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  • Verhalten an der Unfallstelle
    Verhalten an der Unfallstelle
    Steuer & Recht | Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Apotheke:


Steuer & Recht

Verhalten an der Unfallstelle



Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Sie müssen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch mit einem Regress der Versicherung von bis zu 5.000 EUR rechnen.

Unfälle auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten über die vorhandenen Notrufsäulen gemeldet werden. So ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet. Denn alle Notrufsäulen (über 14.000 an den Bundesautobahnen) und alle Björn-Steiger-Säulen (über 5.000 an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sind exklusiv und direkt mit dem Notruf der Autoversicherer verbunden. Gibt es keine Notrufsäule in Ihrer Nähe, können Sie sich bei einem Unfall auch mit Ihrem Handy unter der kostenfreien Vanity-Telefonnummer 0800 6683663 (0800 NOTFON D) an den Notruf der Autoversicherer wenden. Sie sollten, wenn möglich die Kilometerangabe auf der Autobahn kennen. Ein Tipp: Spätestens nach jeweils 500 m erfolgt eine entsprechende Kilometerangabe.

Halten Sie eine polizeiliche Unfallaufnahme für notwendig? Dann rufen Sie die Polizei unter 110 oder 112!

 

Maßnahmen am Unfallort

Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:

  • Unfallstelle absichern
    Sichern Sie immer zuerst die Unfallstelle ab: Schalten Sie das Warnblinklicht ein und - falls die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann - stellen Sie das Warndreieck in sicherer Entfernung auf (vor einer Kurve oder auf gerade verlaufenden Fahrbahnen mindestens 50 m). Danach rufen Sie Hilfe. Auf Autobahnen und vielen Bundes- und Landesstraßen stehen Notrufsäulen. Wenn eine Säule in der Nähe ist, benutzen Sie sie! Nur so ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet.    
  • 112 oder Notruf der Autoversicherung
    Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. Bei allen anderen Unfällen hilft Ihnen der Notruf der Autoversicherer weiter.   
  • 0800 NOTFON D (0800 6683663)
    Falls Sie das Handy benutzen müssen, gehen Sie folgendermaßen vor: Unter 0800 NOTFON D melden sich die Mitarbeiter der Notrufzentrale, die auch die von den Notrufsäulen eingehenden Rufe betreuen. Diese können entscheiden, ob die Polizei gerufen werden muss. Falls technische Hilfe - beispielsweise ein Abschleppwagen - benötigt wird, wird das sofort veranlasst. In jedem Fall können Sie sofort mit der Versicherung des Unfallverursachers weiter verbunden werden. Dort wird der Unfall aufgenommen und damit eine schnelle Bearbeitung sichergestellt.     
  • Nicht den Verkehrsfluss behindern
    Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also wegen einer kleinen Beule oder eines zerbrochenen Scheinwerferglases nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und - falls ein Apparat zur Hand ist - zu fotografieren. Tipp: In jedem Verbandkasten befindet sich Kreide und fast jedes Handy verfügt über eine Kamera! 
  • Grüne Karte bei Unfällen im Ausland
    Bei Unfällen im Ausland verlangt die ausländische Polizei oft noch den Versicherungsnachweis über die sogenannte "Grüne Karte". Prüfen Sie deshalb vor Reiseantritt das Vorhandensein und die Gültigkeit Ihrer "Grünen Karte". Diese Erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.        
  • Europäischer Unfallbericht
    Fertigen Sie in jedem Fall ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Verwenden Sie dazu am besten den so genannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Versicherer. Auch im Ausland wird Ihnen der Europäische Unfallbericht wertvolle Dienste leisten. Vielfach wird der Unfallgegner über einen in seiner Landessprache abgefassten und identisch aufgebauten Unfallbericht verfügen. Fragen mit demselben Inhalt sind dann auch identisch nummeriert. So wissen letztendlich alle Unfallbeteiligten, was sie unterschreiben. Die Unterschrift im Unfallbericht stellt kein Schuldanerkenntnis dar! Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.  

Falls kein Unfallbericht zur Hand, notieren Sie unbedingt:

  • Amtliches Kennzeichen. Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen.
  • Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; verlangen Sie Unterlagen. Sind die Daten einmal nicht zu ermitteln, hilft der Zentralruf der Autoversicherer für Schäden im Inland weiter. Unter der Rufnummer (01 80) 25 0 26 können Sie rund um die Uhr die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegners erfragen.
  • Ort und Zeit des Unfalls.
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen.
  • Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der Grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden. Der Versicherungsnachweis ist häufig an der Frontscheibe aufgeklebt. 

Unfallaufnahme ohne Polizei?

  • Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem so genannten Bagatellunfall, wenn sie gerufen wird. Sie müssen sich aber dann auf eine lange Wartezeit einstellen.
  • Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme! Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.
  • Rufen Sie stattdessen 0800 NOTFON D an, am besten gemeinsam mit dem oder den Unfallbeteiligten. Dort wird Ihr Unfall aufgenommen und es werden die erforderlichen Hilfsmaßnahmen veranlasst. Erstellen Sie mit dem Unfallgegner auf jeden Fall ein Protokoll, dass den Schadenhergang, Namen und Anschriften der Beteiligten, sowie die Daten der Fahrzeuge enthält und unterschreiben Sie diesen mit den Beteiligten.

 


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