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  • 15.11.2024 – Veruntreuung in Apotheke aufgedeckt
    15.11.2024 – Veruntreuung in Apotheke aufgedeckt
    Ein Vertrauensbruch mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen
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ApoRisk® Presse:


Ein Vertrauensbruch mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen

Veruntreuung in Apotheke aufgedeckt

 

15. November 2024

Ein schwerer Fall von Veruntreuung sorgt in einer norddeutschen Apotheke für Schlagzeilen: Eine langjährige Mitarbeiterin manipulierte über zwei Jahre hinweg gezielt Preise im internen System, um sich finanziell zu bereichern. Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro und belastet die Apothekeninhaberin nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich. Der Fall macht deutlich, wie essenziell präventive Kontrollmechanismen, klare Zugriffsrechte und eine gezielte Absicherung gegen Vermögensschäden für Apothekenbetreiber sind, um solche Risiken zu minimieren.


In einer norddeutschen Apotheke wurde ein schwerwiegender Fall von Veruntreuung bekannt. Eine approbierte Mitarbeiterin nutzte über einen Zeitraum von zwei Jahren ihre Zugriffsrechte, um Preise im internen System zu manipulieren und sich dadurch unrechtmäßig finanzielle Vorteile zu verschaffen. Der Gesamtschaden für die Apotheke beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Die Inhaberin hat inzwischen Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu begrenzen und rechtliche Schritte eingeleitet.

Nach Entdeckung des Betrugs wurde der Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Eine angestrebte einvernehmliche Trennung durch eine Aufhebungsvereinbarung wurde von der Apothekenleitung abgelehnt. Stattdessen entschied sie sich, den Fall vor Gericht zu klären. Die Situation eskalierte weiter, als die entlassene Angestellte ihrerseits rechtliche Ansprüche geltend machte und eine angeblich fehlerhafte Entlohnung während ihrer Beschäftigung anprangerte. Für die Apothekeninhaberin bedeutet dies zusätzliche finanzielle und juristische Belastungen.

Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit, interne Abläufe stärker abzusichern und Präventionsmaßnahmen zu intensivieren. Klare Zugriffsrechte, regelmäßige Kontrollen und transparente Prozesse im Warenwirtschaftssystem gehören ebenso dazu wie der Schutz vor Vermögensschäden durch spezielle Versicherungen. Eine Vertrauensschaden-Versicherung könnte in Fällen wie diesem existenzsichernd wirken und den wirtschaftlichen Schaden abfedern.

Die Apothekerin betont, dass der Vorfall nicht nur finanziell belastend sei, sondern auch das Betriebsklima nachhaltig beeinträchtige. Sie ruft dazu auf, stärker auf Prävention und Schulung zu setzen, um solche Vorkommnisse zukünftig zu vermeiden.

 
Kommentar:

Dieser Fall zeigt in erschreckender Deutlichkeit, wie anfällig selbst gut organisierte Apotheken für interne Betrugsfälle sein können. Neben dem finanziellen Schaden ist der Vertrauensverlust das gravierendste Problem – nicht nur gegenüber der betroffenen Person, sondern auch innerhalb des gesamten Teams. Eine solche Belastung kann die Arbeitsmoral und die Stabilität im Betrieb langfristig beeinträchtigen.

Prävention ist der Schlüssel, um solche Risiken zu minimieren. Apothekenbetreiber sollten nicht nur in technische Sicherheitslösungen wie Zugriffsbegrenzungen und Audits investieren, sondern auch auf klare Prozesse und regelmäßige Schulungen setzen. Das Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Aufgaben sowie eine offene Kommunikation über ethische Standards und Verantwortung können ebenfalls wichtige Bausteine sein.

Gleichzeitig zeigt der Fall, dass Prävention allein nicht ausreicht. Eine Vertrauensschaden-Versicherung ist in solchen Situationen unverzichtbar. Sie bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch einen Rückhalt, der es ermöglicht, sich auf die Stabilisierung des Betriebs zu konzentrieren, während juristische und finanzielle Konsequenzen abgewickelt werden.

Apothekenbetreiber sollten diesen Vorfall als Anlass nehmen, ihre internen Abläufe zu überprüfen und die betriebliche Sicherheit weiter zu professionalisieren. Vertrauen ist eine der wichtigsten Ressourcen in einem Apothekenbetrieb – es zu schützen, ist eine unternehmerische Pflicht.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
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0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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