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    Entlastende Prämienaufteilung ohne Zuschlag?
    Wissen & Tipps | Bei vielen Versicherern können die Beitragszahlungen nicht nur jährlich, sondern auch monatlich oder quartalsweise geleistet werden. Doch solche Zahlung...

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ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Wissen & Tipps

Entlastende Prämienaufteilung ohne Zuschlag?



Bei vielen Versicherern können die Beitragszahlungen nicht nur jährlich, sondern auch monatlich oder quartalsweise geleistet werden. Doch solche Zahlungsmodalitäten verteuern den Versicherungsschutz für den Kunden.

Entlastende Prämienaufteilung ohne Zuschlag?

Viele private Versicherungsverträge werden vierteljährlich oder monatlich gezahlt, damit es nicht zu hohen Jahresbeiträgen auf einen Schlag kommt. Doch die Zuschläge für die Teilzahlungen lassen sich oftmals vermeiden.

Die meisten Versicherungsbeiträge sind jährlich im Voraus fällig. Gegen Entrichtung eines Ratenzahlungszuschlages ist üblicherweise eine halb- oder vierteljährliche, manchmal auch eine monatliche Zahlung möglich.

Zuschläge nur scheinbar niedrig

Der Ratenzahlungszuschlag wird stets auf den vollen Beitrag gerechnet. Gestundet wird jedoch immer nur ein Teil der Prämie.

So kostet ein Zuschlag von fünf Prozent bei vierteljährlicher Zahlungsweise stattliche 13 Prozent Effektivzins.

Keine Zauberei

Diese Kosten zu vermeiden, ist ganz einfach: Man braucht nur die Hauptfälligkeiten der verschiedenen Policen einigermaßen gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen.

Dann könnte zum Beispiel die Autoversicherung im Januar fällig werden, die Lebensversicherung im Februar, die Hausratversicherung im März, die private Krankenversicherung im Mai, die Unfallversicherung im Juli.

Hauptfälligkeiten verschieben

Die Fälligkeit des Jahresbeitrages gestalten flexible Versicherer nach den Wünschen der Kunden. Dann sind auch nachträgliche Änderungen kein Problem.

Am wenigsten Entgegenkommen ist von den Autoversicherern zu erwarten, die häufig auf den 1. Januar fixiert sind. Das ist meistens auch zum Wohle des Kunden, weil ein im Vorjahr verbesserter Schadenfreiheitsrabatt erst ab der ersten Beitragsfälligkeit des Jahres gilt.

Wer andere unregelmäßige Ausgaben hat, wie beispielsweise vierteljährliche Hypothekenzinsen, kann solche Kosten in die Planung ruhig mit einbeziehen. verpd/ApoRisk

 


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