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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Apotheker setzen auf Beratung und Absicherung, um Vermögensschäden zu verhindern

Sensibles Vorgehen bei Wunscharzneimitteln - Retaxfalle vermeiden mit Retaxversicherung

 

28. Juli 2023 

Im Apothekenalltag tauchen immer wieder Situationen auf, die eine genaue Erklärung am HV-Tisch erfordern, insbesondere wenn es um Rabattverträge geht. Kunden äußern oft den ausdrücklichen Wunsch nach dem auf dem ärztlichen Rezept verordneten Arzneimittel. Die korrekte Belieferung unter Berücksichtigung zahlreicher Regeln stellt dabei eine Herausforderung dar.


Die Einhaltung von Rabattverträgen und die Abgabe von Wunscharzneimitteln erfordern ein sensibles Vorgehen seitens der Apothekerinnen und Apotheker. Einerseits müssen sie die Interessen ihrer Kunden respektieren und deren Wunsch nach einem bestimmten Medikament ernst nehmen. Andererseits sind sie jedoch auch an die Vorgaben der Rabattverträge gebunden, die oft eine Substitution des verordneten Medikaments durch ein rabattiertes Alternativpräparat vorsehen.

In solchen Situationen ist eine ausführliche Beratung am HV-Tisch unerlässlich. Die Kunden müssen darüber informiert werden, dass die Belieferung des Wunscharzneimittels im Rahmen eines Rabattvertrags zu einer sogenannten "Retaxation" führen kann. Eine Retaxation bedeutet, dass die Apotheke im Nachhinein von der Krankenkasse finanziell belangt wird, da sie von den Vorgaben des Rabattvertrags abgewichen ist.

Die Abgabe eines Wunscharzneimittels kann also dazu führen, dass die Apotheke den Rabattvertrag nicht einhält und somit finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, die Kunden über mögliche Konsequenzen zu informieren und ihnen Alternativen aufzuzeigen. Eine offene Kommunikation und transparente Darstellung der Situation helfen, Missverständnisse und Unzufriedenheit zu vermeiden.

Um die Retaxfalle zu umgehen und eine reibungslose Abgabe zu gewährleisten, sollten Apothekerinnen und Apotheker ihre Kunden aktiv über die Einhaltung von Rabattverträgen aufklären und gegebenenfalls gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine effektive Beratung trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden in die Apotheke zu stärken und ein positives Kundenerlebnis zu schaffen.

Die Einführung der Retaxversicherung stellt eine wertvolle Unterstützung dar, um Vermögensschäden für die Apotheke zu vermeiden. Die Bereitschaft, sich aktiv mit den Kundenbedürfnissen auseinanderzusetzen und eine kundenorientierte Herangehensweise zu wählen, unterstreicht das Engagement der Apothekerinnen und Apotheker für eine optimale Versorgung ihrer Kund:innen. Die Betonung auf eine einfühlsame Beratung verdeutlicht das Bestreben, die besten Interessen der Kund:innen zu wahren und gleichzeitig den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

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