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  • 08.07.2023 – Versicherbarkeit bei biometrischen Versicherungen
    08.07.2023 – Versicherbarkeit bei biometrischen Versicherungen
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Sind Vorerkrankungen ein K.-o.-Kriterium für eine Risikoversicherung oder besteht noch eine Chance?

Versicherbarkeit bei biometrischen Versicherungen

 

08. Juli 2023 

Der Abschluss einer umfassenden Absicherung der Familie oder des Geschäftspartners ist für Apotheker, die zusätzlich zum Versorgungswerk eine Versicherung benötigen, von großer Bedeutung. Dabei stehen private Berufsunfähigkeitsrenten, Risikolebensversicherungen und andere Produkte im Raum. Doch was geschieht, wenn bereits im Vorfeld bekannt ist, dass in den letzten Jahren eine Behandlung erfolgte, Vorerkrankungen vorliegen oder akute gesundheitliche Beschwerden bestehen?


Die Versicherbarkeit bei biometrischen Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen oder Krankenversicherungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere die Frage, ob Vorerkrankungen ein Ausschlusskriterium darstellen oder ob dennoch eine Chance auf Versicherungsschutz besteht, beschäftigt viele Apotheker.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Versicherbarkeit von Vorerkrankungen von mehreren Faktoren abhängt. Dazu zählen die Art der Vorerkrankung, ihre Schwere, der aktuelle Gesundheitszustand des Antragstellers und die individuellen Richtlinien des Versicherungsunternehmens.

Vorerkrankungen bedeuten nicht zwangsläufig das Aus für den Versicherungsschutz. Im Bereich der biometrischen Versicherungen werden spezielle Versicherungsprodukte für Apotheker angeboten, die auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Einige Versicherungsunternehmen bieten beispielsweise Versicherungen mit bestimmten Ausschlüssen an. Dies bedeutet, dass bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, während andere potenzielle Gesundheitsprobleme weiterhin abgedeckt sind. In solchen Fällen besteht also noch immer eine Chance auf Versicherungsschutz, wenn auch mit gewissen Einschränkungen.

Darüber hinaus können einige Versicherungsunternehmen Risikozuschläge anbieten. In solchen Fällen wird der Versicherungsbeitrag aufgrund der Vorerkrankungen höher ausfallen, um das erhöhte Risiko auszugleichen. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, jedoch zu höheren Kosten.

Es ist jedoch zu beachten, dass jedes Versicherungsunternehmen individuell über die Versicherbarkeit entscheidet und es keine einheitlichen Regelungen gibt. Die Richtlinien und Angebote können von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren. Daher ist es ratsam, sich bei verschiedenen Versicherungsunternehmen zu informieren und Angebote einzuholen, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Versicherungsberater oder Makler können hierbei wertvolle Unterstützung bieten. Sie verfügen über fundiertes Fachwissen und kennen den Versicherungsmarkt für Apotheker. Sie können dabei helfen, die passende Versicherungslösung zu finden, auch wenn Vorerkrankungen vorliegen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Vorliegen von Vorerkrankungen nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer Versicherung darstellt. Es besteht weiterhin eine Chance auf Versicherungsschutz, möglicherweise mit Einschränkungen oder höheren Kosten. Eine genaue Analyse der individuellen Situation und eine Beratung durch Experten sind empfehlenswert, um die besten Optionen zu ermitteln.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

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