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Was Apotheken aus dem aktuellen Ermittlungsfall lernen müssen, wie Verantwortlichkeit über Kontrollgrenzen hinausgeht und warum Vertrauensschaden- und Cyberpolicen unverzichtbar sind
29. Mai 2025
Ein bundesweiter Rezeptbetrug mit mutmaßlich millionenschwerem Schaden rückt Apothekenbetriebe ins Risikofeld – nicht als Täter, sondern als systemisch gefährdete Akteure. Der aktuelle Fall in Köln offenbart, wie schnell externe Täuschung die Prozesse im Apothekenalltag unterwandern kann – über scheinbar legitime Verordnungen, vertraute Praxisverbindungen oder reguläre Abrechnungsstellen. Wer glaubt, als Apotheke nur Empfänger und nicht Mitverantwortlicher dieser Rezeptwege zu sein, riskiert operative wie juristische Fallstricke. Umso entscheidender wird die Kombination aus frühzeitiger Erkennung, betrieblicher Transparenz und gezieltem Versicherungsschutz – vor allem durch Vertrauensschaden- und Cyberpolicen. Der Fall zeigt deutlich: Prävention beginnt nicht beim Verdacht, sondern bei der Prozessgestaltung – und endet nicht mit der Ablage eines Rezeptes, sondern mit seiner vollständigen, abgesicherten Abwicklung. Wer als Apothekenleitung heute unternehmerisch vorsorgt, schützt nicht nur sich, sondern stärkt die Integrität des gesamten Versorgungssystems.
Die jüngst publik gewordenen Durchsuchungen im Raum Köln im Zusammenhang mit mutmaßlich gefälschten Rezepten für Sprechstundenbedarf werfen ein grelles Licht auf eine bislang unterschätzte Risikozone im Apothekenbetrieb: Obwohl die beschuldigten Täter mutmaßlich außerhalb des Apothekensystems agierten, zeigt der Fall, wie eng verwoben die Abrechnungsketten von Praxen, Apotheken, Rechenzentren und Krankenkassen sind – und wie leicht kriminelle Energie in diese Strukturen einsickern kann. Für Apothekenbetreiber steht deshalb nicht nur die betriebliche Integrität auf dem Spiel, sondern zunehmend auch die Notwendigkeit, sich gegen Vermögensschäden durch Täuschung aktiv zu schützen.
Konkret geht es um mutmaßlich manipulierte Verordnungen, die seit 2022 in Millionenhöhe bei Abrechnungszentren eingereicht worden sein sollen. Die Ermittler sprechen von einem Gesamtschaden in zweistelliger Millionenhöhe – der tatsächliche Rückfluss an Geldern beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf mindestens 6,6 Millionen Euro. Zwar war das ARZ Darmstadt nicht Ziel der Durchsuchung und hatte selbst Hinweise geliefert, doch die Nähe zu zentralen Abrechnungswegen hat auch unter Apothekenbesitzern Nervosität ausgelöst.
Denn was viele unterschätzen: Apotheken, die Sprechstundenbedarf abgeben, sind formal in den Versorgungsprozess eingebunden – selbst dann, wenn die Rezeptdaten aus der Arztpraxis kommen und über Rechenzentren zur Abrechnung gelangen. Kommt es zu Manipulationen, können Apotheken in Prüfverfahren, Regressforderungen oder Ermittlungen geraten – unabhängig von eigenem Verschulden. In solchen Fällen entscheidet die betriebliche Vorsorge über Handlungsfähigkeit und Haftungsposition.
„Der Fall zeigt, dass die Absicherung gegen externe Betrugsformen längst keine abstrakte Frage mehr ist“, betont Versicherungsexperte Seyfettin Günder. „Gerade bei komplexen Abrechnungspfaden braucht es klare Schutzmechanismen – technisch, vertraglich und versicherungstechnisch.“ Zwei Policen treten dabei zunehmend in den Vordergrund: die Vertrauensschadenversicherung und die Cyberversicherung.
