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  • Invalidität: Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
    Invalidität: Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
    Versichern & Vorsorgen | In jungen Jahren mit im Allgemeinen guter gesundheitlicher Verfassung hat so gut wie niemand eine reale innere Beziehung zu möglichen Schicksalssch...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Versichern & Vorsorgen

Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?


Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität

In jungen Jahren mit im Allgemeinen guter gesundheitlicher Verfassung hat so gut wie niemand eine reale innere Beziehung zu möglichen Schicksalsschlägen wie Unfällen oder schweren Krankheiten wie Herzinfarkt, Krebs, etc. Trotzdem zeigt die Statistik, dass jährlich mehrere Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall erleiden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ermittelte für 2011 insgesamt etwa acht Millionen Unfallverletzte in den Bereichen Freizeit, Haushalt, Schule, Arbeit und Verkehr (Häufigkeit in der Reihenfolge). Darüber hinaus melden im Bereich der schweren Krankheiten zum Beispiel allein die drei Indikationen Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs 900 000 Fälle im Jahr. In den meisten Fällen reicht der gesetzliche Unfallschutz nicht aus, um Arbeitsausfall, dauernde Einkommenslücken, Therapien, etc. finanziell abzusichern. Und bei schweren Krankheiten sieht die gesetzliche Unfallversicherung sowieso keine Zahlung vor. Um die finanziellen Folgen solcher Schicksalsschläge in den Griff zu bekommen – wer ist schon Millionär – bietet der auf den Apothekenbereich spezialisierte Versicherungsmakler ApoRisk den ApoSecura FirstClass-Schutz an, der Unfälle und im Tarif des erweiterten Unfallbegriffs auch schwere Krankheiten individuell absichern kann.

Der Apotheker ist verpflichtet, für jeden Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft (BG) die Prämie für die gesetzliche Unfallversicherung zu entrichten. Die BG zahlt im Versicherungsfall aber nur, wenn dieser während der beruflichen Tätigkeit eintritt. Das treibt dann solche groteske Blüten, dass Pausen, wie z.B. der Toilettengang oder das Mittagessen, grundsätzlich nicht abgesichert sind. Allerdings der Weg dorthin ist wiederum versichert. Wie auch der Weg zur Arbeit abgesichert ist, aber Achtung, der Umweg zum Bäcker in der Nebenstraße natürlich nicht.

Auch wenn hier der deutsche Amtsschimmel mal wieder kräftig wiehert, es bleibt dem Arbeitnehmer nur, will er auf Nummer sicher gehen, mit einer privaten Unfallversicherung solche Lücken zu schließen. Und wie gesehen, die meisten Unfälle ereignen sich ohnehin in der Freizeit oder im Haushalt und dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine weitere Einschränkung der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass sie im Versicherungsfall immer als Rentenzahlung erfolgt. Darüber hinaus sind zum Beispiel Selbstständige und Hausfrauen/–männer oder Nichtberufstätige üblicherweise gesetzlich nicht unfallversichert. Ein weiteres Argument für eine Unfallversicherung lieferte kürzlich der Bundesgerichtshof. Im BGH-Beschluss zu einem Musterfall wurde klar geregelt, dass im Pflegefall Kinder für ihre Eltern und Eltern für ihre Kinder haften müssen. Und zwar unabhängig davon, ob noch eine persönliche Beziehung besteht oder nicht.

Eine Unfallversicherung kann viele unangenehme Überraschungen abmildern. Eine private Unfallversicherung wie die ApoSecura bietet einen weltweiten Schutz, und das rund um die Uhr. Diese Absicherung ist im Allgemeinen entweder eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente, auf Wunsch auch beides. Die Kapitalleistung kann sinnvoll sein, um sofort unangenehme finanzielle Engpässe auszugleichen und größere Investitionen vornehmen zu können, wie zum Beispiel Spezialtherapien oder einen behindertengerechten Umbau, etc.

Die Qualität einer Unfallversicherung zeigt sich neben der Höhe der Prämie vor allem auch bei den dazu gehörenden Leistungen. So gibt es zum Beispiel Versicherer, die einen erweiterten Unfallbegriff anwenden und den Versicherungsschutz auf Fälle ausdehnen, die typischerweise nicht als Unfall angesehen werden. Der ApoSecura-Tarif beinhaltet einen solchen erweiterten Unfallschutz und bietet einen besonderen Leistungsumfang. Bei der FirstClass-Schutz-Variante des Tarifs gelten ohne Aufpreis auch bei grober Fahrlässigkeit als Unfall u.a.:

  • Eigenbewegungen und sportliche Betätigungen
  • Gesundheitsschäden bei der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
  • Ertrinken, Ersticken und Erfrieren in Notsituationen
  • Allmählichkeitsschäden durch chemische oder elektrische Einwirkungen und Explosions- oder Druckwellen
  • Gesundheitsschäden nach Schutzimpfungen und Infektionen trotz Schutzimpfung
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden inkl. Druckkammerkosten in unbegrenzter Höhe
  • Lebensmittelvergiftungen, ein Oberschenkelhalsbruch, Höhenkrankheit
  • Mitversicherung von akuten Infektionskrankheiten

Außerdem bietet ApoSecura in der Variante ‚Dread Disease‘ einen Extra-Schutz bei schweren Krankheiten. Dabei tritt der Versicherungsfall mit der Diagnose der Krankheit ein und die Kapitalleistung steht sofort zur Verfügung. Sie wird auch dann ausgezahlt, wenn sich die versicherte Person wieder erholt hat und ihrer Arbeit nachgehen kann. Diese mit Aufpreis verbundene Tarifvariante betrifft folgende Erkrankungen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung, Berufsbedingte HIV-Infektionen, HIV-Infektionen infolge einer Bluttransfusion, Transplantation eines Hauptorgans, Operation der Herzklappe, Operation der Aorta, Bypass-Operationen, Kinderlähmung (Poliomyelitis).

Natürlich kann auch eine private Unfallversicherung im Rahmen eines Apothekenbetriebs abgeschlossen werden. Und das zu meist deutlich günstigeren Prämien. Zusätzlich können in so einen betrieblichen Vertrag zur Unfallversicherung auch Mitarbeiter mit einbezogen werden. Das fördert die Motivation und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit der Firma. Für die betriebliche und private Unfallversicherung von ApoRisk bestehen Rahmenverträge mit verbesserten Konditionen für Mitglieder von bestimmten Apothekenkammern und Verbänden.

Zusammengefasst lassen sich fünf gute Gründe nennen, um eine Unfallversicherung bei ApoRisk abzuschließen:

  1. Fachkompetenz im pharmazeutischen Berufsstand mit langjähriger
    Spezialisierung auf die Nische Apotheken / Apotheker/Innen
  2. Weitestgehender Versicherungsschutz rund um die Uhr für die Absicherung einer möglichen Invalidität bei Freitzeit- und Berufsunfällen
  3. Versichert sind besondere Leistungen – auch bei grober Fahrlässigkeit - wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Oberschenkelhalsbruch sowie Infektionskrankheiten und einfache Knochenbrüche insbesondere auch ohne Unfallereignis. Sportverletzungen sind ebenfalls mitversichert.
  4. Kostenfreie Prüfung der bestehenden Unfallversicherungen anhand eines Fragenkataloges - Ermittlung der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung im Sinne von Beitrag und Leistung
  5. Kontinuierliche Betreuung während der gesamten Laufzeit eines Vertrages (mit z.B. Hilfe im Schadensfall oder Optimierung der privaten Unfallversicherung bei neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen)



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