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  • 30.08.2023 – Sicherheitskontrollverzögerungen: Keine Rückerstattung für Apotheker
    30.08.2023 – Sicherheitskontrollverzögerungen: Keine Rückerstattung für Apotheker
    Gerichtliche Entscheidung schafft Klarheit über Rückerstattungsansprüche bei Reiseverzug - Ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. Juli 2023 (Aktenzeichen:...
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ApoRisk® Presse:


Gerichtliche Entscheidung schafft Klarheit über Rückerstattungsansprüche bei Reiseverzug

Sicherheitskontrollverzögerungen: Keine Rückerstattung für Apotheker

 

30. August 2023 

Ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. Juli 2023 (Aktenzeichen: 158 C 1985/23) hat im Bereich des Pauschalreiserechts für Klarheit gesorgt. Das Gericht entschied, dass Pauschalreisende, darunter auch Apotheker und Apothekerinnen, die aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpassen, keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises seitens des Reiseveranstalters haben.


Der Rechtsstreit drehte sich um den Fall eines Klägers, der infolge einer unerwarteten Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle den Check-in für seinen Flug nicht rechtzeitig erreichen konnte und somit die Abreise verpasste. In seiner Forderung verlangte der Kläger eine Rückzahlung des Reisepreises vom Reiseveranstalter, da die Verzögerung nicht auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen sei.

Das Gericht entschied, dass der Reiseveranstalter nicht für die Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle haftbar gemacht werden könne, da diese außerhalb seines Einflussbereichs lag. Die Verantwortung des Reiseveranstalters erstreckt sich ausschließlich auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Engpässe bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Pauschalreisende in derartigen Situationen nicht automatisch Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises haben. Die Sicherheitskontrolle obliegt dem Flughafenbetreiber und liegt in der Eigenverantwortung der Fluggäste. Es liegt in der Verantwortung der Reisenden, ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen und mögliche Verzögerungen einzukalkulieren.

Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Begründung die Wichtigkeit einer sorgfältigen Reiseplanung seitens der Pauschalreisenden. Insbesondere in Zeiten erhöhten Reiseaufkommens oder verstärkter Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen sei es entscheidend, genügend Zeitpuffer einzukalkulieren.

Kommentar:

"Das Urteil des Amtsgerichts München unterstreicht die essentielle Bedeutung einer realistischen Reisevorbereitung seitens der Reisenden. Unvorhersehbare Ereignisse wie längere Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle können auftreten und sollten bei der Planung von Flugreisen angemessen berücksichtigt werden. Reisende müssen sich bewusst sein, dass der Reiseveranstalter normalerweise keine Verantwortung für derartige externe Faktoren trägt. Eine angemessene zeitliche Pufferung kann dazu beitragen, unnötigen Stress sowie potenzielle finanzielle Verluste zu vermeiden."

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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