Die Vertrauensschadenversicherung deckt gezielte Vermögensdelikte ab – auch bei Täuschungen durch Dritte. Sie schützt Apotheken, wenn sie auf gefälschte Rezepte oder betrügerisch veranlasste Lieferungen hereingefallen sind und dadurch wirtschaftlichen Schaden erleiden. Die Cyberversicherung wiederum ist zentral, wenn digitale Manipulationen, Datenklau oder technische Eingriffe in Warenwirtschaftssysteme eine Rolle spielen. Beide Policen ergänzen sich, sichern unterschiedliche Bedrohungslagen ab – und sind im Fall hochvolumiger Abrechnungen oder sensibler Rezeptbearbeitung längst kein Randthema mehr.
Parallel zu versicherungstechnischen Maßnahmen sollten Apotheken ihre internen Abläufe gezielt auf Betrugsresistenz prüfen. Ein belastbares internes Kontrollsystem (IKS), das Abweichungen erkennt und dokumentiert, kann sowohl operativ als auch juristisch entlasten. Warnschwellen bei auffälligen Rezeptmengen, ein Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe von Sprechstundenbedarfsbelieferungen und dokumentierte Rückfragen bei ungewöhnlichen Verordnungsfrequenzen sind einfache, aber wirksame Instrumente.
Auch das Risikobewusstsein des Personals ist entscheidend. Apothekerinnen und Apotheker sowie pharmazeutische Fachkräfte sollten regelmäßig geschult werden, wie sich gefälschte Verordnungen, unlogische Rezeptkombinationen oder untypische Mengen identifizieren lassen – insbesondere im Zusammenspiel mit Arztpraxen, die regelmäßig Bedarf anmelden.
Was der Kölner Fall in aller Deutlichkeit offenbart: Die Rolle der Apotheke endet nicht an der Tür zur Abrechnungsstelle. Wer heute Teil des Versorgungssystems ist, trägt auch Verantwortung für dessen strukturelle Sicherheit. Das bedeutet: Prävention ist Führungsaufgabe – und Absicherung ist Teil verantwortlicher Betriebsführung. Die Grenze zwischen externem Betrug und interner Haftung verläuft oft nicht dort, wo man sie intuitiv verorten würde.
Versicherungsexperte Seyfettin Günder resümiert: „Apotheken, die sich auf ihre rechtliche Unschuld verlassen, riskieren in komplexen Fällen einen folgenschweren Trugschluss. Sicherheit entsteht nicht durch Formalien, sondern durch Vorbereitung – und durch die kluge Kombination aus organisatorischem Schutz und gezielter Versicherungspolitik.“
Ein bundesweiter Rezeptbetrug mit mutmaßlich millionenschwerem Schaden rückt Apothekenbetriebe ins Risikofeld – nicht als Täter, sondern als systemisch gefährdete Akteure. Der aktuelle Fall in Köln offenbart, wie schnell externe Täuschung die Prozesse im Apothekenalltag unterwandern kann – über scheinbar legitime Verordnungen, vertraute Praxisverbindungen oder reguläre Abrechnungsstellen. Wer glaubt, als Apotheke nur Empfänger und nicht Mitverantwortlicher dieser Rezeptwege zu sein, riskiert operative wie juristische Fallstricke. Umso entscheidender wird die Kombination aus frühzeitiger Erkennung, betrieblicher Transparenz und gezieltem Versicherungsschutz – vor allem durch Vertrauensschaden- und Cyberpolicen. Der Fall zeigt deutlich: Prävention beginnt nicht beim Verdacht, sondern bei der Prozessgestaltung – und endet nicht mit der Ablage eines Rezeptes, sondern mit seiner vollständigen, abgesicherten Abwicklung. Wer als Apothekenleitung heute unternehmerisch vorsorgt, schützt nicht nur sich, sondern stärkt die Integrität des gesamten Versorgungssystems.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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