ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • Geschäftsessen – Schummeleien kommen laut BVBC schneller ans Licht
    Geschäftsessen – Schummeleien kommen laut BVBC schneller ans Licht
    Steuer & Recht | Die Finanzbehörden sponsern Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass. Unternehmen können dann 70% der Aufwendungen inklusive Trinkgeld und Garderobengebühr...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Steuer & Recht

Geschäftsessen – Schummeleien kommen laut BVBC schneller ans Licht


Die Finanzbehörden sponsern Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass. Unternehmen können dann 70% der Aufwendungen inklusive Trinkgeld und Garderobengebühr als Betriebsausgabe geltend machen. Leicht stehen Geschäftsessen im Verdacht, privat veranlasst zu sein. Schummeleien kommen jetzt schneller ans Licht, warnt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Dank digitaler Prüfmethoden fällt es den Finanzbehörden immer leichter, Unstimmigkeiten zu entdecken. Prüfer suchen gezielt nach Kriterien, die gegen einen geschäftlichen Anlass sprechen. Wer es mit den steuerlichen Vorschriften nicht so genau nimmt, muss mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Bewirtungskosten sind häufig Gegenstand von Betriebsprüfungen. „Ein beliebter Schwerpunkt ist der Tag der Bewirtung“, betont BVBC-Präsidentin Bärbel Ettig. „Fällt die Bewirtung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der betriebliche Anlass schnell angezweifelt.“ Auch die Angaben auf dem Beleg nehmen die Finanzbehörden genau unter die Lupe. Berechtigte Zweifel kommen den Prüfern etwa, wenn zwei bewirtete Personen nur ein Getränk und ein Essen ordern. Auch eine überhöhte Anzahl von Speisen oder ein Kinderessen machen misstrauisch.

Grundsätzlich sollten alle steuerlichen Vorschriften genau eingehalten werden. Ein Bewirtungsbeleg ist nur dann steuerlich ordnungsgemäß, wenn er alle Pflichtangaben erfüllt. Bei fehlenden Angaben streichen die Finanzbehörden den kompletten Kostenabzug und suchen verstärkt nach ähnlichen Fällen. Neben Ort und Datum der Bewirtung müssen auf dem Beleg alle bewirteten Personen und der konkrete Anlass der Bewirtung genannt sein. Allgemeine Formulierungen wie „Kooperationsgespräch“ oder „Arbeitsessen“ reichen nicht aus. Obendrein muss der Steuerpflichtige die Richtigkeit aller Angaben mit seiner Unterschrift bestätigen.

Die Bewirtung kann sowohl im Restaurant, als auch in den eigenen Geschäftsräumen erfolgen. Bei einer Gaststättenbewirtung muss ein maschinell erstellter Restaurantbon oder eine Rechnung vorgelegt werden. „Dabei ist zu beachten, dass ab 150 Euro brutto auch das einladende Unternehmen als Leistungsempfänger auf der Rechnung aufzuführen ist“, betont BVBC-Expertin Ettig. Für Bewirtungen im Unternehmen lassen sich Eigenbelege nach dem gleichen Prinzip erstellen.

Ganz wichtig ist auch eine zügige Abrechnung und Verbuchung von Bewirtungskosten. Werden Bewirtungskosten erst viele Monate später verbucht, so verletzen Unternehmen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. Tipp des BVBC: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter anhalten, Bewirtungsabrechnungen monatlich einzureichen. So kann die Buchhaltung alle Belege zeitnah auf ihre Richtigkeit hin prüfen. Fehlende oder lückenhafte Belege lassen sich dann unter Umständen noch nachbessern. (ac)



Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken