laut Durchführungsverordnung beträgt die Versicherungssumme mindestens 250.000 Euro. Versichert sind dabei Vermögensschäden, die der Steuerberater oder seine Angestellten fahrlässig verursacht haben.
Ein Schadensgrund kann beispielsweise das Versäumnis von Fristen sein, wie etwa bei einer zu spät abgegebenen Steuererklärung, aber auch ein Systemfehler in der Buchführung, falsche Steuerberechnungen und eine Falschberatung. Die Versicherung wehrt zudem unberechtigte Ansprüche ab.
Buchhaltungsservice durch selbstständige Buchhalter
Ein Steuerberater ist berechtigt, eine Buchführung und Lohnbuchhaltung zu erstellen und zu führen sowie Umsatzsteuer-Voranmeldungen und andere Steuererklärungen anzufertigen.
Ein Buchhalter, beispielsweise mit einer entsprechenden kaufmännischen Ausbildung, darf gemäß Paragraf 6 Absatz 4 StBerG ausschließlich laufende Geschäftsvorfälle und Lohnabrechnungen weiterführen und Lohnsteuer-Anmeldungen durchführen. Eine bestehende Buchhaltung eines Unternehmens kann daher von einem selbstständigen Buchhalter weitergeführt werden.
Schutz für selbstständige Buchhalter und dessen Kunden
Bei Fehlern kann es jedoch auch hier zu hohen Vermögensschäden kommen. Fehlerhafte Buchungen können beispielsweise zu falschen betriebswirtschaftlichen Auswertungen führen.
Dies wiederum kann unternehmerische Fehlentscheidungen mit teuren Folgen nach sich ziehen. Auch verloren gegangene Unterlagen oder Fehler bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen können schnell ins Geld gehen.
Selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich daher auch für selbstständige Buchhalter, eine entsprechende Berufs- beziehungsweise Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die solche fahrlässigen Schäden abdeckt. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche durch einen Kunden ist mitversichert.
Ein derartiger Versicherungsschutz dient dabei nicht nur zum Schutz des Buchhalters und dessen Kunden, sondern ist zudem ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Dienstleistern, die diese Absicherung nicht bieten. verpd/ApoRisk
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.