Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ALBVVG schafft Lieferengpass-Pauschale zur Kontinuität der Versorgung
16. August 2023
In einem bedeutsamen Schritt zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) am 27. Juli 2023 seine Wirkung entfaltet. Dieses bahnbrechende Gesetz zielt darauf ab, Lieferengpässe bei patentfreien Arzneimitteln effektiv zu bekämpfen und die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln zu optimieren. Im Zuge dieser weitreichenden Neuerungen gewinnen Apotheken eine entscheidende Rolle.
Nach § 129 Abs. 2a des Sozialgesetzbuches (SGB) V erhalten Apotheken nun die Möglichkeit, im Fall der Substitution eines verschriebenen Arzneimittels einen Zuschlag von 50 Cent zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer zu erheben. Dieser Zuschlag dient dazu, Apotheken für ihre herausragende Arbeit bei der Bewältigung von Lieferengpässen zu entschädigen und die dabei auftretenden Herausforderungen abzufedern. Die Lieferengpass-Pauschale stellt einen erheblichen Schritt dar, um sicherzustellen, dass Apotheken auch in schwierigen Zeiten eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit essenziellen Medikamenten aufrechterhalten können.
Um eine reibungslose Umsetzung der Lieferengpass-Pauschale zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Diese Übergangsregelung ermöglicht den Apotheken, sich an die neuen Abrechnungsmodalitäten anzupassen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es wird erwartet, dass Apotheken eng mit den relevanten Behörden und Organisationen zusammenarbeiten, um die reibungslose Implementierung dieser Neuerungen zu garantieren.
Kommentar: Ein Meilenstein für Apotheken und Patienten
Die Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes markiert einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Bewältigung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Die Einführung der Lieferengpass-Pauschale bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung für Apotheken, sondern gewährleistet auch die kontinuierliche Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Medikamenten.
Dieser Fortschritt spiegelt die wachsende Anerkennung der entscheidenden Rolle wider, die Apotheken im Gesundheitssystem spielen. Apotheken sind unverzichtbare Partner bei der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und tragen eine enorme Verantwortung für das Wohl der Patienten. Das Gesetz verdeutlicht das Engagement der Regierung, Apotheken angemessen zu unterstützen und ihre zentrale Bedeutung anzuerkennen.
Die Übergangsregelung eröffnet den Apotheken die Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Behörden und Fachverbänden ist dabei von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung einer effizienteren und zuverlässigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland. Es unterstreicht das Engagement der Regierung für die Sicherheit und das Wohl der Patienten und betont die entscheidende Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.